• 28.06.2007, 10:00:00
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Unfallfreies Spielvergnügen auf dem Spielplatz

Rund 6.800 Kinder "spielten" sich 2005 auf einem Spielplatz direkt ins Krankenhaus. Wer einfache Aspekte beachtet, ermöglicht Kindern ein uneingeschränktes Spielvergnügen.

Wien (OTS) - Keine Frage - Bewegung ist enorm wichtig für die
Entwicklung eines Kindes und sollte deshalb immer gefördert werden.
Spielplätze sind dafür besonders geeignet und beliebt. Sie bieten
vielseitige Bewegungsmöglichkeiten unter freiem Himmel. Leider endete
das Spielvergnügen allein im Jahr 2005 für 6.800 Kinder unter 15
Jahren im Krankenhaus. "Freilich passieren viele Unfälle aufgrund von
übermütigem Verhalten, doch auch die Gestaltung, Ausstattung und
Wartung der Spielplätze spielen eine wesentliche Rolle", sagt Dr.
Rupert Kisser, Leiter des Bereichs Heim, Freizeit & Sport im
Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). Viele Unfälle passieren auf
privaten Spielplätzen - sprich im eigenen Garten - während
öffentliche Spielplätze in der Regel besser ausgestattet und gewartet
sind, weil damit meist die Normen EN 1176 und EN 1177 eingehalten
werden.
Die Normen geben klare Regeln auch für die Kontrolle und Wartung von
Spielplätzen und den darauf vorhandenen Geräten vor. Mit Hilfe
folgenden Hinweisen können Eltern leicht erkennen, ob der Spielplatz
ordnungsgemäß ausgestattet ist und gewartet wird. Das Unfallrisiko
kann dadurch wesentlich verringert werden.

Zentraler Punkt: Gerätesicherheit

"Grundsätzlich soll jeder Spielplatz mit einem Hinweisschild
ausgestattet sein, das Anschrift und Telefonnummer des
Spielplatzbetreibers nennt, damit man Mängel direkt melden kann",
fordert Kisser. Wesentliche Aspekte sind weiters Zustand und
Verankerung der Spielgeräte. Diese müssen fest mit dem Untergrund
verbunden, und das Fundament darf nicht zu sehen sein. Morsche oder
gar verrostete Teile haben auf einem Kinderspielplatz nichts zu
suchen.
Ebenso wenig wie spitze Kanten oder hervorstehende Teile wie etwa
Nägel. Der Geräteuntergrund muss mit dämpfendem Material ausgestattet
sein - je nach möglicher Absturzhöhe mit Gras, Sand, Feinkies,
Rindenmulch oder Fallschutzmatten.

Sicherer Kletterspaß

"Klettergeräte sind ein besonders sensibler Bereich auf dem
Spielplatz. Gleichzeitig üben diese Geräte wahrscheinlich die höchste
Anziehungskraft auf Kinder aus. Natürlich kommt es immer wieder vor,
dass Kinder von solchen Geräten herunterfallen", weiß Kisser. So
rangiert der Absturz im "Unfallranking" mit 40 Prozent auf Platz
eins, gefolgt von Zusammenstößen (26 %) und Stolpern bzw. Ausrutschen
(23 %). Der Fallbereich muss deshalb zu jeder Zeit frei von
Vorsprüngen und spielplatzfremden Gegenständen sein. Ein
"Durchrutschen" durch einzelne Sprossen bzw. Verstrebungen darf nicht
möglich sein. Kletterseile müssen immer an beiden Enden verankert
sein und dürfen keine Schlingenbildung ermöglichen - sonst besteht
die Gefahr, dass sich die Kinder verheddern, im schlimmsten Fall
sogar strangulieren. Gibt es auf dem Spielplatz Kletternetze, so muss
die Maschenbreite weniger als sieben Zentimeter betragen.

Sandburgen und Rutschpartien

Die Einfassung von Sandkisten darf nicht aus Stein sein - auch hier
haben scharfe Kanten nichts zu suchen. Bei Rutschen kommt es darauf
an, dass die Außenwände der Rutschflächen mindestens 15 Zentimeter
hoch sind, und dass der waagrechte Rutschenanfang (Einsitzbereich)
gegen Absturz gesichert ist. Der Aufstieg zur Rutsche soll mit
Handläufen auf beiden Seiten ausgestattet sein. "Nicht zuletzt sind
Sauberkeit und die Lage des Spielplatzes von großer Bedeutung. Ein
optimaler Spielplatz ist ganz klar von der Straße abgegrenzt",
erklärt Kisser. Auch ein Hundeverbotsschild muss gut sichtbar
montiert sein, ebenso wie ein Fahrradverbot auf Spielplätzen für
Kleinkinder. Giftige Pflanzen haben auf Spielplätzen generell nichts
zu suchen. Das gilt selbstverständlich auch für Speisereste,
Glasscherben und Hundekot.

Rückfragehinweis:

Mag. Kerstin Gardill 
   Kuratorium für Verkehrssicherheit 
   Marketing & Kommunikation
   Tel.: 05 77 0 77-1906 
   E-Mail: [email protected] 
   www.kfv.at

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