- 14.07.2006, 09:30:41
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Empfehlung des Staatsschuldenausschusses zur Budgetpolitik und deren Finanzierung 2006
Beschlossen in der Sitzung des Arbeitsausschusses vom 23. Juni 2006 und genehmigt in der Sitzung des Staatsschuldenausschusses vom 3. Juli 2006.
Wien (OTS) - Das Wirtschaftswachstum des Euroraums beschleunigte
sich im ersten Quartal 2006 im Vergleich zum Vorquartal im Sog der
dynamischen Entwicklung der Weltwirtschaft (v.a. der USA und China).
Durch die spürbare Belebung der Inlandsnachfrage im Euroraum sowie
das gestärkte Konsumentenvertrauen (klar ansteigende Tendenz der
Vertrauensindikatoren der Europäischen Kommission seit Mitte 2005)
ist mit einer anhaltend guten Entwicklung der Konjunktur für den
weiteren Jahresverlauf zu rechnen. Der Zuwachs des realen BIP der
EU-12-Staaten sollte jüngsten Prognosen zufolge (Europäische
Kommission, IHS, WIFO) über 2% im Jahresabstand betragen.
Abwärtsrisiken bestehen in weiteren Ölpreissteigerungen, aber auch in
der Entwicklung der Wechselkurse als Folge der weltwirtschaftlichen
Ungleichgewichte.
Für Österreich ist 2006 von einem über dem Euroraum liegenden
Wirtschaftswachstum in Höhe von etwa 2,5% auszugehen, das zunehmend
von der Inlandsnachfrage getragen wird. Erstens werden die
Einkommenszuwächse der Haushalte wieder verstärkt für konsumtive
Zwecke herangezogen, wobei sich auch die Zunahme der Beschäftigung
und die Abschwächung des Preisauftriebs positiv auf das heimische
Konsumverhalten auswirken sollten. Zweitens werden die Investitionen
durch die rege Exporttätigkeit infolge der dynamischen Entwicklung
der Absatzmärkte (v.a. Mittel- und Südosteuropa, USA), die günstigen
Finanzierungsbedingungen sowie die Entwicklung der
Unternehmensgewinne kräftig belebt. Der damit verbundene Anstieg der
Nachfrage nach Importgütern dämpft den positiven Wachstumsbeitrag der
Nettoexporte, die in der jüngsten Vergangenheit die Stütze der
heimischen Wirtschaft darstellten.
Die Lage auf dem heimischen Arbeitsmarkt verbessert sich seit
Jahresbeginn: Für 2006 wird ein kräftiges Beschäftigungswachstum
erwartet. Allerdings dürfte sich die Arbeitslosenquote nur leicht
verringern. Eine Ursache liegt im Anstieg des Arbeitskräfteangebots
(Migration und Einbürgerungen, Anhebung des
Frühpensionsantrittsalters).
Der negative Finanzierungssaldo des Staates dürfte sich 2006
gegenüber dem Vorjahreswert (2005: -1,5%) etwas erhöhen. Dabei kommen
in erster Linie Mindereinnahmen aus den veranlagten direkten Steuern
(infolge der Steuerreform 2004/2005) sowie Mehrausgaben durch die
Verabschiedung von Maßnahmenpaketen im Jahr 2005 zur Erhöhung der
Beschäftigung und Forschung ("Lehrlingsoffensive": Subventionen für
Ausbildungsplätze, Lehrlingsaufnahmen bei den Gebietskörperschaften;
"regionale Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive 2005/2006":
Investitionszuschüsse der Gebietskörperschaften und geförderte
Bankendarlehen für arbeitsmarktrelevante Projekte;
"Beschäftigungsförderungsgesetz 2006": Aufstockung der Mittel des
Arbeitsmarktservice für Qualifizierungsmaßnahmen, Kombilohnmodell für
Jugendliche und ältere Arbeitskräfte im Niedriglohnbereich
"F&E-Offensive III") zum Tragen.
Der Staatsschuldenausschuss empfiehlt ergänzend zu den
Empfehlungen vom Dezember 2005 und unter den zuvor skizzierten
Rahmenbedingungen für 2006 Folgendes:
Die mittelfristige Zielsetzung eines ausgeglichenen gesamtstaatlichen Budgetsaldos über den Konjunkturzyklus weiter zu verfolgen. Die Umsetzung der Reformvorhaben zur Effizienzsteigerung und verstärkten Wirkungsorientierung des Staates in Kombination mit einer günstigeren Wirtschaftsentwicklung sollten für eine mittelfristige Rückführung des gesamtstaatlichen Budgetdefizits genützt werden. Eine Evaluierung des Österreichischen Stabilitätspaktes im Hinblick auf Einhaltung seiner Ziele und Anreizmechanismen zur Zielerreichung. So steht erstens eine Entscheidung des österreichischen Koordinationskomitees über die Zielerreichung des Stabilitätspaktes 2001 für die Jahre 2001 bis 2004 noch aus. Zweitens signalisieren die jüngsten Ergebnisse über die Haushaltsentwicklung, dass die Erreichung der Zielvorgaben gemäß dem aktuellen Stabilitätspakt 2005 über die Periode 2005 bis 2008 insbesondere für die Bundesländer erhöhter Anstrengungen bedarf. Dazu wären Anreizmechanismen zur Einhaltung, die die politische Verantwortung stärker als bisher in den Vordergrund stellen, zusätzlich überlegenswert. Der Österreichische Stabilitätspakt ist ein essentielles Instrument zur Koordinierung der Budgetpolitik in Österreich und sollte nicht infrage gestellt werden, da eine gemeinsame Finanzverantwortung aller Gebietskörperschaften zur Erfüllung der EU-Vorgaben besteht. Der Österreichische Stabilitätspakt soll in seiner Umsetzung den Bestimmungen des ESVG 95 entsprechen. Die ausstehende parlamentarische Behandlung zur Umsetzung der politisch akkordierten Haushaltsrechtsreform, die eine mehrjährige Budgetplanung mit Ausgabengrenzen sowie eine leistungs- und wirkungsorientierte Budgetsteuerung vorsieht, in der kommenden Legislaturperiode sofort einzuleiten und rasch abzuschließen. Aus der Sicht des Staatsschuldenausschusses handelt es sich dabei um ein wichtiges Instrumentarium zur Budgetsteuerung, das zur Verbesserung der Qualität und langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beitragen kann. Der Staatsschuldenausschuss plädiert für weitere Akkordierungsgespräche mit den Ländern und Gemeinden, um zumindest harmonisierte leistungs- und wirkungsorientierte mittelfristige Budgetsteuerungsstandards in Anlehnung an die Haushaltsrechtsreform des Bundes für alle Gebietskörperschaften zu erreichen. Die noch offenen Reformvorhaben im Rahmen der Verwaltungsreform (Harmonisierung der Dienstrechte und Pensionssysteme, Gerichtsorganisation, Schulorganisation, Gesundheitswesen und Abbau von Parallelstrukturen) durch Fortsetzung des Dialogs und Konkretisierungen voranzutreiben. Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der öffentlichen Verwaltung sind insofern zu begrüßen, da sie den strukturellen Budgetsaldo nachhaltig verbessern. Es sind alle gebietskörperschaftlichen Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden) gefordert, den Reformprozess mitzugestalten und zu unterstützen sowie eine maximale Zurückhaltung bei kostentreibenden Normsetzungen anzustreben. Die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und nachhaltigen Reduktion der Kostendynamik im Gesundheitswesen zügig voranzutreiben und detaillierte regionale Strukturpläne auf Basis des Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) bis Jahresende auszuarbeiten. Der durch den ÖSG eingeleitete Paradigmenwechsel einer akkordierten, alle Bereiche umfassenden Bedarfsplanung im Gesundheitswesen sollte spürbare Synergieeffekte nach sich ziehen und dazu beitragen, die Kostendynamik zu bremsen. In der nächsten Legislaturperiode dem Projekt "Staatsreform" mit dem Ziel der finanziellen und kompetenzrechtlichen Entflechtung der gebietskörperschaftlichen Ebenen in Österreich sehr hohe Priorität einzuräumen. In diesem Zusammenhang sollte auch die Frage der Stärkung der Steuerhoheit der Länder und Gemeinden untersucht werden. Das gegenwärtig hohe Volumen an staatlichen Transferleistungen löst kaum Anreize zur Kosteneffizienz bzw. zur Nichtausschöpfung der verfügbaren Mittel aus und reduziert durch (teilweise) Zweckwidmungen den ausgabenseitigen Gestaltungsspielraum der Länder und Gemeinden. Ferner hängt das Aufkommen der zweckgewidmeten Transfers häufig von Parametern ab, die in keinem Zusammenhang mit den Ausgabenentwicklungen des jeweiligen Aufgabenbereiches stehen. Weiterentwicklung von Ansätzen zur Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Gebarung des öffentlichen Sektors auf allen gebietskörperschaftlichen Ebenen (harmonisiertes Berichtswesen: Ausgliederungsbericht, Förderungsberichte auch der Bundesländer etc.). Hiefür ist eine Vereinheitlichung des Haushaltsrechts und diesbezüglicher Kontierungsrichtlinien auf allen staatlichen Ebenen zunächst erforderlich, um die horizontale und vertikale Vergleichbarkeit der Haushaltsgebarung zu gewährleisten. Insbesondere die gegenwärtigen Informationen über die intergovernmentalen Transfers reichen nicht aus, um finanzwirtschaftliche Wirkungen adäquat abschätzen zu können.
Rückfragehinweis:
Dr. Günther Chaloupek, Vizepräsident des Staatsschuldenausschusses
Tel. Nr.: (+43 +1) 50165 DW 2225 sowie
Büro des Staatsschuldenausschusses, Oesterreichische Nationalbank,
Tel. Nr.: (+43 +1) 40420 DW 7471
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