- 14.03.2007, 13:03:43
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FMA stellt tatsachenwidrige und verzerrte Darstellungen im Rahmen der VVO-Pressekonferenz richtig
Wien (OTS) - Zu den von wesentlichen Vertretern der
österreichischen Versicherungswirtschaft im Rahmen einer
Pressekonferenz des Versicherungsverbandes Österreichs (VVO)
aufgestellten tatsachenwidrigen und völlig verzerrten Darstellung der
geplanten Gewinnbeteiligungsverordnung für Krankenversicherungen
stellt die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA richtig:
- Wie bereits der Name "Gewinnbeteiligungsverordnung" aussagt, bleibt dabei der bestehende intergenerative Lastenausgleich in der Krankenversicherung unberührt, es handelt sich vielmehr um eine faire, transparente und nachvollziehbare Aufteilung des vertraglich zugesicherten Gewinnanteils aus der Krankenversicherung zwischen Aktionären und Versicherungskunden. Aus einer fairen, transparenten und nachvollziehbaren Gewinnbeteiligung kann ein Versicherungsunternehmen niemals eine Prämienerhöhung ableiten, außer es hat bisher rechtswidrig auf den Kunden vertraglich zustehende Gewinnanteile zugegriffen. - Entgegen der Behauptung der Versicherungsmanager normiert das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) als vorrangige Zielnorm der FMA den Schutz der Konsumenten, und zwar im Sinne des Schutzes der Gemeinschaft aller Versicherungsnehmer. - Grundsätzlich ist festzustellen, dass die FMA nur dann Verordnungen erlässt, wenn sie dazu gesetzlich verpflichtet ist, oder sie im Zuge ihrer Aufsichtstätigkeit gravierende Missstände festgestellt hat. - Selbstverständlich wird die FMA vor Erlassung der Verordnung im Zuge des Begutachtungsverfahrens der Versicherungswirtschaft Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf geben.
Im Übrigen stellt die FMA klar, dass die Kosten ihrer
Aufsichtstätigkeit wie im Gesetz vorgeschrieben, verursachergerecht
auf die Beaufsichtigten umgeschlagen werden. Die
Versicherungswirtschaft trägt also - entgegen deren Behauptung -
keinen einzigen Cent zur Bankenaufsicht bei. Weiters hat die
Versicherungswirtschaft nicht wie von ihr in der Pressekonferenz
behauptet im Jahr 2005 Euro 5,3 Mio. für die Aufsichtstätigkeit der
FMA geleistet, sondern exakt Euro 4,032 Mio. Die Zahl für 2006 steht
noch nicht fest, da der Geschäftsabschluss der FMA zu diesem Jahr
noch nicht erstellt ist.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Tel.: ++43/(0)1/24959-5106
Mobil: ++43/(0)676/88249516
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