• 14.12.2006, 12:09:57
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Lebenshilfe begrüßt den Beschluss der UN-Konvention

Lebenshilfe Österreich freut sich über die Verabschiedung der UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen am 13. Dezember

Wien (OTS) - "Mit dem Beschluss der UN-Konvention durch die
Generalversammlung der Vereinten Nationen ist ein Meilenstein der
Menschen- und Bürgerrechtsentwicklung im 21. Jahrhundert erreicht",
erklärt der Präsident der Lebenshilfe, Univ. Prof. Dr. Germain Weber.
"Besonders wichtig war in der Vorbereitung der Konvention, dass
Menschen mit Behinderungen selbst ihre Interessen vertreten konnten."

Ein Zehntel der Weltbevölkerung, rund 650 Millionen Menschen,
leben mit Behinderungen, davon etwa 130 Millionen mit
intellektuellen Behinderungen (Lernschwierigkeiten). Sie sind die
"größte Minoritätengruppe der Erde" (UN-Generalsekretär Kofi Annan am
03.12.2005). Die Konvention enthält keinen neuen Grundrechtskatalog
für Menschen mit Behinderungen: Die Vereinten Nationen wollen mit dem
Beschluss der 8. UN-Menschenrechtskonvention die Rechte von Menschen
mit Behinderungen völkerrechtlich verankern und individuell
einklagbar machen. Die Ratifizierung der brandneuen UN-Konvention ist
das nächste Erfordernis: "Die Europäische Union und ihre Mitglieder
haben es ab März 2007 in der Hand, das Inkrafttreten zu bewirken",
meint Präsident Weber.

"Nichts über uns ohne uns" - Menschen mit intellektueller Behinderung
aktiv beteiligt

Das Europäische Behindertenforum und insbesondere Inclusion
International, die weltweite Dachorganisation der Lebenshilfe, haben
sich im Rahmen der Verhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass
die Rechte von Menschen mit intellektueller Behinderung (Menschen mit
Lernschwierigkeiten) in der Konvention berücksichtigt werden.

Der neuseeländische Selbstvertreter (self-advocate) Robert Martin
von Inclusion International vertrat die Interessen von Menschen mit
intellektueller Behinderung im Ad-Hoc-Komitee der Vereinten Nationen.
"Wir waren von Anfang an bei jeder Sitzung beteiligt. Ich sprach im
Namen aller Selbstvertreter nach dem Motto "Nichts über uns ohne
uns!" ("Nothing about us without us!") Besonders wichtig war uns die
Anerkennung der Familien als wichtigsten Unterstützern unserer
Rechte." In der Präambel der Konvention ist die Anerkennung der
Familie als elementare Gruppe in der Gesellschaft festgeschrieben,
die durch Unterstützung in die Lage versetzt werden soll, dass
Menschen mit Behinderung die volle Gleichberechtigung erreichen.

Besonders wichtig ist die erst Mitte November durchgesetzte
Anerkennung der vollen Geschäftsfähigkeit von Menschen mit
intellektueller Behinderung. Bedeutsam ist weiters die Einbeziehung
der Zivilgesellschaft in das Monitoring der Umsetzungsfortschritte,
sowie ein eigenes Zusatzprotokoll, das auch Einzelpersonen eine
Beschwerdemöglichkeit einräumt.

Rückfragehinweis:

GF Mag. Albert Brandstätter
   Lebenshilfe Österreich
   Förstergasse 6, 1020 Wien
   Tel.: 01/812 26 42-74
   mailto:[email protected]
   www.lebenshilfe.at

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