- 10.05.2007, 13:51:55
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Umweltdachverband: Österreich punkto Natura 2000 vom EuGH verurteilt!
- Bundesländer haben EU-Richtlinie rechtlich nicht korrekt umgesetzt - Erst Spitze des Eisberges - Reigen von Verurteilungen wird kommen
Wien (OTS) - "Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Der Europäische
Gerichtshof (EuGH) hat Österreich heute verurteilt. Unser Land ist im
Naturschutz damit Schlusslicht in Europa - zu verantworten haben das
die Bundesländer, die einen korrekten Umgang mit dem europaweiten
Schutznetzwerk trotz eindringlicher Warnungen verweigert haben.
Salzburg, Tirol, die Steiermark, Kärnten, Niederösterreich und
Oberösterreich haben eine oder mehrere Bestimmungen bezüglich der
Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume und zum Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen nicht
korrekt umgesetzt", sagt Dr. Gerhard Heilingbrunner, Präsident des
Umweltdachverbandes.
Die betroffenen Bundesländer müssen nun rasch die Naturschutzgesetze
und zum Teil auch die Jagdgesetze ändern und an die europäischen
Schutzstandards anpassen. "Eigentlich beschämend für die Republik
Österreich, dass die Bundesländer ihre Naturschutzhausaufgaben nicht
erfüllen", so Heilingbrunner.
Verurteilung in Sachen Vogelschutz-Richtlinie steht bevor
"Doch das ist erst die Spitze des Eisberges! Jetzt wird ein Reigen
von Verurteilungen beginnen, da auch die mangelnde Umsetzung der
Vogelschutzrichtlinie bereits von der Kommission beanstandet worden
ist, zuletzt von der Generalanwältin in ihren Schlussanträgen vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 21. März 2007. "Auch diesbezüglich
haben wir die Länder gewarnt, die grob fahrlässige Missachtung der
Vogelschutz-RL ist ja in fast allen Bundesländern unfassbar. Nahezu
in allen Jagdgesetzen der Länder wurden in Bezug auf einzelne
Vogelarten Jagd- bzw. Schonzeiten normiert, die gegen die Richtlinie
verstoßen", so Heilingbrunner.
Klage bezüglich Nachnominierungen steht demnächst ins Haus
Am 21. März hat die Europäische Kommission Österreich in einer
begründeten Stellungnahme aufgefordert, Gebietslisten von bedrohten
Lebensräumen, darunter die Isel in Osttirol, und eine umfangreiche
Liste von bedrohten Tier- und Pflanzenarten nachzunominieren. "Sechs
natürliche Lebensraumtypen in der alpinen und zehn in der
kontinentalen sowie zwölf Arten in der kontinentalen Region sind
betroffen", so Heilingbrunner. Die österreichischen Bundesländer
haben bis Ende Mai Zeit nachzunominieren. Im Prinzip bedeutet die
letzte Aufforderung der Europäischen Kommission gleichzeitig den
Beginn der Klagsführung vor dem EuGH. Auch hier wird es zu einer
Verurteilung der Republik Österreich kommen. "Eine Schande, dass es
zur Klage kommen muss, damit europaweite Naturschutzvorgaben von den
Bundesländern ernst genommen werden", so Heilingbrunner.
Rückfragehinweis:
Dr. Gerhard Heilingbrunner, Präsident Umweltdachverband (UWD) Tel.: 0664/38 18 462 Dr. Sylvia Steinbauer, Öffentlichkeitsarbeit UWD E-Mail: [email protected] http://www.umweltdachverband.at
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