• 17.01.2007, 13:01:58
  • /
  • OTS0153 OTW0153

Ortstafelfrage: Österreich verstößt für LH Haider und NRAbg. a.D. Gradenegger gegen die Menschenrechte

Forderung nach Erhebung der Muttersprache als Basis für dauerhafte Lösung - Gradenegger stellt Klage bei Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte vor

Wien, Klagenfurt (LPD) - In der Kärntner Ortstafelfrage haben der
Verfassungsgerichtshof (VfGH) und auch der Nationalrat nach Ansicht
des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider sowie des ehemaligen
Nationalratsabgeordneten und Verfassungsjuristen Johannes Gradenegger
permanent gegen die Menschenrechte verstoßen. Das erklärten sie
heute, Mittwoch, in einer Pressekonferenz in Wien. Gradenegger
stellte dabei auch seine 17seitige Klage vor, die er beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingebracht
hat. Dass er automatisch der slowenischen Volksgruppe zugeordnet
wurde, weil er bei der Volkszählung Deutsch und Slowenisch als
Umgangssprache angegeben hatte, stellt für ihn nämlich einen
Verfassungsbruch und Eingriff in die Privatsphäre dar.

Haider wiederholte seine Forderung nach einer Erhebung der
Muttersprache, wie sie auch in Slowenien durchgeführt worden ist. Die
Muttersprachenerhebung würde den Menschenrechten und dem
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten entsprechen.
Nur sie könne Basis für eine dauerhafte Ortstafel-Lösung im Sinne des
sozialen Friedens in Kärnten sein. Bisher hat der VfGH für Haider
immer nur den Artikel 7 des Staatsvertrages im Auge gehabt, der die
Rechte der Minderheiten regelt, dabei aber den Artikel 6 "übersehen",
in dem sich Österreich zur Einhaltung der Menschenrechte
verpflichtet.

Sollte der Nationalrat per neuem Gesetz eine Aufstellung
zusätzlicher zweisprachiger Ortstafeln erzwingen, sieht Haider den
sozialen Frieden in Kärnten massiv gefährdet. Diese Entscheidungen
dürften nämlich nicht über die Köpfe der Bevölkerung hinweg gefällt
werden. Dabei würde es sich um ein "Ermächtigungsgesetz" und eine
"autoritäre Gesetzgebung" handeln. Ein solches Gesetz müsste der Bund
aber ohnehin wieder kippen, wenn Gradenegger in Straßburg gewinne.
Dafür stehen die Chancen laut dem Kärntner Landeshauptmann und
Gradenegger sehr gut. Der ehemalige Nationalratsabgeordnete und
Verfassungsjurist erwartet sich eine Entscheidung in den nächsten
drei Jahren.

Kritik gab es von Haider für den VfGH, der "ideologisch
verblendet" sei und auch für Bundespräsident Heinz Fischer, der
laufend für mehr zweisprachige Ortstafeln interveniere. Gradenegger
bezeichnete den VfGH als "politischen Gerichtshof" und "Nothelfer des
Nationalrates". Für ihn hat der VfGH mit seinen Erkenntnissen auch in
seine Privatsphäre eingegriffen.

Gradenegger erklärte, dass er sich in seiner Klage gegen eine
Zwangszuordnung zur Minderheit und für den Anspruch auf eine
gesetzliche Minderheitenvertretung ausspreche. Letztere werde bisher
in Kärnten nur von Vereinen durchgeführt. Zudem betonte er, dass
jedes Individuum selbst bestimmen können müsse, ob es einer
Volksgruppe zugeordnet werden wolle. Er bezog sich dabei auf das
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Dort heiße es
in Artikel 3, dass jede Person, die einer nationalen Minderheit
angehört, das Recht hat, frei zu entscheiden, ob sie als solche
behandelt werden möchte oder nicht. Laut Artikel 1 seien die Rechte
aus diesem Rahmenübereinkommen Bestandteile der Menschenrechte.
Österreich verletzte also durch sein Vorgehen in der Ortstafelfrage
die Menschenrechte und auch den Staatsvertrag, in dem es sich zu
deren Einhaltung verpflichtet hat. Auch Gradenegger sprach sich zur
Lösung der Ortstafelfrage für eine Muttersprachenerhebung oder eine
Zugehörigkeitserklärung aus.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung
Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-22 852
http://www.ktn.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKL

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel