- 09.07.2007, 16:21:25
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AK-Kärnten: Kindergeld-Rückforderung vorläufig einstellen
Klagenfurt (OTS) - Eine Einstellung der Rückforderungsbescheide an
Eltern in Kärnten, die Kindergeld bezogen und die Zuverdienstgrenze
überschritten haben, fordert der Präsident der Arbeiterkammer
Kärnten, Günther Goach. "Bevor junge Familien Tausende Euro
zurückzahlen müssen und soziale Härtefälle entstehen, muss mit dem
Familienministerium eine bundesweit verträgliche Lösung gesucht
werden", verlangt Goach.
Von Anfang an haben Experten der Arbeiterkammer das
Kinderbetreuungsgeldgesetz kritisiert und zahlreiche Schwachstellen
aufgezeigt, unter anderem die sehr komplizierte Berechnung der
Zuverdienstgrenze, die sogar für Fachleute nicht einfach ist.
"Gleichzeitig hat die Politik nichts unternommen, um dieses Problem
zu lösen", kritisiert Goach. Die jetzt von Familienministerin Kdolsky
veranlassten Stichprobenkontrollen bestätigen, dass das geltende
Gesetz in der Frage des Zuverdienstes ein Wirrwarr ausgelöst hat, das
jetzt aber nicht auf Kosten der Betroffenen repariert werden darf",
betont Goach.
In Kärnten drohen Eltern Rückforderungen in der Höhe von 2.200 bis
5.300 Euro. Rückforderungsbescheide hat die Gebietskrankenkasse
bereits verschickt. "Das werden sich viele, vor allem allein stehende
Frauen, nicht leisten können", befürchtet die AK und verlangt, dass
in der Frage der Rückzahlungen eine bundesweite, sozial verträgliche
Lösung erarbeitet wird. "Bis dahin sind Rückforderungsbescheide durch
die Gebietskrankenkassen auszusetzen!" fordert der AK-Präsident.
Die Arbeiterkammer begrüßt, dass im Begutachtungsverfahren für das
neue Kinderbetreuungsgeldgesetz der Vorschlag der AK übernommen wird,
wonach künftig nur jener Teil des Kindergeldes zurückgezahlt werden
muss, der über der Zuverdienstgrenze liegt. "Das wäre auch eine
Möglichkeit, die man auf die vergangenen Überschreitungsfälle
anwenden könnte", schlägt Goach vor. Auf jeden Fall müsse das neue
Kindergeldgesetz eine Vereinfachung der Zuverdienstbestimmungen
bringen. Die sehr komplizierte Berechnung muss auf eine für alle
verständliche Berechnungsmethode umgestellt werden, verlangt die AK.
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Kärnten Kommunikation Mag. Christa Maurer Tel. 050 477-2401 Fax: 050 477-2400 E-Mail: c.maurer@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at
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