• 14.03.2007, 13:03:43
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FMA stellt tatsachenwidrige und verzerrte Darstellungen im Rahmen der VVO-Pressekonferenz richtig

Wien (OTS) - Zu den von wesentlichen Vertretern der
österreichischen Versicherungswirtschaft im Rahmen einer
Pressekonferenz des Versicherungsverbandes Österreichs (VVO)
aufgestellten tatsachenwidrigen und völlig verzerrten Darstellung der
geplanten Gewinnbeteiligungsverordnung für Krankenversicherungen
stellt die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA richtig:

- Wie bereits der Name "Gewinnbeteiligungsverordnung" aussagt, 
   bleibt dabei der bestehende intergenerative Lastenausgleich in 
   der Krankenversicherung  unberührt, es handelt sich vielmehr um 
   eine faire, transparente und nachvollziehbare Aufteilung des 
   vertraglich zugesicherten Gewinnanteils aus der 
   Krankenversicherung zwischen Aktionären und Versicherungskunden. 
   Aus einer fairen, transparenten und nachvollziehbaren 
   Gewinnbeteiligung kann  ein Versicherungsunternehmen niemals 
   eine Prämienerhöhung ableiten, außer es hat bisher rechtswidrig 
   auf den Kunden vertraglich zustehende Gewinnanteile zugegriffen.
 - Entgegen der Behauptung der Versicherungsmanager normiert das 
   Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) als vorrangige Zielnorm der 
   FMA den Schutz der Konsumenten, und zwar im Sinne des Schutzes 
   der Gemeinschaft aller Versicherungsnehmer.
 - Grundsätzlich ist festzustellen, dass die FMA nur dann 
   Verordnungen erlässt, wenn sie dazu gesetzlich verpflichtet ist, 
   oder sie im Zuge ihrer Aufsichtstätigkeit gravierende Missstände 
   festgestellt hat.
 - Selbstverständlich wird die FMA vor Erlassung der Verordnung im 
   Zuge des Begutachtungsverfahrens der Versicherungswirtschaft 
   Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf geben.

Im Übrigen stellt die FMA klar, dass die Kosten ihrer
Aufsichtstätigkeit wie im Gesetz vorgeschrieben, verursachergerecht
auf die Beaufsichtigten umgeschlagen werden. Die
Versicherungswirtschaft trägt also - entgegen deren Behauptung -
keinen einzigen Cent zur Bankenaufsicht bei. Weiters hat die
Versicherungswirtschaft nicht wie von ihr in der Pressekonferenz
behauptet im Jahr 2005 Euro 5,3 Mio. für die Aufsichtstätigkeit der
FMA geleistet, sondern exakt Euro 4,032 Mio. Die Zahl für 2006 steht
noch nicht fest, da der Geschäftsabschluss der FMA zu diesem Jahr
noch nicht erstellt ist.

Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Tel.: ++43/(0)1/24959-5106
Mobil: ++43/(0)676/88249516

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMA

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