- 14.06.2007, 11:28:43
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- OTS0138 OTW0138
Von Qualitätssicherung der Fahrzeugkontrolle bis zur Unfallforschung Tätigkeitsbericht der Bundesanstalt für Verkehr liegt Parlament vor
Wien (PK) - In ihrem nun dem Parlament vorliegenden Bericht (III-67
d.B) gibt die Bundesanstalt für Verkehr (BAV) einen Überblick über
ihre verschiedenartigen Tätigkeiten im Jahr 2006, wobei die
Bandbreite der Fachbereiche von der Kfz- und Verkehrstechnik über die
Typengenehmigung bis hin zur Unfallforschung reicht.
Großen Raum widmet der Bericht dabei der besonderen Überprüfung gemäß
§ 56 KFG, die einen wesentlichen Schwerpunkt der Qualitätssicherung
des österreichischen Fahrzeugsprüfsystems darstellt. Die Bedeutung
dieser Überprüfung ergibt sich für die Verfasser des Berichts schon
allein durch den Umstand, dass immer noch mehr als 17 % der
Fahrzeugbesitzer jene Fahrzeuge, die älter als 12 Jahre sind und die
im Rahmen der Qualitätssicherungsstichprobe zur Fahrzeugprüfung
geladen werden, noch vor dem Prüftermin abmelden.
"Gefahr in Verzug" bei 19,5 % der Kontrollen
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 65.911 LKW, Busse und Anhänger
über 3,5 t kontrolliert, dies in Form von Sichtkontrollen und
Kontrollen am Prüfzug der Länder und der BAV. Dabei stellten die
Prüfer bei 19,5 % Gefahr in Verzug fest, was zu Kennzeichenabnahme
bzw. Instandsetzung vor Ort führte. Bei 37,2 % ergab die Kontrolle
schwere Mängel, die eine Weiterfahrt bis zur nächsten Werkstätte noch
zuließen, weitere 37,2 % wiesen leichte Mängel auf, die trotz noch
gegebener Verkehrssicherheit eine Wartung erforderlich machten.
Darüber hinaus mussten 67.240 Anzeigen wegen Übertretungen des
Kraftfahrgesetzes, des Gefahrengutbeförderungsgesetzes oder der StVO
sowie wegen Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeitbestimmungen
erstattet und 15.548 Organmandate erlassen werden. Der Bericht gibt
in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass der hohe Anteil an "Gefahr
in Verzug" und "schwere Mängel" nicht direkt auf das gesamte
Fahrzeugkollektiv des Schwerverkehrs auf Österreichs Straßen
umzulegen sei, sondern vielmehr die hohe Qualität bei der Vorauswahl
der Fahrzeuge durch die Exekutive aufzeige.
Unfalluntersuchungsstelle seit 2006 tätig
Eine neue Aufgabe erhielt die BAV durch das 2006 in Kraft getretene
Unfalluntersuchungsgesetz. Eine eigene Unfalluntersuchungsstelle des
Bundes (UUB) ist seit dem vergangenen Jahr mit den diesbezüglichen
Untersuchungsverfahren betraut, deren ausschließliches Ziel die
Feststellung der Ursachen der Unfälle, nicht aber, wie der Bericht
betont, die Klärung von Haftungs- oder Schuldfragen ist. Als Ergebnis
ihrer Untersuchungen erarbeitet die UUB Sicherheitsempfehlungen und
gibt weiters eine anonymisierte Statistik der Vorfälle (Unfälle und
Störungen) heraus.
Der Bericht listet dabei sämtliche Vorfälle in den Bereichen
Luftfahrt, Seilbahnen, Eisenbahnen und Schifffahrt auf.
Weitere Aufgaben: Gefahrengutuntersuchungen, Typengenehmigungen
Im Fachbereich Chemie - Gefahrengut wiederum ist ein chemisches Labor
in der BAV eingerichtet, das Prüfungen gemäß den Bestimmungen über
den Transport von gefährlichen Gütern auf allen Verkehrswegen
ermöglicht und im Berichtszeitraum 97 Proben bearbeitete. Schließlich
verzeichnete der Fachbereich Typengenehmigung mit 4.363
Arbeitsvorgängen eine neuerliche Steigerung seines Arbeitsaufwands.
(Schluss)
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