- 12.07.2007, 12:57:53
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Umweltdachverband: Natura 2000-Desaster ohne Ende
Österreich erneut vom EuGH verurteilt!
Wien (OTS) -
- Bundesländer haben ihre Pflicht im europaweiten Naturschutz
nicht erfüllt: EU-Vogelschutzrichtlinie nicht korrekt umgesetzt
- Grundsatzgesetzgebung im Naturschutz muss endlich zum Bund
übergehen
"Das ist der nächste Naturschutz-Paukenschlag gegen die
Bundesländer und eine peinliche Naturschutz-Blamage für unser Land!
Der EuGH hat Österreich heute in Sachen Natura 2000 verurteilt, da
die Bundesländer ihre Pflicht, die EU-Vogelschutzrichtlinie auf Punkt
und Beistrich in den Naturschutz- und Jagdgesetzen umzusetzen,
rechtswidrigerweise nicht erfüllt haben", sagt Dr. Gerhard
Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes. Bereits vor zwei
Monaten wurde Österreich wegen mangelhafter Umsetzung der
Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie vom Europäischen Gerichtshof
(EuGH) verurteilt. "Die heutige Verurteilung zeigt klipp und klar,
dass die Bundesländer punkto Naturschutz und europaweites
Schutzgebietsnetzwerk neuerlich versagt haben. Es ist höchste Zeit,
dass statt neun lückenhaften Stückwerken ein einheitliches
Bundesrahmennaturschutzgesetz geschaffen wird und die Kompetenz der
Gesetzgebung auf den Bund übergeht", so Heilingbrunner. "Im Zuge der
geplanten Verfassungsreform soll dem Bund in
Naturschutzangelegenheiten eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz für
Naturschutz eingeräumt werden. Ausführungsgesetze und die Vollziehung
sollen weiterhin bei den Bundesländern bleiben. Dem Umweltminister
sollte ein Eingriffsrecht gegeben werden, einzelne Bundesländer
anzuweisen, EU-Richtlinien und rechtsverbindliche
Völkerrechtsverträge - wie z. B. den Schutz der Fledermäuse - auf
Punkt und Beistrich umzusetzen", fordert Heilingbrunner.
Zu wenig Schutz für Waldschnepfe, Auerhahn und Birkhahn
"Die Missachtung der Vogelschutz-RL in fast allen Bundesländern
ist unfassbar. Für Arten wie Waldschnepfe, Auer- und Birkhahn
herrschen nahezu bundesweit zu extensive Jagdzeiten vor. Ferner
wurden einzelne Vogelarten überhaupt aus dem Schutzbereich
ausgenommen und in den Jagdgesetzen in Bezug auf einzelne Vogelarten
Jagd- bzw. Schonzeiten normiert, die gegen die Richtlinie verstoßen.
Eine absolut rechtswidrige Vorgehensweise der Bundesländer, die der
EuGH nun verurteilt hat", erklärt Heilingbrunner.
Vogelschutz-Sünden der Bundesländer
"Das Vogelschutz-Sündenregister der Bundesländer ist umfangreich
und eine Blamage für unser Land", so Heilingbrunner.
Fotos und "Vogelschutz-Sündenregister der Bundesländer" zum Download
auf: http://www.umweltdachverband.at/service/presse/natura_120707.htm
Rückfragehinweis:
Dr. Gerhard Heilingbrunner Präsident Umweltdachverband (UWD) Tel. 0664/38 18 462 Dr.in Sylvia Steinbauer Öffentlichkeitsarbeit UWD E-Mail: [email protected] http://www.umweltdachverband.at
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