- 16.01.2007, 17:42:39
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Berger: Arbeitsschwerpunkte Strafverfahrens- und Familienrechtsreform
Stärkung der Opferrechte sind "besonderes persönliches Anliegen"
Wien (SK) - ****Sperrfrist: 18.Uhr - Es gilt das gesprochene
Wort!****
"Die Reform des Strafverfahrensrechts wird einen Schwerpunkt meiner
Arbeit bilden müssen", erklärte Justizministerin Maria Berger am
Dienstag im Rahmen der Regierungserklärung im Nationalrat. Dies folge
schon aus dem Umstand, dass mit dem 1. Jänner 2008 die umfassende
Neuordnung des Vorverfahrensrechts in Kraft treten wird. "Damit dies
reibungslos geschehen kann, sind noch umfangreiche organisatorische
Maßnahmen etwa zur präzisen Klärung der Arbeitsteilung und der
Kooperation von Polizei und Staatsanwaltschaften, im Bereich der
Personalentwicklung und der Schulung, aber auch noch geringfügige
legistische Anpassungen zur Harmonisierung des Ermittlungsverfahrens
mit den folgenden Prozessabschnitten notwendig", betonte Berger. Wenn
dieser Schritt genommen ist, werde man sich der Neugestaltung des
Haupt- und Rechtsmittelverfahrens zuwenden können. Ein weiterer
Schwerpunkt ist die Reform des Familienrechts. Dieses muss auf den
Stand der gesellschaftlichen Entwicklung gebracht werden. ****
Als "ein besonderes persönliches Anliegen" bezeichnete Berger die
Rechte der Opfer von Straftaten. Die Entwicklung einer opfergerechten
Strafjustiz sei eine der erstrangigen aktuellen Herausforderungen der
Justiz. Die Strafjustiz müsse Opfern ermöglichen zu erleben, dass ihr
Anspruch auf eine gerechte Reaktion auf das von ihnen erlittene
Unrecht ernst genommen wird. Und zudem müsse mit Opfern schonend
umgegangen werden, um weitere Viktimisierungen und Traumatisierungen
zu vermeiden.
Positiv äußerte sich Berger bezüglich des neuen Vorverfahrensrechts,
das hier "wichtige und sehr dankenswerte Akzente" setze. Nun gehe es
zum einen darum, die Rechtsreform in die anschließenden
Verfahrensstadien hinein zu verlängern. Und zum anderen den
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Staatsanwaltschaften und der
Gerichte durch Schulungsangebote zu ermöglichen, die besondere
Situation der Straftatopfer besser zu verstehen.
In diesem Zusammenhang bekennt sich die Justizministerin zu engen
Arbeitsbündnissen mit anderen Behörden, aber auch mit vielfältigen
privaten Einrichtungen der psycho-sozialen und der finanziellen
Opferhilfe. "In dieser Situation ist es wichtig, ein im Interesse der
Opfer effektives und reibungsloses Zusammenspiel der beteiligten
Institutionen durch Koordinationsmaßnahmen sicher zu stellen, aber
auch - und ich sage das mit Nachdruck - es den privaten Einrichtungen
der Opferhilfe durch eine ausreichende Finanzierung zu ermöglichen,
die Rolle zu spielen, die nur sie spielen können."
Der mit dem Gewaltschutzgesetz eingeschlagene Weg, allen Formen von
krimineller Gewalt mit Entschiedenheit entgegenzutreten, sei
fortzusetzen. Dies impliziere sowohl weitere Schritte zur
Unterstützung von Opfern von familiärer Gewalt, als auch eine
Überprüfung der Effektivität der Maßnahmen, die auf der Basis der
gesetzlichen Regelungen gegen Stalking gesetzt wurden. Dies meine
aber auch den Bereich des Menschenhandels, insbesondere des Handels
mit Frauen und Kindern, und andere Formen der Gewalt an Migrantinnen
und Migranten.
Die spezifischen Chancen einer großen Koalition möchte Berger etwa
bei der Klärung der Stellung der Staatsanwaltschaften im Gesamtgefüge
der staatlichen Behörden nützen. "Dabei wird es noch mehr als in
anderen Bereichen darum gehen, eine Lösung in engster Kooperation mit
den Betroffenen zu finden." Berger betonte, sie bekenne sich zur
Wichtigkeit einer von der Regierung unabhängigen Tätigkeit der
Staatsanwaltschaften für das Funktionieren des Rechtsstaats.
Ähnliches gelte für die verfassungsrechtliche Absicherung und
Stärkung des Rechtsschutzbeauftragten im Strafverfahren und für den
Ausbau des Menschenrechtsbeirats zu einer möglichst unabhängigen
Kontrollinstanz mit wirksamen Befugnissen. "Zudem sieht das
Regierungsübereinkommen die Schaffung eines justizinternen
Mechanismus vor, der Missständen präventiv begegnen soll", so Berger,
die die Ziele Transparenz, Bürgernähe, Verantwortlichkeit, Kontrolle
und Qualitätssicherung hervor strich.
Recht muss bei Lebensrealität von Familien nachziehen
Bezüglich der anstehenden Familienrechtsreform betonte Berger die
ideologischen Sensibilität des Themas. "Dennoch meine ich, der
Ausgangspunkt kann doch nur sein: Wann immer erwachsene Menschen
zusammen leben in der Bereitschaft, wechselseitig füreinander zu
sorgen und füreinander da zu sein, wäre die Gesellschaft wohl
schlecht beraten, diese Bereitschaft zur mitmenschlichen Solidarität
nicht anzuerkennen und zu unterstützen, unabhängig vom Geschlecht der
Partner." Und Gleiches gelte, wann immer erwachsene Menschen willens
sind, für Kinder zu sorgen, unabhängig davon, ob es sich bei
biologischer Betrachtung um ihre Kinder handelt oder um die Kinder
ihres Ehegatten oder Lebensgefährten. "Die gesellschaftliche
Wirklichkeit von Lebensgemeinschaften und von Patchwork-Familien hat
eine Komplexität erreicht, mit der das Recht nicht mitgehalten hat."
Deshalb müsse das Recht nachziehen.
Auf der Grundlage des Regierungsübereinkommens werde sich Berger
zudem den ökonomischen Aspekten und Folgen des Familienrechts zu
widmen haben. "Insbesondere der Verhinderung von Armut gerade
alleinerziehender Frauen, einer gerechten Sicherung der
Altersversorgung und einer effektiveren Gestaltung des Unterhalts-
und des Unterhaltsvorschussrechts."
"Nicht von ungefähr liegen die allerwichtigsten Schwerpunkte der
Arbeit, die ich mir vorgenommen habe, auf Reformen des Familienrechts
und der Strafjustiz und damit genau in jenen Bereichen, in denen
Christian Broda Akzente von zeitgeschichtlicher Bedeutung gesetzt
hat. Diese Bereiche haben seitdem an gesellschaftspolitischer
Bedeutung nichts verloren", so Berger, die abschließend betonte,
diese Ziele auf einer möglichst breiten Basis "und deshalb wenn
irgend möglich im Konsens aller im Nationalrat vertretenen Parteien"
realisieren zu wollen. (Schluss) up
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