- 05.04.2007, 12:20:57
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Silhavy: Enormer Verwaltungsaufwand bei nachträglicher Überprüfung des Kindergeldes
Wien (OTS) - Staatssekretärin Silhavy wies in der aktuellen
Diskussion über die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld darauf hin,
dass der Verwaltungsaufwand für die nachträgliche Überprüfung des
rechtmäßigen Bezuges allein für das Jahr 2002 rund 580.000 Euro
betragen würde und vor allem die betroffenen Eltern einer
unvorhersehbaren Situation ausgesetzt sind..
"Statt die Verwaltungskosten in die Höhe zu treiben wäre es
sinnvoller, die Zuverdienstgrenze bei gleichzeitiger Reduktion der
Arbeitszeit aufzuheben . Das würde dazu führen, dass sich auch mehr
Väter einige Monate der Erziehung ihrer Kinder widmen würden, denn
sie müssten dann nicht völlig aus dem Beruf aussteigen, um Kindergeld
zu bekommen", betonte die Staatssekretärin. Der Grundsatz der SPÖ
ist: Kindergeld sollen jene beziehen, die Kinder betreuen und dafür
die Arbeitszeit verkürzen.
Sollte die Einkommensgrenze für jene Fälle wo es zu keiner
Arbeitszeitverkürzung kommt beibehalten werden, mussdie Berechung auf
jeden Fall vereinfacht werden, sowohl für selbständige wie auch für
unselbständige Erwerbseinkommen. Die Überprüfung der Einkommensdaten
erfolgt derzeit immer rückwirkend für ein Kalenderjahr. Wird die
Zuverdienstgrenze überschritten, wird das Kinderbetreuungsgeld, das
im betreffenden Jahr bezogen wurde, zurückgefordert. Die derzeitige
Regelung und Berechnungsform ist eine unzumutbare Rechtsunsicherheit
für die Betroffenen und muß raschest vereinfacht werden, fordert
Staatssekretärin Silhavy.
Rückfragehinweis:
Bundeskanzleramt/Bundespressedienst
Tel.: (01) 531 15 / 2241
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