- 09.07.2007, 10:45:03
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Steibl: Familienministerin Kdolsky vollzieht geltende Rechtslage
Novelle des Kinderbetreuungsgeld-Gesetzes bringt wesentliche Änderung bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze
Wien, 9. Juli 2007 (ÖVP-PK) „Familienministerin Kdolsky
vollzieht die geltende Rechtslage – nicht mehr und nicht weniger“,
stellt ÖVP-Familiensprecherin Ridi Steibl zum Thema
Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld klar. Die niveaulose
Kritik des BZÖ ist für Steibl entbehrlich und völlig
unverständlich: Hätte das BZÖ und die damals verantwortlichen
Minister Haupt und Haubner in diesem Bereich nicht von Beginn an
die Zügel schleifen lassen, wäre uns die jetzige Situation erspart
geblieben. „Die Vorgangsweise von Familienministerin Kdolsky ist
nicht ungerecht – im Gegenteil: Sie ist gerecht jenen gegenüber,
die sich an die Zuverdienstgrenze gehalten haben“, betont Steibl
weiter. Bei der derzeit laufenden Überprüfung der Zuverdienstgrenze
wird aber auch alles unternommen, um Härtefällen zu vermeiden. ****
Steibl erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die mit der
Novelle zum Kinderbetreuungsgeld-Gesetz geplante, wesentliche
Änderung bei der Überschreitung der Zuverdienstgrenze: In Zukunft
wird man bei einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze von 16.200
Euro nicht wie bisher das gesamte in diesem Jahr bezogene
Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen müssen, sondern nur den die
Zuverdienstgrenze übersteigenden Betrag. „Hier wird der Unterschied
deutlich: Während das BZÖ - weil es einfach nicht mehr zu bieten
hat - mit niveaulosen Angriffen von ihrer missglückten Politik
abzulenken versucht, handelt die ÖVP rasch und im Sinne und zum
Wohle tausender österreichischer Familien.“
Die Verbesserungen für eine gerechtere Vergabe des Kindergeldes
NEU, das seit 01.01.2002 das alte Karenzgeldmodell abgelöst hat,
sind: Eine Verdoppelung des Bezieher/innenkreises, das heißt, dass
nun auch Hausfrauen, Schüler/innen und Student/innen Anspruch auf
ein Kinderbetreuungsgeld haben. Weiters bietet das
Kinderbetreuungsgeld NEU mehr Wahlfreiheit und erzielt damit eine
Vervierfachung der Zuverdienstgrenze gegenüber dem alten
Karenzgeld. Darüber hinaus gibt es Verbesserungen bei der
Anerkennung der Kindererziehungszeiten in der Pensionsversicherung
sowie im Bereich der Abfertigungszeiten.
Rückfragehinweis: ÖVP Bundespartei, Abteilung Presse und Medien
Tel.:(01) 401 26-420; Internet: http://www.oevp.at
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