• 10.11.2006, 12:42:19
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  • OTS0163 OTW0163

Jarolim: Viel Übereinstimmung zwischen SPÖ und ÖVP in der Justiz-Untergruppe

Jarolim hofft, dass es kein endgültiges Zumachen der Türen gibt

Wien (SK) - Von "80 Prozent Übereinstimmung" in der Untergruppe
Justiz sprach SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Freitag in einer
Pressekonferenz. Den Vorwurf von Seiten der ÖVP-Justizsprecherin
Fekter, wonach die SPÖ destruktiv verhandelt hätte und das Rad
zurückdrehen wolle, sei nicht nachvollziehbar. Jarolim lud Fekter
ein, das SPÖ-Justizprogramm zu lesen. Konkret habe es bei 31
Verhandlungspunkten nur drei gegeben, wo die SPÖ sich eine Änderung
einer Fehlentwicklung durch Maßnahmen der schwarz-blau-orangen
Regierung wünscht, das betreffe das Übernahmerecht, das Kartellrecht
und das Obsorgerecht. Jarolim äußerte die Hoffung, "dass es nicht ein
endgültiges Zumachen der Türen gibt". Wenn man das Gemeinsame vor das
Trennende stelle, so hätte es schon auf Basis der ersten Runde, die
konstruktiv verlaufen war, gute Ergebnisse gegeben. "Ich denke, dass
wir ein schönes Programm gestalten könnten", so Jarolim. ****

Beispielhaft legte Jarolim einige Punkte dar, wo es in der ersten
Verhandlungsrunde Konsens oder zumindest teilweise Übereinstimmung
gegeben hat. Etwa dass das Anklagemonopol der Staatsanwälte in der
Verfassung verankert und eine adäquate Infrastruktur sicher gestellt
wird. Auch bezüglich des Rechtsschutzbeauftragten gab es in der
Grundtendenz Übereinstimmung. Diese sollten in einem
organisatorischen System zusammengefasst werden und direkt dem
Parlament gegenüber verantwortlich sein. Bei der Gerichtsorganisation
stehe der Bundesasylgerichtshof "völlig außer Streit".

Das Familienrecht soll grundsätzlich neu überarbeitet werden unter
Einbindung der Sozialgesetzgebung, Berücksichtigung der Wahlfreiheit
der Frau, der Förderung der familiären Solidarität, der
Armutsbekämpfung, der Diskriminierungsbeseitigung der
Altersabsicherung und der damit zusammenhängenden binationalen
Probleme. Auch beim Unterhaltsrecht nach skandinavischem Modell (über
das Finanzamt) habe es Gesprächsbereitschaft gegeben. Konsens gab es
beim Eigentumsvorbehalt, beim Bauträgervertragsgesetz und beim
Registerpfandrecht. Konsens gab es auch beim Urheberrecht darüber,
dass es durch mehr Transparenz einen besseren Schutz der
Kunstschaffenden gegenüber Verwertungsgesellschaften geben soll.
Verständnis gab es auch bezüglich einer Reform des Medienrechts
(Redaktionsgeheimnis, Unschuldsvermutung, u.a.). Beim Schadenersatz
waren Gespräche über eine Erhöhung der Schmerzensgeldsätze geplant,
ebenso sollte die verschuldensabhängige Medizinhaftung besprochen
werden und eine Arbeitsgruppe zur Corporate Governance eingerichtet
werden.

Dissens gab es insbesondere bei der "Eingetragenen Partnerschaft
für Homosexuelle". Auch bei der SPÖ-Forderung nach einem
Bundesstaatsanwalt als staatsanwaltliche Weisungsspitze gab es
Ablehnung von Seiten der ÖVP. Ebenso bei der Umwelthaftung, auch wenn
Jarolim hier noch Einigungsmöglichkeiten gesehen hätte. Bezüglich des
Übernahmerechts wies Jarolim auf die zentrale Frage hin, dass eine
unternehmensbeherrschende Stellung bereits bei weit weniger als 30
Prozent der Anteile vorhanden sein kann - hier sei daher
Änderungsbedarf gegeben. Und das Obsorgerecht sollte nach
Vorstellungen der SPÖ dahingehend verändert werden, dass es zwar
vereinbart werden kann, aber nicht "normativ verordnet" wird. "Hier
geht es nicht um Zurückdrehen, sondern um Weiterentwickeln", so
Jarolim abschließend. (Schluss) up

Rückfragehinweis:
Pressedienst der SPÖ
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at

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