- 24.11.2006, 10:45:07
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ARBÖ: Vorbeifahren an Schulbussen ausdrücklich verboten
Richtiges Verhalten im Haltestellenbereich
Wien (OTS) - Spätestens wenn man eine Straßenbahn verlässt, die
ihre Station in der Straßenmitte hat, weiß man, dass Aussteigen das
Leben gefährden kann. Denn einige Fahrzeuglenker halten nichts davon,
auf Aussteiger Rücksicht zu nehmen. Um gefährliche Situationen zu
vermeiden, appelliert der ARBÖ an die Fahrzeuglenker Rücksicht zu
nehmen und erinnert an die wichtigsten Bestimmungen, die für den
Haltestellenbereich gelten.
Der geschäftsführende Vizepräsident des ARBÖ Dr. Herbert Grundtner
zu den rechtlichen Bestimmungen: "Der Lenker eines Fahrzeuges darf an
einem, in einer Haltestelle stehenden öffentlichen Verkehrsmittel
grundsätzlich vorbeifahren. Und zwar auf der Seite, die für das Ein-
oder Aussteigen bestimmt ist. Man darf aber nur in
Schrittgeschwindigkeit fahren und in einem der Verkehrssicherheit
entsprechenden seitlichen Abstand. Ein- oder aussteigende Personen
dürfen dabei weder gefährdet, noch behindert werden. Sollte es
erforderlich sein, so muss der Lenker auch anhalten. Ein noch
'rasches Durchfahren' beim Einfahren der Straßenbahn sollte vermieden
werden. Diese Regeln gelten für alle Arten der öffentlichen
Verkehrsmittel, sei es nun ein Schienenfahrzeug, ein Omnibus des
Schienenersatzverkehrs oder ein Autobus."
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Ausdrücklich verboten ist
das Vorbeifahren an Schulbussen. Voraussetzung ist, dass an den
Schulbussen hinten eine gelbrote Tafel mit der bildlichen Darstellung
von Kindern angebracht ist. Außerdem muss der Buslenker die
Alarmblinkanlage und gelbrote Warnleuchten eingeschalten haben.
Als einsteigender Fahrgast sollte man auf jeden Fall darauf
achten, die Fahrbahn erst dann zu betreten, wenn die Straßenbahn in
den Haltestellenbereich eingefahren ist. Für Passagiere von
Omnibussen gilt jedoch, dass erst nach deren Stillstand die Fahrbahn
zum Einsteigen betreten werden darf.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Sieglinde Rernböck
Tel.: (++43-1) 89121-244
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at
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