- 08.08.2007, 09:45:07
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AK Kärnten-Lebensmitteltest: Salmonellen im Grillfleisch
Jede dritte Ware nicht in Ordnung
Kärnten (OTS) - Nicht sehr appetitanregend: Fast jedes dritte
Grillfleisch aus Kärntner Supermärkten zeigt laut einem
Lebensmitteltest der Arbeiterkammer mehr oder weniger deutliche
Anzeichen von Verderb. Noch unappetitlicher: Ein
Landhendl-Grillteller und eine Probe Spareribs waren so stark mit
Salmonellen befallen, dass sie als gesundheitsschädlich eingestuft
wurden.
Im Juli hat die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Kärnten bei
Supermärkten in Klagenfurt insgesamt 24 Proben Grillfleisch
eingekauft und der Lebensmitteluntersuchungsanstalt des Landes
übermittelt. Unter die Lupe nehmen lassen haben die AK-Tester
verschiedene marinierte Fleisch- und Geflügelsorten, verpackte und
offene Ware. Die Lebensmitteluntersuchungsanstalt wurde von der
Arbeiterkammer beauftragt, die Fleischproben auf Geruch und Geschmack
(organoleptisch) sowie auf Keimgehalt (bakteriologisch) zu
analysieren.
Das Ergebnis ist aus Sicht der AK-Konsumentenschützer äußerst
unerfreulich. Insgesamt wurden neun der 24 Proben nach dem
Lebensmittelsicherheitsgesetz beanstandet. Das sind immerhin 37
Prozent!
Zwei der neun Grillwaren - ein verpackter Landhendl-Grillteller bei
"Zielpunkt" und verpackte marinierte Spareribs bei "Lidl" - hat die
Lebensmitteluntersuchungsanstalt wegen Salmonellenbefalls sogar als
gesundheitsschädlich eingestuft.
Die weiteren sieben beanstandeten Fleischproben galten zum
Zeitpunkt der Untersuchung zwar noch als genusstauglich. Sie wiesen
aber zum Teil eine sehr stark erhöhte Keimzahl und somit erste
beziehungsweise deutliche Anzeichen des Verderbs auf. Diese Waren
sind daher nach dem Lebensmittelsicherheitsgesetz zu beanstanden und
wurden als wertgemindert eingestuft.
Bei fünf der beim AK-Test beanstandeten Grillfleischproben handelte
es sich um verpackte Ware, die einen Tag vor Ablauf der
Mindesthaltbarkeitsfrist untersucht worden ist. "Die
Konsumentenerwartung auf qualitätsmäßig einwandfreie Produkte wurde
enttäuscht. Frischfleisch muss auch noch zum angegebenen
Verbrauchstag eine ordnungsgemäße Qualität aufweisen. Daher müssen
realistischere Verbrauchsdaten angegeben werden, die Lagerbedingungen
kontrolliert und darauf geachtet werden, dass die Kühlkette nicht
unterbrochen wird", betont die Leiterin der Konsumentenberatung, Dr.
Josefine Traunik.
Wer trotz dieser unappetitlichen Ergebnisse nicht auf das
Grillerlebnis verzichten möchte, dem rät die Arbeiterkammer:
- Kaufen Sie Grillfleisch am besten lange vor Ablauf des angeführten
Mindesthaltbarkeitsdatums ein.
- Achten Sie beim Kauf auf die Lagertemperatur in der Kühlvitrine des
Geschäftes. Sie darf nicht über vier Grad Celsius liegen.
- Auf dem Weg nach Hause die Kühlkette nicht unterbrechen!
- Bei marinierter Ware kann man das Fleisch optisch nicht auf Mängel
überprüfen. Daher empfiehlt es sich, die Marinade selbst zu kreieren.
- Beim Grillen sollte Fleisch immer gut durchgebraten werden, um
eventuelle Keime und Salmonellen abzutöten.
WEB-TIPP: Die detaillierten Ergebnisse des AK-Lebensmitteltests
finden Sie auf kaernten.arbeiterkammer.at
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Kärnten Kommunikation Mag. Christa Maurer Tel. 050 477-2401 Fax: 050 477-2400 E-Mail: [email protected] kaernten.arbeiterkammer.at
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