• 04.05.2007, 13:06:49
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ÖGB: Keine objektive Notwendigkeit für Öffnung des Arbeitmarktes

Leutner: Ausbilden statt jammern müsste die Devise der Betriebe sein

Wien (ÖGB) - "Es können doch nicht alle Maßnahmen zur Bekämpfung
der hohen Arbeitslosigkeit in Österreich unterlaufen werden, weil
einige Unternehmen nach billigen Fachkräften aus dem Ausland rufen",
sagt Dr. Richard Leutner, Leitender Sekretär im ÖGB. Bei dem ständig
wiederkehrenden Versuchen der Wirtschaft handelt es sich nämlich nur
um taktische Manöver. Eine objektive Notwendigkeit gibt es
nicht."++++

Leutner spricht sich damit neuerlich gegen die vorzeitige Öffnung
des Arbeitsmarktes und das Hereinholen von Fachkräften aus den neuen
EU-Mitgliedsländern aus. "Die durch die gute Baukonjunktur und den
extrem warmen Winter bedingte leichte Entspannung auf dem
Arbeitsmarkt darf jetzt nicht gefährdet werden." Der Leitende
Sekretär ist dagegen, dass auf Zuruf einiger Firmen, die keinen Cent
in die Ausbildung investieren, die Übergangsfristen für den
Arbeitsmarkt durchlöchert werden.

Leutner fordert, dass jeder Bedarf an zusätzlichen Fachkräften
vorrangig mit gut qualifizierten Arbeitsuchenden gedeckt wird. Daher
braucht es dringend einen massiven Ausbau von Bildungsmaßnahmen durch
das AMS und durch die Betriebe. Zusätzlich müssen die schulische
Erstausbildung und die Erwachsenenbildung reformiert werden. Nur so
können die Arbeitslosigkeit gesenkt und Österreich als innovativer
Wirtschaftsstandort gesichert werden.

Der ÖGB fordert:
+ Echte und arbeitsmarktwirksame Qualifizierungsmaßnahmen für
Arbeitsuchende.
+ Die Konzentration der Blum-Förderung auf die tatsächlichen
Mangelberufe und Stopp des aktuellen Gießkannenprinzips, sowie
Schaffung eines Lastenausgleich zwischen ausbildenden und nicht
ausbildenden Betrieben.
+ Auch die Unternehmen müssen endlich ihre Verantwortung wahrnehmen
und mehr in betriebliche Aus- und Weiterbildung investieren, sonst
werden viele von ihnen auch den Anschluss an die Besten in Europa
verlieren - diese investieren nämlich doppelt so viel in die
Weiterbildung wie österreichische Betriebe.
+ Insbesondere sollen künftig auch die Arbeitskräfteüberlasser, die
zu den Hauptnutznießern des Konjunkturhochs zählen, während der
Stehzeiten endlich auch in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten
investieren, wie es der neue Kollektivvertrag vorsieht. Außerdem
sollen die Überlasser verpflichtet werden, dem AMS zu melden, für
welchen Betrieb sie einen Arbeitnehmer suchen.

ÖGB, 4. Mai
2007
Nr. 296

Rückfragehinweis:
ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Fritz Luger
Tel.: (++43-1) 534 44/239 DW
Fax: (++43-1) 533 52 93
http://www.oegb.at

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