- 29.03.2007, 18:07:30
- /
- OTS0362 OTW0362
Justizwache stellt richtig!
Wien (OTS) - Der Vorsitzende des Zentralausschusses der
Justizwache, der Leiter der Justizanstalt Klagenfurt, die
Personalvertretung der JA Klagenfurt, sowie die Vollzugsdirektion
verwehren sich gegen die Behauptung, dass ein Untersuchungshäftling
bevorzugt behandelt wird.
Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist "...für die
Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit...Sorge zu
tragen". Weiters sagt das Strafvollzugsgesetz dass die "nötige
ärztliche ...Behandlung und Pflege zuteil werden muss. Ausschließlich
darauf beruht die Vorgehensweise der Justizwache.
Aus Gründen der Sicherheit können Details der bevorstehenden
Bewachung des Elsner der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben werden.
Eines ist allerdings sicher: Auch für den Untersuchungshäftling
Elsner gibt es keine Sonderbehandlung. Für den Österreichischen
Strafvollzug ist der U-Häftling Elsner genau so zu behandeln und wird
auch genauso behandelt wie die übrigen 9.105 Insassen in den
Justizanstalten.
Der Leiter der Justizanstalt Klagenfurt legt darüber hinaus auf
die Feststellung Wert, dass es keine Weisung bezüglich einer
Sonderbehandlung des Insassen Elsner gibt.
- Chefinspektor Franz Pauser (Vorsitzender des Zentralausschusses der Justizwache) - Obstlt. Peter Bevc (Leiter der Justizanstalt Klagenfurt) - Abteilungsinspektor Gerhard Puff (Personalvertretung der JA Klagenfurt) - Obstlt. Alfred Steinacher (Vollzugsdirektion Wien)
Rückfragehinweis:
Obstlt. Peter BEVC
Tel.: 0676898974101
mailto:[email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU






