• 14.07.2006, 10:03:00
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Kneifel: Die Reformideen des Konvents nicht einschlafen lassen Bundesratspräsident sieht Bundesrat, Länder und Gemeinden gefordert

Wien (PK) "Wir dürfen jetzt die Reformideen, die der Österreich-
Konvent in reichem Maß entwickelt hat, nicht einschlafen lassen.
In dieser Aufgabe ist der Bundesrat, sind aber auch die Länder
und Gemeinden gefordert." Das erklärte Bundesratspräsident
Gottfried Kneifel nach einem Gespräch mit dem früheren
Präsidenten des Österreich-Konvents, Franz Fiedler.

In einer repräsentativen Demokratie brauche es Repräsentanten,
sagte der Bundesratspräsident, und das gelte für den Nationalrat
und für den Bundesrat in gleicher Weise wie für das Europäische
Parlament, die Landtage und die Gemeinden. Bundesrat, Länder
sowie Städte- und Gemeindebund müssten die Zeit nützen, um nach
der Nationalratswahl mit aller Kraft gemeinsam an der Reform der
Verfassung zu arbeiten. Nur so könne "am Ende des Tages ein
Ergebnis erreicht werden". In diesem Sinn sollten schon jetzt die
Schwerpunkte der Reform identifiziert und aktuell gehalten
werden. Den Bundesrat betreffend sprach sich der Präsident dafür
aus, "den vorhandenen verfassungsmäßigen Rahmen auszufüllen"; den
Bundesrat und seine Mitglieder wolle er im Halbjahr seiner
Präsidentschaft "vor der täglichen Abschaffung in Schutz nehmen".

Im Gespräch mit Fiedler seien "Gemeinsamkeiten und Problemzonen"
angesprochen worden, sagte Präsident Kneifel weiter. Unter den
letzteren seien die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern
und Gemeinden, die Finanzverfassung sowie aktuelle Fragen wie
Prüfung von Kleingemeinden durch den Rechnungshof angesprochen
worden. Als Gemeinsamkeiten sieht Kneifel die Einrichtung von
Landes-Verwaltungsgerichten, die auch den Verwaltungsgerichtshof
entlasten würden, die Überlegungen bezüglich des Amts des
Bundespräsidenten und hinsichtlich Landesregierungen und
Landtagen. Fiedler habe in dem Gespräch betont, dass der
Föderalismus als Grundprinzip der Verfassung nicht in Frage
stehe. Für eine reformierte Verfassung, deren Grundprinzipien
erhalten bleiben, sei auch eine Volksabstimmung nicht
erforderlich. (Schluss)

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