- 03.07.2007, 12:51:22
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Verfassungsausschuss macht Weg frei für Handy-TV ORF darf zwei Programme anbieten, dafür aber keine Gebühren verwenden
Wien (PK) - Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Veranstaltung
und Verbreitung von mobilem terrestrischem Fernsehen können vom
Nationalrat noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Der
Verfassungsausschuss des Nationalrats billigte in seiner heutigen
Sitzung einstimmig einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung.
Allerdings wurden von den Koalitionsparteien mittels eines
Abänderungsantrags noch einige Adaptierungen vorgenommen.
Insbesonders wurde präzisiert, dass sich eines der beiden dem ORF
zugestandenen Handy-TV-Programme auf das Angebot von TW1 - Tourismus,
Wetter und Reise, gegebenenfalls künftig ergänzt um Information -
beschränken muss. Die Bestimmung, dass für Handy-Fernsehen des ORF
keine Rundfunkgebühren herangezogen werden dürfen, blieb bestehen.
In Form einer mit S-V-Mehrheit angenommenen Ausschussfeststellung
spricht sich der Verfassungsausschuss darüber hinaus dafür aus,
möglichst rasch ein Konzept für eine unabhängige Medienbehörde zu
erstellen. Überdies wollen die Koalitionsparteien TW1 ehestmöglich zu
einem öffentlich rechtlich finanzierten Spartenkanal umwandeln,
dessen Programm vor allem Information, Kultur und Wissenschaft
umfassen soll.
Im Rahmen der Ausschussberatungen hoben sowohl ÖVP-Mediensprecher
Franz Morak als auch die zuständige Ministerin Doris Bures hervor,
dass der vorliegende Gesetzentwurf die Interessen aller
Marktteilnehmer berücksichtige. Entgegen dem ursprünglichen
Begutachtungsentwurf sei der ORF nun nicht mehr bevorzugt, meinte
Morak, vielmehr gebe es einen Interessenausgleich zwischen
öffentlich-rechtlichem Rundfunk, Privatanbietern und Netzbetreibern.
Auch gegenüber Urhebern sieht er mehr Fairness. Das Gesetz werde den
Praxistest noch bestehen müssen, sagte Morak, nach heutigem
Wissensstand enthalte es aber brauchbare Regelungen und sei eine
Chance für das duale System.
Ministerin Bures hielt fest, Österreich nehme mit dem Gesetzentwurf
europaweit eine Vorreiterrolle ein. Sie betonte, dass nicht nur ein
Interessenausgleich zwischen allen Marktbeteiligten gefunden worden
sei, sondern auch die Interessen der KonsumentInnen und des
Jugendschutzes in den Gesetzestext eingeflossen seien. Bures zufolge
könnte die EURO 2008 eine Antriebsfeder sein, um Handy-TV zu
implementieren.
Klargestellt wurde von Bures, dass für Handy-TV keine ORF-Gebühren zu
bezahlen sein werden. Zu den Werbezeitregelungen merkte sie an, da
für das Programm keine Gebühren verwendet werden dürften, müsse es
sich wirtschaftlich rechnen.
Zuvor hatte sich Grün-Abgeordneter Dieter Brosz kritisch zur
erlaubten 10%-igen Werbezeit für den ORF geäußert. Generell
konstatierte er, seine Fraktion halte die vorgeschlagenen Regelungen
für einen gangbaren Weg, es sei allerdings notwendig, die
Marktverhältnisse zu beobachten.
Abgeordnete Elisabeth Hlavac (S) hob als positiv hervor, dass durch
Handy-TV neue Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Durch das
Basispaket ist ihr zufolge überdies garantiert, dass die Kosten
insbesondere auch für Jugendliche und deren Eltern kalkulierbar
blieben.
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) sprach sich für ein generelles
Überdenken der ORF-Gebühren aus. Seiner Meinung nach sollten
FernsehzuschauerInnen, die das ORF-Programm nicht nutzen, auch keine
Gebühren zahlen müssen.
Kein Verständnis zeigten die drei Oppositionsparteien für die
Ausschussfeststellung. Eine Ausschussfeststellung habe in der Regel
den Sinn, Gesetzespassagen zu interpretieren, meinte etwa
Abgeordneter Brosz, sie sei jedenfalls nicht dazu da, Verhandlungen
der Koalitionsparteien sicherzustellen. Brosz drängte darauf, die
Opposition in die Gespräche über die Einrichtung einer unabhängigen
Medienbehörde einzubinden. Ähnlich äußerten sich die Abgeordneten
Dolinschek (B) und Robert Aspöck (F).
ÖVP-Mediensprecher Morak begründete die Ausschussfeststellung mit der
Bedeutung, die die Einrichtung einer unabhängigen Medienbehörde habe.
Man könne dieses Thema nicht wichtig genug nehmen, sagte er.
Ministerin Bures hielt fest, es stehe außer Zweifel, dass Österreich
eine Medienbehörde brauche, die europäischen Standards entspreche.
Die Regierungsvorlage wurde von den Abgeordneten unter
Berücksichtigung des S-V-Abänderungsantrags einstimmig gebilligt.
Unter mobilem terrestrischen Fernsehen sind spezielle
Fernsehprogramme für Mobiltelefone bzw. andere mobile Endgeräte zu
verstehen, die eine geringe Auflösung haben, an die Bildschirmgröße
solcher Geräte angepasst sind und deren Übertragungsstandard einen
möglichst stromsparenden Empfang ermöglicht. Als Übertragungsstandard
kommen hier - anstelle von DVB-T - zum Beispiel DVB-H oder DMB in
Frage.
Übertragen werden sollen die Programme über so genannte Multiplex-
Plattformen, wobei es gemäß Erläuterungen zum Gesetzentwurf technisch
möglich sein wird, über eine Multiplex-Plattform 10 bis 20 Handy-TV-
Programme und mehr auszustrahlen. Die Entscheidung über den
Plattform-Betreiber obliegt der Regulierungsbehörde RTR, wobei jenen
Bewerbern der Vorzug einzuräumen ist, die das
konsumentenfreundlichste Konzept haben. Entsprechende Kriterien sind
etwa ein hoher Versorgungsgrad, ein möglichst vielfältiges Programm,
die ausreichende Versorgung mit Endgeräten und günstige Preise für
den Empfang der Programme. Der notwendigen Einbindung von
Handybetreibern in die Verbreitung von mobilem terrestrischem
Fernsehen trägt der Gesetzentwurf durch die gesetzliche Verankerung
von so genannten "Programmaggregatoren" Rechnung.
Betreibern von Multiplex-Plattformen wird es auch erlaubt sein,
verschlüsselte Programme auszustrahlen, die einzelne
Mobilfunkbetreiber als spezielles Programmpaket anbieten können
("Premium Content"). Mindestens die Hälfte der Übertragungskapazität
(Datenrate) muss jedoch für Programme reserviert sein, die unabhängig
vom Programmaggregator allen Empfängern (Abonnenten) zur Verfügung
stehen ("Basispaket"). Nur bei zu geringer Nachfrage kann die
Datenrate für das Basispaket auf bis zu 30 % herabgesetzt werden.
Der ORF erhält durch eine Änderung des ORF-Gesetzes die ausdrückliche
Erlaubnis, bis zu zwei Handy-TV-Programme anzubieten, wobei sich
eines dieser Programme auf das Angebot von TW1 beschränken muss. Die
Heranziehung von Rundfunkgebühren für Handy-Fernsehen ist nicht
gestattet. Die Einhaltung der ausschließlich für den ORF auferlegten
Werbebeschränken - 10 % der täglichen Sendezeit - wird von der
KommAustria kontrolliert.
Mit einem Testbetrieb für mobiles terrestrisches Fernsehen wurde laut
Erläuterungen zum Gesetzentwurf im März 2007 begonnen.
(Fortsetzung Verfassungsausschuss)
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