- 03.07.2007, 12:54:10
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WKÖ begrüßt politische Einigung über die Einführung von Handy-TV in Österreich
DVB-H eröffnet bis zur Euro 2008 neue Entwicklungschancen für Telekom- und Rundfunkanbieter in Österreich
Wien (PWK495) - Rosemarie Schön, Leiterin in der Rechtspolitischen
Abteilung in der Wirtschaftskammer Österreich, begrüßt die zwischen
ÖVP und SPÖ erzielte Einigung über die rasche Einführung von Handy-TV
(DVB-H) in Österreich. "Wichtige Forderungen, die seitens der
Wirtschaftskammer mit Blick auf die Sicherstellung eines
chancengleichen Anbieterwettbewerbs in den Begutachtungsprozess
eingebracht worden waren, sind in dem heute vom Verfassungsausschuss
beschlossenen Gesetzestext berücksichtigt. Damit ist der Weg nun frei
für die österreichischen Rundfunk- und Mobilfunkanbieter". Diese
können nun als eine der ersten in Europa neue und interessante
Geschäftsmodelle für die Verbreitung der neuen
Fernseh-Übertragungstechnologie entwickeln und sich bereits im Rahmen
der Euro 2008 einem breiten Publikum präsentieren.
Nachdem bis zuletzt um zentrale Regelungen der Novelle zum
Privatfernseh-Gesetz, ORF-Gesetz und KommAustria Gesetz gerungen
wurde, mit der die Grundlagen für die Ausschreibung der
Übertragungsinfrastruktur (Multiplex) für mobiles Fernsehen im
DVB-H-Standard eingeführt werden, ist mit der heutigen Verabschiedung
des Gesetzesvorschlages durch den Verfassungsausschuss ein wichtiger
und zukunftsweisender Schritt gesetzt worden. "Wesentliche Eckpunkte
für einen möglichst chancengleichen Anbieterwettbewerb wie etwa die
Reduktion von ursprünglich drei auf zwei Programmpakete, die
Beschränkung der Höchstzahl der Programme, die der
öffentlich-rechtliche Rundfunk im DVB-H-Format ausstrahlen darf,
sowie die Gleichbehandlung aller Programmanbieter in der Frage der
Urheberrechtsgebühren sind nicht zuletzt auf Betreiben der
Wirtschaftskammer Österreich im Gesetzestext nunmehr ausdrücklich
verankert. Damit stehen die Chancen gut, dass sich private Initiative
in diesem neuen technologischen Umfeld entfaltet und das duale
Rundfunksystem in Österreich dadurch eine Stärkung erfährt", so
Schön.
Positiv beurteilt Rosemarie Schön ferner die Aufnahme einer
Netzausbauverpflichtung auch außerhalb von Ballungszentren sowie die
Stärkung der Aufsichtsbefugnisse der Regulierungsbehörde im
Zusammenhang mit der Programmbelegung, die ebenfalls im Vorfeld
seitens der Wirtschaftskammer gefordert worden waren.
Auch wenn die heute beschlossene Novelle einige aus Sicht der
Wirtschaftskammer ebenso wichtige Punkte wie etwa die Klärung des
Status von UMTS-TV-Anbietern oder die technologieneutrale
Ausgestaltung der Regelung für die Veranstaltung von Rundfunk über
unterschiedliche Übertragungsplattformen nicht vorsieht, so erscheint
dennoch ein erster wichtiger Schritt zur Modernisierung des
Medienstandortes gesetzt. Schön versichert: "Die Wirtschaftskammer
Österreich wird sich jedenfalls auch in den unmittelbar
bevorstehenden Arbeiten zur Schaffung einer unabhängigen
Medienbehörde aktiv einbringen und sich dafür einsetzen, dass
österreichische Rundfunk- und Telekomanbieter schon bald einen
zukunftsweisenden Rechtsrahmen für die Entfaltung ihrer Aktivitäten
erhalten." (RH)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich Abteilung für Rechtspolitik MMag. Winfried Pöcherstorfer Wiedner Hauptstraße 63, A-1045 Wien T +43 (0)5 90900 4002 F +43 (0)5 90900 1140021 E [email protected]
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