• 13.03.2007, 11:08:46
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  • OTS0106 OTW0106

Fekter: Parlamentarische Anfrage an Justizministerin bezüglich Stadionverbote durch Richterweisung

ÖVP-Justizsprecherin fordert Betretungsverbote und Wegweisungsrechte in Anlehnung an das Gewaltschutzgesetz

Wien (ÖVP-PK) - Die aktuellen Ereignisse bei
Fußball-Bundesligaspielen zeigen einen akuten Handlungsbedarf auf,
dass dem internationalen Phänomen des Hooliganismus auf
Fußballplätzen auch in Österreich entsprechend begegnet werden muss,
so ÖVP-Justizsprecherin Mag. Dr. Maria Fekter. Sie hat deshalb heute,
Dienstag, eine parlamentarische Anfrage an die Justizministerin
bezüglich Stadionverbote durch Richterweisung eingebracht. ****

Ein im Fall einer bedingten oder teilbedingten strafrechtlichen
Verurteilung wegen Sachbeschädigung oder Körperverletzung auch von
Richtern ausgesprochenes Stadionverbot sei ein wichtiges Signal in
die richtige Richtung: "Stadionverbote durch einen Richter haben mehr
Gewicht, als wenn sie die Klubs oder die Bundesliga durchsetzen." Das
öffentliche Interesse nach Ruhe, Sicherheit und Ordnung rechtfertige
diese besondere Maßnahme, so Fekter.
Die Aufwertung der Stadionverbote zur richterlichen Maßnahme sei eine
Möglichkeit, so die ÖVP-Justizsprecherin. "Abgesehen vom
strafrechtlichen Zugang zur Gewaltprävention im Zusammenhang mit
Sportveranstaltungen könnte aber auch überlegt werden, eine
zivilrechtliche Wegweisungsmöglichkeit zu schaffen." Um derartige
Weisungen auch effizient überwachen zu können, bedürfe es natürlich
einer engen Kooperation von Justiz, Exekutive und Stadionbetreibern,
"damit richterliche Weisungen zu bestehenden bundesweiten
Stadionverboten auch exekutiert werden können."
Natürlich könne man der Gewalt in und um die Fußball-Stadien nicht
allein auf rechtlicher Ebene begegnen, "dazu bedarf es eines
breiteren Maßnahmenpaketes, das selbstverständlich auch Sozial- und
Präventiv-Arbeit mit einbezieht". Die Initiativen des
Sportstaatssekretärs in diese Richtung seien daher ausdrücklich zu
begrüßen, so Fekter. "Trotzdem muss in Härtefällen der rechtliche
Rahmen voll ausgeschöpft beziehungsweise in bestimmten Fällen
erweitert werden. Das betrifft auf der einen Seite die Bundesliga und
die Vereine, aber eben auch die Exekutive und Justiz." Denn es sei
nie auszuschließen, dass es trotz aller Sozialarbeit
"Unverbesserliche" gebe.
Juristisch sei daher weniger die anstehende
Fußball-Europameisterschaft, sondern das "Europäische Übereinkommen
über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei
Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen"
Verpflichtung und Auftrag, die notwendigen Schritte zur Verhinderung
der Gewalttätigkeit bei Fußballspielen zu unternehmen, so die
ÖVP-Justizsprecherin. Diese müssten über die Novelle des
Sicherheitspolizeigesetzes 2005 hinausgehen. Dieses sehe lediglich
Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit bei Großereignissen vor, die
allerdings auf Bundesliga-Spiele nicht anwendbar seien.
"Das Stadion ist ein Abbild der Gesellschaft", so die
ÖVP-Justizsprecherin abschließend, daher seien die rechtlichen
Rahmenbedingungen dieser Realität anzupassen. Der Fußball, die
Bundesliga, die Vereine können die Herausforderung gewaltbereiter
"Fans" nicht im Alleingang lösen. "Daher bedarf es auch neuer
gesetzlicher Möglichkeiten, um dem Hooliganismus nachhaltig die Stirn
zu bieten. Jetzt ist die Justizministerin am Zug, entsprechende
rechtliche Möglichkeiten zu prüfen."
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.oevpklub.at

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