- 06.03.2007, 11:35:45
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Wiener KAV hindert Ärzte an gesetzlich verpflichtender Fortbildung
Sonderurlaube für ärztliche Fort- und Weiterbildung in KAV-Spitälern dramatisch eingeschränkt - Dorner: "Unglaubliche Entwicklung rechenstiftgesteuerter Bürokraten"
Wien (OTS) - Die Ärztekammer ist empört, dass die Kontingente der
zur Fortbildung dienenden Sonderurlaube für Ärztinnen und Ärzte in
den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbunds dramatisch
zurückgefahren werden sollen. "Damit wird die gesetzlich
vorgeschriebene Fort- und Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte
massiv eingeschränkt", betont dazu Wiens Ärztekammerpräsident Walter
Dorner, der die Verursacher dieser "qualitätsgefährdenden Maßnahme"
im Bereich des Personalmanagements der TU 1 (Teilunternehmung 1 -
Spitäler außer AKH) ortet. Dorner fordert nun ein Einschreiten von
KAV-Generaldirektor Wilhelm Marhold, "der ja als Arzt genau über die
Notwendigkeit regelmäßiger Fort- und Weiterbildung Bescheid weiß".
Die Situation in den Spitälern mache "die sofortige Rücknahme der
entsprechenden Weisung der Teilbereichsdirektion durch den
Generaldirektor" erforderlich, so Dorner. ****
Der Hintergrund: Sowohl im Ärztegesetz als auch im Wiener
Krankenanstaltengesetz gibt es zwar eine Fortbildungsverpflichtung,
wonach Freizeit zur Fortbildung im erforderlichen Ausmaß gewährt
werden muss. Nicht definiert ist jedoch, was unter einem
"erforderlichen Ausmaß" zu verstehen ist. Die Ärztekammer geht
jedenfalls davon aus, dass die Kriterien des
Diplom-Fortbildungsprogramms der Österreichischen Ärztekammer als
Maßstab heranzuziehen sind, das 150 Fortbildungsstunden innerhalb von
drei Jahren vorschreibt.
Dorner kritisiert nun, dass diese fehlende gesetzliche Festlegung
von Fortbildungs-Sonderurlauben von findigen Personalisten im
Krankenanstaltenverbund ausgenutzt würde: "Für mich ist die
Reduzierung der Sonderurlaubskontingente für ärztliche Fortbildung
die unglaubliche Entwicklung rechenstiftgesteuerter Bürokraten."
Offensichtlich werde eine gesetzliche Lücke dazu benützt,
Fortbildungstage zu streichen, was langfristig direkte Auswirkungen
auf die ärztliche Behandlungsqualität habe. "Da redet der
Krankenanstaltenverbund ständig von notwendigen Qualitätskriterien,
und im eigenen Haus werden diese dann mit Füßen getreten, nur um am
Personalsektor ein wenig zu sparen", so Dorner.
Es gebe nun Abteilungen im Krankenanstaltenverbund, die pro Jahr
und Arzt nicht einmal drei Tage für Fortbildung zur Verfügung hätten
- für Dorner "eine unhaltbare Situation".
Einstimmiger Vorstandsbeschluss
Mittlerweile hat sich auch der Vorstand der Wiener Ärztekammer
bereits mit dem Thema befasst und in seiner letzten Sitzung
einstimmig beschlossen, eine Vereinbarung mit den
Personalvertretungen und Betriebsräten anzustreben, die sich am
ÖÄK-Fortbildunsgprogramm beziehungsweise an der Regelung im
niedergelassenen Bereich (14 Tage Fortbildungsurlaub pro Jahr, Anm.)
orientiert - wobei für Dorner klar ist, "dass diese Kosten vom
Dienstgeber zu tragen sind".
Und mit noch einer Sache ist die Ärztekammer höchst unzufrieden:
Laut Krankenanstaltenverbund sind zukünftig die Abteilungsvorstände
für die Zuteilung der nunmehr kontingentierten Sonderurlaube
zuständig. Primarärztesprecher Robert Hawliczek kritisiert, dass
damit das Problem "sowie die unangenehme Entscheidung, Ärztinnen und
Ärzten die Teilnahme an der zwingend notwendigen Weiterbildung zu
verbieten", von der Ebene der ärztlichen Direktoren direkt auf die
darunter liegende Ebene der Abteilungsvorstände abgeschoben würde.
"Auf höchster Ebene wird in der Personalabteilung des
Krankenanstaltenverbunds eine unausgegorene und letztlich unsinnige
Entscheidung getroffen, und exekutieren dürfen sie dann die
Primarärzte", so Hawliczek. "Wenn die Primarii entscheiden sollen,
wer wie viel Sonderurlaub braucht, dann bitte wirklich und ohne
sinnlose Limits."
Dorner und Hawliczek fordern KAV-Generaldirektor Marhold daher
auf, dringend dem "Unwesen der Personalbürokratie im Wiener
Krankenanstaltenverbund" Einhalt zu gebieten. Es gehe nicht an, dass
seitens der Teilbereichsdirektion personelle Entscheidungen getroffen
würden, die massiv die ärztliche Fortbildung beeinträchtigten und
langfristig die Betreuungsqualität in Wiener Spitälern gefährdeten.
"Ich erwarte mir eine rasche Entscheidung der KAV-Direktion im
Sinne des vom Vorstand der Ärztekammer getätigten Beschlusses, also
garantierte 14 Tage Sonderurlaub für jeden KAV-Spitalsarzt pro Jahr
für ärztliche Fort- und Weiterbildung", so Dorner abschließend. (hpp)
Rückfragehinweis:
Ärztekammer für Wien - Pressestelle Dr. Hans-Peter Petutschnig Tel.: (++43-1) 51501/1223 od. 0664/1014222 Fax: (++43-1) 51501/1289 mailto:[email protected] http://www.aekwien.at
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