• 05.06.2007, 12:27:27
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  • OTS0179 OTW0179

Amon zur Pflege: ÖVP handelt im Sinne der Betroffenen

Antrag auf Verlängerung der Amnestie eingebracht

Wien (ÖVP-PK) - Da die Fragen der Förderung und Finanzierung der
24-Stunden-Betreuung daheim vom Sozialminister gemeinsam mit den
Ländern und Gemeinden bisher nicht zufrieden stellend gelöst werden
konnte, hat die ÖVP die Initiative ergriffen und heute im Nationalrat
einen Antrag im Sinne der Betroffenen eingebracht, der die Geltung
des Pflege-Übergangsgesetzes um ein halbes Jahr verlängern soll,
betonte heute, Dienstag ÖVP-Sozialsprecher Abg. Werner Amon. ****

Die Kritik von Ministerin Doris Bures an ÖVP-Klubobmann Dr. Wolfgang
Schüssel in diesem Zusammenhang wies Amon scharf zurück: "Frau Bures
soll sich an diejenigen wenden, die für das Scheitern verantwortlich
sind. Der ÖVP-Parlamentsklub hat gestern in dieser Frage einen
einstimmigen Beschluss gefasst, der es den betroffenen Menschen
ermöglicht, dass sie in Würde zu Hause bei ihren Familien gepflegt
und betreut werden können."

Hier der Antrag im Wortlaut:

"Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Pflege-Übergangsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Pflege-Übergangsgesetz, BGBl. I Nr. 164/2006, wird wie folgt
geändert:
1. In Paragraf 4 Abs. 1 wird der Ausdruck ‚30. Juni 2007’ durch den
Ausdruck ‚31. Dezember 2007’ ersetzt.
2. Nach Paragraf 4 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
"(1a) Paragraf 4 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr.
xxx/2007 tritt mit 1. Juli 2007 in Kraft."

Begründung

Mit dem Pflege Übergangsgesetz wurden als Übergangsrecht
Verwaltungsstrafbestimmungen, die Arbeitgeber in privaten Haushalten
bei Beschäftigung von Pflegekräften betreffen, bis 30. Juni 2007
außer Kraft gesetzt.
Im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode ist
vorgesehen, dass jeder Betreuungs- bzw. Pflegebedürftige eine
bestmögliche Form der Betreuung nach seinen Vorstellungen erhalten
können soll. Pflege in den eigenen vier Wänden soll genauso möglich
sein wie Pflege im Heim.
Der Vorhabensbericht der Bundesregierung zur "Pflege und Betreuung
daheim" vom 14. Februar 2007 sieht eine gesetzliche Neuregelung für
die 24-Stunden-Betreuung daheim bis längstens 1. Juli 2007 vor. Dabei
geht es insbesondere um jene bis zu 20.000 betroffenen Familien bzw.
Pflege- oder Betreuungsfälle und rund 40.000 Pflege- und
Betreuungskräfte, die laut Hilfsorganisationen bisher illegal in
Österreich tätig waren. Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu
Hause soll dabei den Regeln folgen, die derzeit für die Förderung der
Pflege und Betreuung bei stationärer Aufnahme gelten.
Da die Fragen der Förderung und Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung
daheim im Sinne der Betroffenen bisher gemeinsam mit den Ländern und
Gemeinden nicht zufriedenstellend geklärt werden konnten und das
derzeit in Überlegung stehende Förderungsmodell keinen ausreichenden
Anreiz für Familien bietet, von einer illegalen Beschäftigung in eine
legale Form der Betreuung zu wechseln, soll die Geltungsdauer des
Pflege Übergangsgesetzes um ein halbes Jahr verlängert werden."
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.oevpklub.at

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