- 20.07.2006, 12:16:10
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ARBÖ: Unterschiedliche Informationen von griechischen Behörden zur Lichtpflicht
Der ARBÖ rät: Etwaige Strafen nicht bezahlen
Wien (OTS) - Nach hartnäckigen Interventionen der Leiterin des
ARBÖ-Rechtsreferates Dr. Barbara Auracher-Jäger des ARBÖ vergangene
Woche bei der österreichischen Botschaft in Athen wurde dem ARBÖ vom
zuständigen Ministerium für öffentliche Ordnung in Griechenland
bestätigt, dass es keine gesetzliche Bestimmung gibt, die das Fahren
mit Licht am Tag gesetzlich verbietet und deshalb auch nicht bestraft
werden kann.
Bereits vergangene Woche berichtete der ARBÖ, dass es in Griechenland
bereits mehrfach zu Bestrafungen österreichischer Autofahrer in
Griechenland gekommen ist. Daher ist zu vermuten, dass bei der
griechischen Polizei die Gesetzeslage noch nicht völlig bekannt ist.
Sollte es weiterhin zu Strafen wegen Licht am Tag kommen, dann rät
der ARBÖ die Strafe keinesfalls zu bezahlen. Man sollte versuchen mit
dem Beamten zu diskutieren und ihn auf die aktuellen Bestimmungen bei
Licht am Tag hinzuweisen. "Die angedrohte Geldstrafe nicht bezahlen,
Erlagschein und Anzeige abwarten. Erst dann hat man eine Möglichkeit,
rechtliche Schritte zu unternehmen", so Auracher-Jäger.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Astrid Kasparek, Karin Dostal
Tel.: (++43-1) 89121-240
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at
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