• 15.05.2007, 11:20:52
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ARBÖ: Reisepass rechtzeitig verlängern

Auch in EU-Staaten braucht man Reisepass oder Personalausweis

Wien (OTS) - Über eine Million Reisepässe laufen heuer ab -
bedingt durch die Gebührenerhöhung im Jahre 1997, die damals viele
Österreicherinnen und Österreicher veranlasste ihre Pässe neu zu
beantragen. Um die "Vor-Urlaubszeit" nicht in langen Warteschlangen
bei den Reisepassbehörden zu verbringen, sollten Pässe möglichst bald
verlängert werden, appelliert der ARBÖ. "Reisepass oder
Personalausweis benötigt man auch in den EU-Staaten. Der Führerschein
allein reicht nicht aus", korrigiert ARBÖ-Verkehrsjurist Mag.
Christian Neubauer einen häufig verbreiteten Irrtum.

Seit 16. Juni des Vorjahres können nur mehr die neuen
Sicherheitspässe mit Chip und gedruckten Foto beantragt werden. "Da
auch die Ausstellung ca. fünf Werktage dauert und der Pass danach mit
einem RSb-Brief an eine Wunschadresse zugestellt wird, sollte
rechtzeitig gehandelt werden", so der ARBÖ-Verkehrsjurist.

Persönlich beantragt werden kann der neue Sicherheitspass -
unabhängig vom Wohnsitz - bei den Bezirkshauptmannschaften,
Magistraten und dazu berechtigten Gemeinden - ohne zusätzliches
Antragsformular. "Lediglich wenn der Antrag über eine Gemeinde
gestellt wird, die einen Reisepassantrag nur entgegennimmt, wird das
Formular 'Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses' benötigt", so
Neubauer. Der Reisepass kostet 69 Euro.

Erforderliche Unterlagen, soferne sich die Personaldaten nicht
verändert haben:

* alter Reisepass
* Geburtsurkunde - sofern der Geburtsort nicht im abgelaufenen
Reisepass angeführt ist
* Bei Antragstellung für Minderjährige müssen diese mitgenommen
werden oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
* ein Passfoto (35 x 45 mm) nach bestimmten Passbildkriterien
(www.passbildkriterien.at): gerade ausschauen, nicht lachen und auf
den richtigen Hintergrund achten.

Zusätzlich erforderliche Unterlagen, soferne sich die Personaldaten
verändert haben:

* bei Namensänderung: Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
* bei Erwerb eines akademischen Grades: urkundlicher Nachweis eines
akademischen Grades

In etliche Länder darf auch mit einem maximal fünf Jahre
abgelaufenen Reisepass eingereist werden: Belgien, Deutschland,
Frankreich, Griechenland, Italien (gilt nicht bei Einreise mit
Flugzeug), Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco,
Niederlande, Portugal, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien und
Ungarn. Da jedoch in letzter Zeit viele Fluggesellschaften Personen
mit abgelaufenem Reisepass nicht mehr einchecken, wird empfohlen,
immer mit gültigem österreichischen Reisepass zu reisen.

Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Sieglinde Rernböck
Tel.: (++43-1) 89121-244
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at

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