- 22.05.2007, 12:40:03
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Mölzer: EU-Verfassung - Mehrheit des EU-Parlaments gegen Interessen der Bürger
Neuer Grundlagenvertrag für europäischen Staatenverbund statt Wiederbelebung der Verfassungsleiche
Wien (OTS) - Zwei Jahre nach den Volksabstimmungen in Frankreich
und in den Niederlanden sollten endlich alle Versuche aufgeben
werden, der europäischen Verfassungsleiche neues Leben einzuhauchen,
sagte heute der freiheitliche EU-Abgeordnete Andreas Mölzer. Daher
sei es falsch, wenn das Europäische Parlament bei seiner dieswöchigen
Tagung in Straßburg den Versuch unternimmt, die Substanz der
EU-Verfassung zu erhalten. "Mit diesem Vorhaben stellt sich die
Mehrheit der Abgeordneten gegen die Interessen der Bürger, obwohl es
eigentlich ihre Aufgabe wäre, diese zu vertreten. Aber wenn es darum
geht, die Vorgaben der EU-Polit-Nomenklatura zu erfüllen, haben die
Bürger wie auch die europäischen Nationalstaaten das Nachsehen",
stellte Mölzer fest.
Anstatt an der gescheiterten EU-Verfassung herumzudoktern müsse, so
der freiheitliche EU-Mandatar, die Chance ergriffen werden, einen
Grundlagenvertrag für die gleichberechtigte Zusammenarbeit
selbstbewußter Staaten und deren Völker auszuarbeiten. Dabei müsse
der Grundsatz "größtmögliche Stärke nach außen, größtmögliche
Freiheit nach innen" gelten. Denn das Ziel der europäischen
Integration sei es nicht, daß die Brüsseler Zentrale immer neue
Zuständigkeiten an sich reißt, um den Eurokraten den Broterwerb zu
sichern, betonte Mölzer. Folglich sei unumgänglich, daß ein
auszuarbeitender Grundlagenvertrag eine klare und unmißverständliche
Aufteilung der Kompetenzen zwischen der Gemeinschaftsebene und den
Mitgliedstaaten beinhalte. "Die sogenannte Flexibilitätsklausel, wie
sie die EU-Verfassung vorsieht, ist nichts anderes als ein Freibrief
für Brüssel, um die Gier nach weiteren Zuständigkeiten zu
befriedigen", meinte Mölzer.
Im Gegensatz zur Bundesregierung, der das Inkrafttreten der
EU-Verfassung offenbar nicht schnell genug gehe, müßte zudem die
Wahrung der Interessen der kleinen Mitgliedstaaten wie Österreich
gewährleistet werden. "Ist der Verfassungsvertrag erst einmal in
Kraft, verliert unser Land die letzten Reste seiner Souveränität an
Brüssel", warnte der Europaparlamentarier. Daher könne auf den
Grundsatz des Intergouvernementalismus, also auf die Zusammenarbeit
auf Regierungsebene, nicht verzichtet werden. Ebenso müsse das
Einstimmigkeitsprinzip in den Kernbereichen nationaler Souveränität,
insbesondere im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Justizpolitik,
gewahrt bleiben, forderte Mölzer.
Und schließlich sei es dringend notwendig, der grenzenlosen
Erweiterung der EU Einhalt zu gebieten. "Ein europäischer
Grundlagenvertrag muß die maximale Ausdehnung der EU nach
kulturhistorischen Kriterien festschreiben. Denn die Türkei, mit der
derzeit über einen Beitritt verhandelt wird, ist alles andere als ein
europäisches Land. Und bezüglich eines allfälligen EU-Beitritts
Weißrußlands und der Ukraine gilt es, die Interessen Rußlands zu
respektieren", schloß Mölzer.
Rückfragehinweis:
Dr. Bernhard Tomaschitz
Tel.: 0676/43 22 313 [email protected]
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