• 21.05.2007, 13:18:52
  • /
  • OTS0178 OTW0178

Maier zu Vorratsdatenspeicherung: EU-Richtlinie bleibt verfassungsrechtlich bedenklich

Spielräume nützen, damit nur "Mindestanforderung" der Richtlinie umgesetzt wird

Wien (SK) - Kritisch äußerte sich Montag
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher und stellvertretender Vorsitzender des
Datenschutzrates, Johann Maier, zur bevorstehenden Umsetzung der
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung: "Eine anlasslose und
verdachtsunabhängige Datenspeicherung steht im Widerspruch zum
Europäisches Datenschutzrecht." Mit der "Data Retention Richtlinie"
werde der Weg in eine überwachte Informationsgesellschaft vorgegeben,
weil dadurch die anlasslose Speicherung aller Verkehrs- und
Standortdaten im Telefoniebereich für sechs Monate vorgeschrieben
wird. Nach der derzeit gültigen Rechtslage ist in Österreich die
Speicherung von Verkehrsdaten ohne konkreten Anlass auf Vorrat ohne
persönliche Einwilligung des Betroffenen verboten. "Mit der
Richtlinie wird dieses Verbot aufgegeben. Mit 15. September 2007 soll
die Richtlinie auch zu österreichischem Recht werden", so Maier. ****

Der Österreichische Datenschutzrat (DSR) habe sich mit dieser
Frage der Vorratsspeicherung in der Vergangenheit mehrfach
auseinandergesetzt und eine Vorratsspeicherung zweimal einstimmig
abgelehnt. Aus Sicht Maiers bleibt die vorliegende Richtlinie
verfassungsrechtlich bedenklich, da sie unverhältnismäßig in die
persönliche Privatsphäre eingreift und den gemeinschaftlichen
Datenschutzvorschriften widerspricht. Die Verhältnismäßigkeit ist
nach Maier nicht gegeben, da u.a. die Unschuldsvermutung umgekehrt
wird und jeder Nutzer von Telekom, Handy oder Internet verdächtig
(Generalverdacht) ist. "Niemand konnte bisher belegen, dass die
Vorratsspeicherung von Daten tatsächlich der Terrorbekämpfung dient.
Diese flächendeckend anlasslose Vorratsspeicherung von Daten ist
keine Lösung gegen Terror und Verbrechen", ist der
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher überzeugt.

Die Vorratsdatenspeicherung sei in den letzten Jahren weder vom
Europäischen Parlament noch von nationalen Parlamenten eingefordert
worden, sondern von Regierungschefs bzw. Justiz- und/oder
Innenminister. Es hätte über Alternativen nachgedacht werden müssen,
die weniger schwerwiegend in das Grundrecht auf Datenschutz
eingreifen. "Datenschutz und Innere Sicherheit sind grundsätzlich
kein unlösbarer Konflikt", unterstrich Maier. Die flächendeckende
Speicherung aller Daten über die Nutzung öffentlicher
Kommunikationsnetze schieße weit über das für die Vorbeugung und
Verfolgen von Straftaten erforderliche Maß hinaus, denn sie könnte
zur vollständigen Registrierung überwiegend unverdächtiger und
rechtstreuer Bürger führen, warnte der stv. Vorsitzende des
Datenschutzrates.

Es soll daher eine Umsetzung dieser Überwachung nur in den
"Mindestanforderungen" der Richtlinie erfolgen, damit sie lediglich
auf "niedrigstem Niveau" wirksam wird. Nationale Handlungsspielräume
müssen ausgeschöpft werden, fordert Maier. Die Anwendung der
Vorratsdatenspeicherung dürfe nur auf Basis der Zweckbindung
(Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität) erfolgen.
Andere Ziele dürfen dabei nicht verfolgt werden. Diese Daten dürfen
keinesfalls zur Verfolgung von Bagatelldelikten oder zur Durchsetzung
zivilrechtlicher Ansprüche verwendet werden. Der Zugriff auf
gespeicherte Daten dürfe nur mit richterlicher Anordnung erfolgen.
Nachrichtendienste seien vom Datenzugriff ausdrücklich auszuschließen
ebenso wie Drittstaaten (USA). Die Entschädigung der
Telekommunikationsunternehmen für die Einrichtung und Inanspruchnahme
dieser Datenspeicherung müsse geregelt werden, schloss Maier.
(Schluss) js/mp

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel