• 12.07.2007, 11:09:05
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ARBÖ: Private Autoimporte in der Praxis noch nicht leichter gemacht

Die seit Anfang Juli gesetzlich abgeschaffte Vorführung bei Eigenimporten wird noch nicht umgesetzt

Wien (OTS) - Schönes Gesetz, schnöde Praxis. "Wer privat einen PKW
importiert, bekommt die vorgesehenen Erleichterungen noch kaum zu
spüren. Das eigentlich seit ersten Juli in Kraft getretene Gesez wird
in der Praxis noch nicht umgesetzt", kritisiert Mag. Christian
Neubauer, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung . Er stützt sich dabei auf
konkrete Erfahrungen von ARBÖ-Mitgliedern und auf das Ergebnis einer
telefonischen Blitzumfrage bei ausgewählten Autohändlern.

Ein konkreter Beispielsfall ist Herr P, der sich aus Deutschland
einen "nagelneuen" PKW deshalb selbst importiert, weil es dieses
Modell erst ab Herbst in Österreich geben wird. Aus den Medien weiss
er, dass man selbst importierte Autos seit Anfang Juli nicht mehr
einem Autohändler bzw. dem Generalimporteur im Inland extra
"vorführen" muss, sprich sich eine technische Überprüfung
(Begutachtung nach§ 57 a, "Pickerl") machen lassen muss. Eigentlich
sollte es genügen, beim Generalimporteur seiner Automarke, einen
Antrag auf Eintragung in die Datenbank zu stellen. Vom
Generalimporteuer sollte er dann einen Datenauszug bekommen und nicht
mehr - wie bisher- einen Typenschein. Insgesamt sollten
Eigenimporteure damit günstiger aussteigen, sowohl hinsichtlich des
Geld- als auch des Bürokratieaufwandes. Statt bis zu 200 Euro für
eine Typisierung sollte die Eintragung in die Datenbank nur mehr bis
maximal 150 Euro kosten.

Soweit die Theorie. In der Praxis schaut die Sache anders aus.
Herr P. mußte Ende Juni vom Generalimporteur hören, dass auch nach
dem 1. Juli die Vorführung des Autos notwendig sein würde. Herr P.
schaltete daraufhin den ARBÖ ein, der sofort einen Rundruf bei
Autohändlern startete. "Das Ergebnis war ernüchternd. Viele Händler
warten noch ab. Manche schienen über die neue Regelung überhaupt noch
gar nicht informiert", so Mag. Neubauer. Der ARBÖ geht davon aus,
dass diese Startschwierigkeiten in Kürze ausgeräumt sind und ruft
die neuen Regeln für den privaten Import von Neufahrzeugen in
Erinnerung.

1. Beim Kauf des neuen PKW im Ausland bekommt man die ausländischen
Papiere, insbesondere die "Übereinstimmungsbescheinigung", auch
COC-Schein abgekürzt. Dieser COC-Schein dient als Nachweis darfür,
dass das Fahrzeug den Abgas- und Geräuschnormen der EU entspricht

2. In Österreich geht man zum Finanzamt und zahlt hier die
Normverbrauchsabgabe (NOVA)

3. Man stellt einen Antrag beim Generalimporteur der entsprechenden
Automarke auf Eintragung in die Datenbank. ARBÖ-Tipp: Eine Liste der
Generalimporteure samt Kontaktdaten liegt beim ARBÖ auf. Man ruft
beim Generalimporteur seiner Automarke an und meldet, dass man das
Auto selber importiert hat. Wichtig ist, dass der Generalimporteuer
(oder der von ihm genannte Händler) den COC-Schein bekommt. Dieser
veranlasst dann die Eingabe der Fahrzeugdaten in die
Genehmigungsdatenbank und übergibt dem Eigenimporteur einen Auszug
aus dieser Datenbank. Dieser Auszug ersetzt in Zukunft den
Typenschein. (Bisher gab es den Typenschein, aber erst nach einer
Vorführung des Fahrzeugs samt Pickerl)

4. Mit dem Datenauszug geht man - wie bisher- zur Zulassungsstelle,
also zu den Zulassungsstellen der Versicherungen

Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Lydia Ninz
Tel.: (++43-1) 89121-280
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at

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