- 19.12.2006, 11:55:03
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BIO AUSTRIA: Neue EU-Biolandbau-Verordnung noch unausgereift - Nachbesserungen notwendig
Heute stimmt der EU-Agrarministerrat über eine neue Biolandbau-Verordnung ab. BIO AUSTRIA lehnt den aktuellen Entwurf als unausgereift ab und fordert Nachbesserungen
Wien (OTS) - Im intensiven Ringen um eine neue
EU-Biolandbau-Verordnung kommt es heute mit der Abstimmung im
EU-Agrarministerrat zu einem vorläufigen Höhepunkt.
"Der Entwurf zur neuen EU-Biolandbau-Verordnung hat zwar während
der österreichischen und finnischen Präsidentschaft wesentliche
Verbesserungen erfahren, ist aber nach wie vor unausgereift" - meint
Josef Amerstorfer, BIO AUSTRIA-Beauftragter für die Entwicklung der
EU-Biolandbau-Verordnung.
Amerstorfer sieht im aktuellen Entwurf zur EU-Biolandbau-Verordnung
folgende Kritikpunkte:
"Durch eine Verwässerung des Schutzumfanges der Bio-Auslobung
könnten es Trittbrettfahrer in Zukunft leichter haben. Ebenso führt
die verpflichtende Verwendung des EU-Biokennzeichens zu unnötigen
Einschränkungen der Eigentumsrechte von Unternehmen. Weiters gibt es
im Bio-Kontrollbereich noch ungeklärte Fragen. Und mit dem
neuerlichen Ausschluss des Außerhausverzehrs aus dem
Verordnungsentwurf wird der Verbraucherschutz nicht ausreichend
gewahrt. Gerade der Großküchen- und Gastronomiebereich ist ein
starker Bio-Markt und sollte daher durch eine neue
Biolandbau-Verordnung klar geregelt werden. Denn nationalstaatliche
Regelungen führen hier zu unterschiedlichen Standards und
Wettbewerbsverzerrungen."
Gentechnik-Regelung
Der aktuelle Verordnungstext sieht u. a. vor, den allgemeinen
Schwellenwert für die Gentechnik-Kennzeichnung von Lebens- und
Futtermittel in der Höhe von 0,9 Prozent als Vermarktungsgrenzwert
für Bio-Produkte festzuschreiben.
"Die österreichischen Biobauern bekennen sich zum Verzicht auf
gentechnisch manipulierte Organismen und bemühen sich jede
Verunreinigung zu vermeiden. Für BIO AUSTRIA wäre es inakzeptabel,
Verunreinigungen mit gentechnisch manipulierten Organismen unter 0,9
Prozent prinzipiell als unvermeidbar und zufällig anzusehen. Jede
vermeidbare Verunreinigung muss daher unmissverständlich als illegal
betrachtet und geahndet werden - selbst wenn sie unter 0,9 Prozent
liegt" - weist Josef Amerstorfer auf einen weiteren Kritikpunkt von
BIO AUSTRIA hin.
Qualifizierte Mehrheit im EU-Agrarministerrat erforderlich
Seit 1991 ist in der Biolandbau-Verordnung 2092/91 EU-weit der
Mindeststandard für die biologische Produktion gesetzlich
verpflichtend geregelt. Da in einem Bioaktionsplan der EU-Kommission
Verbesserungsbedarf an der Verordnung festgehalten wurde, hat diese
Ende 2004 überraschend einen Entwurf für eine völlig neue
Bio-Verordnung vorgelegt. Diese sollte bereits unter österreichischer
Ratspräsidentschaft beschlossen werden - doch auf massive
Interventionen europäischer Biolandbauverbände hin, setzte man auf
Qualität anstelle von Geschwindigkeit.
Nach Beratungen des Verordnungsentwurfes in den Fachgremien legt die
finnischen Präsidentschaft heute den aktuellen Verhandlungsstand dem
EU-Agrarministerrat zur Abstimmung vor. Für eine Beschlussfassung
wird eine qualifizierte Mehrheit benötigt. Das Europäische Parlament
wird ebenfalls heute im Landwirtschaftsausschuss den Text beraten,
voraussichtlich aber erst im Jänner seinen Bericht beschließen. Das
Europäische Parlament wird jedoch nur angehört, hat selbst aber kein
Mitspracherecht - daher erfolgt vorerst eine Abstimmung über einen
"General Approach" - einer allgemeinen Ausrichtung.
Rückfragehinweis:
fachlich Josef Amerstorfer - BIO AUSTRIA OStv. Mobil: 0676/842 214 - 510 mailto:[email protected] BIO AUSTRIA - Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 0043/01/403 70 50 - 214 Mobil: 0676/842 214 214 mailto:[email protected] BIO AUSTRIA - die Organisation der österreichischen Biobauern: www.bio-austria.at
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