• 18.04.2007, 13:19:36
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  • OTS0197 OTW0197

Pressekonferenz des Verbandes Österreichischer Privatsender

Themen: - Medienförderung für private Radio- und TV-Anbieter - 9 Jahre Privatradio in Österreich - Grundsatzforderungen des VÖP

Frau Corinna Drumm, Herr Mag. Christian Stögmüller, Herr Mag. René Tritscher

Wien (OTS) - Medienförderung für private Radio- und TV-Anbieter in
Österreich

Digitalisierung: finanzielle und technologische Herausforderung für
privaten Sektor

Die Weiterentwicklung des Rundfunkstandorts Österreich im Bereich
der Digitalisierung und die weitere Stabilisierung der derzeitigen
analog ausgestrahlten Programmangebote (Fernsehen auf DVB-T) stellen
den privaten Rundfunksektor vor gewaltige finanzielle
Herausforderungen.

Während der gebührenfinanzierte Mitbewerb durch simple
Gebührenerhöhungen umfangreiche Programm- und
Technologieentwicklungen finanziert, muss der private Sektor bei der
Finanzierung von Innovationen zur Gänze auf den Werbemarkt
zurückgreifen. Paradoxer Weise wird er in diesem Segment ebenfalls
massiv vom ORF konkurrenziert.

Die Finanzierung der angesprochenen Maßnahmen, sowohl die
Stabilisierung des analogen privaten Rundfunks (insbesondere in einer
zu erwartenden längerfristigen Simulcast-Phase beim Einstieg in die
Digitalisierung) als auch der Einstieg in die neuen digitalen
Technologien bedarf daher einer umfangreichen Medienförderung für
private Hörfunk- und Fernsehveranstalter.

Dazu liegt seit langer Zeit ein detaillierter Vorschlag der
privaten Rundfunkveranstalter für einen "Förderungsfonds für private
österreichische audiovisuelle Medien vor.

Ziel ist es, die österreichischen audiovisuellen Medien durch
finanzielle Zuwendungen zu unterstützen, um die Vielfalt des
Rundfunks zu fördern und das duale Rundfunksystem zu stärken.

Auch das Regierungsübereinkommen hält unter dem Titel "Private
Rundfunkanbieter" fest, dass "ein duales Rundfunksystem, mit einem
unverkennbaren öffentlich-rechtlichen Rundfunk einerseits und
eigenständigen, wettbewerbsfähigen privaten Rundfunkunternehmen
andererseits" einen "unverzichtbaren Bestandteil einer lebendigen
Demokratie" darstellen.

Weiters ist im Regierungsübereinkommen im Kapitel "Medien und
Telekommunikation" unter dem Untertitel "Medienförderung"
festgehalten, dass "nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten eine
Förderung für elektronische Medien zu prüfen" ist. Diese Förderung
soll gleichermaßen "für kommerzielle und nicht kommerzielle private
Anbieter bestimmt" sein.

Derzeit ist eine Evaluierung der Presseförderung durch die
RTR-GmbH im Rahmen einer Konsultation im Gange und hat sich die
Regulierungsbehörde für eine Ausweitung des Systems der
Presseförderung auf den gesamten Bereich der privaten
Medien/Rundfunkveranstalter ausgesprochen.

Finanzierung

Die Finanzierung könnte durch Mittel aus den Einnahmen aus den
Rundfunkgebühren gemäß § 3 Abs 1 RGG (Bundesgesetz betreffend der
Einhebung von Rundfunkgebühren (Rundfunkgebührengesetz - RGG)
erfolgen, die derzeit dem Bundeshaushalt zufließen und nicht für
Medien zweckgebunden verwendet werden. Diese Summe beläuft sich
derzeit auf über 30 Mio. EURO. Die Zuteilung der Fördermittel an die
Förderwerber könnte durch die RTR-GmbH erfolgen.

Inhalt und Aufteilung der Fördermittel

Die Mittel der Förderung für die audiovisuellen Medien könnte für
folgende Förderkategorien verwendet werden: allgemeine Förderung
(Basisförderung), Verbreitungsförderung, Contentförderung
(Eigenproduktions- und Eigengestaltungsförderung) und besondere
Förderung (Aus- und Weiterbildungsförderung und Telemetrieförderung).

9 Jahre Privatradio in Österreich

Was vor 9 Jahren mit der Lizenzierung einiger größerer Regional-
und vielfältiger Lokalradiosender begann, hat sich in den letzten 9
Jahren zu einer privaten Rundfunkindustrie entwickelt.

Der private Radiosektor beschäftigt derzeit ca. 500 Mitarbeiter
(TV- und Radio insgesamt ca. 1000 Mitarbeiter) und kommt auf Euro 80
Mio. Umsatz pro Jahr (Euro 230 Mio. inkl. TV) und ein breit
gefächertes Programmangebot über alle Zielgruppen und Genres, das
wesentlich zur Vielfalt des dualen Rundfunkstandorts Österreich
beiträgt kennzeichnet diese Branche.

Der Vermarkter RMS Austria setzte im Jahr 2006 mit dem nationalen
Angebot "RMS TOP Kombi" 34,8 Mio. Euro um (Umsatz laut Focus Media
Research). 2003 waren dies noch 27,5 Mio. Euro. Damit stieg der
Anteil am nationalen Werbemarkt (RMS TOP und Ö3) innerhalb von 3
Jahren von 22% auf 26 %.

Der Begriff Formatradio wird mittlerweile in vielfältigen Facetten
gelebt:

Mehrere Angebot im jungen Segment, regional und national,
Mainstream-Programme, formatfreie Programme "die spielen was sie
wollen", regional verankerte Angebote und Angebote für die Zielgruppe
35+ (neuerlich differenzierbar in regionale/nationale sowie vom
Musikangebot lokal verwurzelte Angebote)

Das ist die beeindruckende Aufbauarbeit von 10 Jahren
leidenschaftlicher Rundfunkarbeit.

Umfangreichere, qualitativ hochwertige und deutlich schnellere
Verkehrs- und Servicemeldungen als der öffentlich-rechtliche Sektor,
qualitativ hochwertige Nachrichten mit einer breiten Streuung des
regionalen Geschehens in den einzelnen Bezirken bis hin zur
nationalen/internationalen Berichterstattung kennzeichnen die
Content-Kompetenz der Sender.

Mitarbeiter mit profunder Ausbildung, die nicht nur von den
Sendern sondern insbesondere auch vom Verein Privatsenderpraxis
angeboten wird unterstreichen den verantwortungsvollen Zugang der
Sender zu redaktionellen und qualitativen Themen.

Grundsatzforderungen des Verbandes Österreichischer Privatsender

Im Rahmen der (medien-)politischen Diskussion zur Stabilisierung
und weiteren Ausgestaltung des dualen Rundfunks-Standorts Österreich
fordert der Verband Österreichischer Privatsender die
Berücksichtigung folgender Punkte:

1. zukunftsweisende Neugestaltung der 
    Medienbehörde/RTR-GmbH/KommAustria

 2. ORF-unabhängige Kommission innerhalb der 
    Medienbehörde, welche die Entscheidung 
    über Gebührenerhöhungen trifft

 3. Überprüfung des Programmauftrags des 
    ORF, Diskussion über allfällige Ausschreibung 
    des Programmauftrages unter ORF und
    privaten Anbietern

 4. keine Ausweitung der Spartenprogramme 
    des ORF und Überprüfung der Inhalte auf 
    Einhaltung der werberechtlichen Richtlinien

 5. Zurücknahme der ORF-Anteile innerhalb der 
    Sendertochter des ORF (ORS) bis hin zum 
    vollständigen Ausstieg

 6. Absolutes Verbot für weitere Ausdehnung
    der ORF-Werbung, weder national 
    noch regional in den Programmen des ORF

 7. Rückführung der Online-Aktivitäten des ORF 
    auf rein programmbegleitende Inhalte, 
    Verbot zur Ausdehnung in New-Media 
    Bereich

Bild(er) zu dieser Meldung finden Sie im AOM/Original Bild Service,
sowie im APA-OTS Bildarchiv unter http://bild.ots.at

Rückfragehinweis:
Verband Österreischischer Privatsender
Herrn Mag. Christian Stögmüller unter +43 732/7607-100 oder
Herrn Mag. Rene Tritscher unter +43 05 90900 - 3173

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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