- 27.10.2006, 11:57:32
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Novelle zur Reisebürosicherungsverordnung bringt Entlastung
Gordon: "Wichtiger Schritt im Interesse der Klein- und Mittelbetriebe" - Zwei neue Umsatzgrenzen
Wien (PWK710) - Die Novelle zur Reisebürosicherungsverordnung
wurde am 24.10.2006 im Bundesgesetzblatt Teil 2 Nr. 402 verlautbart.
Sie enthält Maßnahmen zur Unterstützung der Kleinst- und
Gelegenheitsveranstalter, zur Vermeidung der Staatshaftung und zum
Schutz des Konsumenten.
Durch zwei neue Umsatzgrenzen bringt die Novelle wesentliche
Erleichterungen für Kleinst- und Gelegenheitsveranstalter. Während
bisher mindestens 20.000 Euro für den Insolvenzfall abzusichern
waren, muss nun bei einem Jahresumsatz von bis zu 110.000 Euro nur
mehr die Summe von 10.000 Euro mittels Bankgarantie oder
Versicherungsvertrag abgesichert werden. Weiters führt eine neue
Umsatzstufe bei 330.000 Euro zu einer Mindestabsicherungssumme von
30.000 Euro, sofern die Plausibilität der angegebenen Umsatzprognose
durch einen Steuerberater bestätigt wird. Selbst wenn diese
Bestätigung zusätzlichen Verwaltungsaufwand und auch zusätzliche
Kosten mit sich bringt, ist die Verringerung der Absicherungssumme um
mehr als die Hälfte eine nicht zu übersehende Erleichterung, erklärt
dazu der Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der WKÖ, Edward
Gordon.
Wie im Begutachtungsentwurf vorgesehen, kommt es zur Abschaffung
des Vollinkassos zum Frühbucherzeitpunkt, da dies mit einem
besonderen Risiko für den Konsumenten behaftet war. Wie bisher können
weiterhin bis höchstens 20 % des Reisepreises vom Kunden verlangt
werden, die restlichen 80 % dürfen erst innerhalb von zwei Wochen vor
dem Antritt der Reise eingehoben werden. Jene fünf Unternehmen, die
nach einer Erhebung des Fachverbandes der Reisebüros das Vollinkasso
zum Frühbucherzeitpunkt in Anspruch genommen haben, dürfen gemäß
einer Übergangslösung diese Vorgangsweise aufgrund der
Wettbewerbssituation mit ausländischen Veranstaltern bis Ende Oktober
2008 weiter betreiben.
"Die vorliegende Novelle ist jedenfalls ein guter Kompromiss, der
einerseits Klein- und Mittelbetrieben die Veranstaltung von
Pauschalreisen zu vertretbaren Kosten ermöglicht, und andererseits
den berechtigten Anliegen des Konsumentenschutzes entspricht", meint
Fachverbandsobmann Gordon. In diesem Zusammenhang lobt er auch die
konstruktive Zusammenarbeit mit den Vertretern des Bundesministeriums
für Konsumentenschutz.
(Der Verordnungstext sowie ein Informationsblatt über die
wesentlichen Änderungen sind in Kürze auf der Homepage des
Fachverbandes, www.reisebueros.at, zu finden.) (hp)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich Fachverband der Reisebüros Mag. Gernot Liska Tel.: (++43) 0590 900-3409 mailto:[email protected] http://wko.at/Presse
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