• 05.06.2007, 10:57:21
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  • OTS0116 OTW0116

Einem: Stimmenstärkere Partei soll Volksanwalt stellen

Wien (SK) - Eine "weise Entscheidung" sei die Einführung des
Gesetzes zur Regelung der Bestellung der Volksanwälte 1981 gewesen,
so der Außenpolitische Sprecher der SPÖ, Caspar Einem am Dienstag im
Nationalrat. Eindeutig sei gewesen, was der Gesetzgeber damit
bezwecken wollte, erklärte Einem. Man habe die Bestellung "der
Willkür der Mehrheit" entzogen und dafür gesorgt, dass die drei
mandatsstärksten Parteien einen Volksanwalt nominieren können. Damals
habe die SPÖ eine Mehrheit gehabt, es wäre ein Leichtes gewesen, eine
andere Regelung zu schaffen und drei SPÖ-Volksanwälte durchzusetzen.
Allerdings, so Einem, habe es damals nur drei Parteien im Parlament
gegeben und der Gesetzgeber habe sich damals nicht vorstellen können,
dass es eines Tages zwei Parteien mit gleicher Mandatsstärke auf dem
dritten Platz gebe. Trotz allem sei die Regelung "relativ klar" und
entspreche auch der gängigen juristischen Meinung. Der Gesetzgeber
wollte, dass die drei stärksten Parteien nominieren können, bei
Mandatsgleichstand zähle eben der Stimmenanteil, bemerkte der
SPÖ-Abgeordnete. **** (Schluss) sw

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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