• 18.10.2006, 10:31:56
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ARBÖ: Österreichweit einheitlich Strafe für Lichtmuffel sicherstellen

Wie bei Gurtenmuffel soll fixes Organmandat per Gesetz festgelegt werden

Wien (OTS) - Kein Verständnis hat der ARBÖ dafür, dass Lichtmuffel
in ganz Österreich höchst unterschiedlich abgestraft werden, wobei
die Strafen je nach Bundesland zwischen 14 und 50 Euro variieren. Um
eine einheitliche Strafe für Licht-am-Tag-Verweigerer in ganz
Österreich sicherzustellen, schlägt ARBÖ-Vizepräsident Dr. Herbert
Grundtner anlässlich des Juristentages eine sehr einfache Änderung
vor: "Man müsste nur die bestehende Liste von Delikten ausweiten, für
die per Gesetz ein Anspruch auf ein Organmandat miteinem fixen Betrag
festgelegt wurde."

So eine Regelung gibt es bereits für alle, die sich ohne
Freisprecheinrichtung beim Handy-Telefonieren hinter dem Steuer
erwischen lassen. Sie werden in ganz Österreich mit einem Organmandat
von 25 Euro eingehoben. Genauso geht man beim Biken ohne Sturzhelm
und beim Fahren ohne Sicherheitsgurt vor. Verstöße gegen die
Helmpflicht werden mit 21 Euro, Verstöße gegen die Gurtenpflicht
werden mit 35 Euro bestraft.

Organmandate werden von den Behörden immer nur an Ort und Stelle
verhängt. Wer gleich zahlt verzichtet auf jegliche Möglichkeit, einen
Einspruch zu erheben, steigt jedoch mitunter günstiger aus als bei
einer etwaigen Strafanzeige. Wer gleich zahlt, bekennt sich
automatisch schuldig, verzichtet auf jeglichen Einspruch und steigt
damit wirtschaftlich günstiger aus als bei einer etwaigen
Strafanzeige. Sinn von Organmandaten ist es, eindeutige Delikte auf
unbürokratische Weise abzuwickeln, wobei als Obergrenze 36 Euro
fixiert wurden. Bei Bezahlung des Organmandates behält man auch seine
weiße Weste und gilt im strafrechtlichen Sinne auch nicht als nicht
vorgemerkt.

Als wesentliche Entlastung der Behörde schlägt der ARBÖ weiters
vor, dass die Behörden verpflichtet werden sollen, bestimmte
Organmandate an die Zulassungsbesitzer per Erlagschein zuzuschicken.
Diese Möglichkeit, Organmandate mit der Post zu übermitteln, ist zwar
seit 29 Jahren im Gesetz verankert, wird aber von den Behörden
derzeit nicht praktiziert. "Man müsste einen Katalog von Delikten mit
Anrecht auf zuzusendende Organmandate beschließen. Licht am Tag
könnte eines davon sein", fügt der ARBÖ-Vizepräsident hinzu.

Schon derzeit schickt die Behörde Bestrafungen ins Haus. "Das sind
aber nicht Organmandate mit einer Geldbuße von maximal 36 Euro,
sondern das sind entweder Anonymverfügungen oder Strafanzeigen mit
viel höheren Geldstrafen", so Dr. Grundtner. Anonymverfügungen und
Strafanzeigen fallen je nach Bundesland bzw.
Bezirksverwaltungsbehörde höchst unterschiedlich aus, weil das Gesetz
dafür nur einen bestimmten Rahmen vorgibt und die Festlegung der
genauen Strafhöhe Ländersache ist. So ist es - bei der föderalen
Struktur Österreichs - derzeit auch nicht einfach möglich, per
Bundesgesetz einheitliche Strafen für alle Verkehrsdelikte zu
fixieren.

Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Lydia Ninz
Tel.: (++43-1) 89121-280
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at

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