• 14.12.2006, 14:44:43
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  • OTS0234 OTW0234

Fichtenbauer für Änderung der Nationalratswahlordnung

Missbrauch darf sich nicht wiederholen

Wien (OTS) - Der freiheitliche Justizsprecher NAbg. Dr. Peter
Fichtenbauer brachte in der heutigen Nationalratssitzung einen Antrag
ein, mit dem die Nationalratswahlordnung geändert werden soll.

Die Vorgänge, welche die Nationalratswahl 2006 einbegleiteten, geben
laut Fichtenbauer Anlass, eine Änderung der Nationalratswahlordnung
in jenen Punkten anzustreben, die offenkundig ein Einfallstor für
parteipolitischen Missbrauch bieten. Wie der freiheitliche
Justizsprecher erläuterte, sehe die geltende Wahlordnung in einer
völlig klaren Rechtssprache vor, "die nicht dem richterlichen Beruf
entstammenden Beisitzer und Ersatzbeisitzer aufgrund der Vorschläge
der Parteien unter Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens
nach ihrer bei der letzten Wahl des Nationalrates im Bereich der
Wahlbehörde, bei Sprengelwahlbehörden im Bereich der Gemeinde
festgestellten Stärke" zu berufen.

"Dennoch wurde bei der abgelaufenen Nationalratswahl entgegen der
klaren Anordnung des Gesetzes das Vorschlagsrecht einer Partei
zugeschanzt, die bei der letzten Nationalratswahl gar nicht existiert
hat", kritisierte Fichtenbauer. "Anstelle der Wahlpartei des Jahres
2002, der Freiheitlichen Partei Österreichs, die in ihrer Existenz
völlig unberührt geblieben ist, wurde mit dem Konstrukt gearbeitet,
dass das BZÖ Rechtsnachfolger der FPÖ sei und diesem damit das
Vorschlagsrecht dem BZÖ zuerkannt. Dieser Gesetzesverstoß wurde
offenbar dadurch erzeugt, dass das Einstimmigkeitsprinzip im
Ministerrat eine Vorgangsweise erzwungen hat, die überhaupt die
Besetzung bzw. Errichtung der Bundeswahlbehörde vor der letzten
Nationalratwahl ermöglicht hat."

Aus diesem Grund sei eben die Schaffung einer neuen Behörde, die
anstelle der bisher zuständigen Bundesregierung die Kompetenz
besitzen solle, die Mitglieder der Bundeswahlbehörde zu berufen,
geboten, um künftigen politischen Pressionen, die zu
Gesetzesverstößen führen, entgegenzuwirken, präzisierte Fichtenbauer.
Mit der Neuerrichtung eines Richtersenates scheine ein geeignetes
Instrument für diesen Bedarf zu entstehen.

Die Besetzung der Bundeswahlbehörde selbst müsse ebenfalls zum Zweck
der Vermeidung politischer (und nicht-rechtlicher) Beeinflussungen
der Beschlüsse der Bundeswahlbehörde geändert werden, führte
Fichtenbauer weiter aus. Derzeit sei der Bundesminister für Inneres
Mitglied der Bundeswahlbehörde, und die ihm unterstellten Beamten
seien ihm gegenüber weisungsgebunden.

Um Vorkommnisse wie vor der letzten Nationalratswahl künftig zu
verhindern, müsse eine Änderung der Zusammensetzung der
Bundeswahlbehörde vorgenommen werden, der zufolge der Bundesminister
für Inneres künftig nicht mehr Mitglied der Bundeswahlbehörde sei,
erklärte Fichtenbauer, der es außerdem für sinnvoll erachtet, noch
vor Durchführung der Wahl eine Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes über strittige Entscheidungen der
Bundeswahlbehörde herbeizuführen.

Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub
Karl Heinz Grünsteidl, Bundespressereferent
Tel.: +43-664-44 01 629, mailto:[email protected]

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