• 14.07.2006, 09:30:41
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  • OTS0035 OTW0035

Empfehlung des Staatsschuldenausschusses zur Budgetpolitik und deren Finanzierung 2006

Beschlossen in der Sitzung des Arbeitsausschusses vom 23. Juni 2006 und genehmigt in der Sitzung des Staatsschuldenausschusses vom 3. Juli 2006.

Wien (OTS) - Das Wirtschaftswachstum des Euroraums beschleunigte
sich im ersten Quartal 2006 im Vergleich zum Vorquartal im Sog der
dynamischen Entwicklung der Weltwirtschaft (v.a. der USA und China).
Durch die spürbare Belebung der Inlandsnachfrage im Euroraum sowie
das gestärkte Konsumentenvertrauen (klar ansteigende Tendenz der
Vertrauensindikatoren der Europäischen Kommission seit Mitte 2005)
ist mit einer anhaltend guten Entwicklung der Konjunktur für den
weiteren Jahresverlauf zu rechnen. Der Zuwachs des realen BIP der
EU-12-Staaten sollte jüngsten Prognosen zufolge (Europäische
Kommission, IHS, WIFO) über 2% im Jahresabstand betragen.
Abwärtsrisiken bestehen in weiteren Ölpreissteigerungen, aber auch in
der Entwicklung der Wechselkurse als Folge der weltwirtschaftlichen
Ungleichgewichte.

Für Österreich ist 2006 von einem über dem Euroraum liegenden
Wirtschaftswachstum in Höhe von etwa 2,5% auszugehen, das zunehmend
von der Inlandsnachfrage getragen wird. Erstens werden die
Einkommenszuwächse der Haushalte wieder verstärkt für konsumtive
Zwecke herangezogen, wobei sich auch die Zunahme der Beschäftigung
und die Abschwächung des Preisauftriebs positiv auf das heimische
Konsumverhalten auswirken sollten. Zweitens werden die Investitionen
durch die rege Exporttätigkeit infolge der dynamischen Entwicklung
der Absatzmärkte (v.a. Mittel- und Südosteuropa, USA), die günstigen
Finanzierungsbedingungen sowie die Entwicklung der
Unternehmensgewinne kräftig belebt. Der damit verbundene Anstieg der
Nachfrage nach Importgütern dämpft den positiven Wachstumsbeitrag der
Nettoexporte, die in der jüngsten Vergangenheit die Stütze der
heimischen Wirtschaft darstellten.

Die Lage auf dem heimischen Arbeitsmarkt verbessert sich seit
Jahresbeginn: Für 2006 wird ein kräftiges Beschäftigungswachstum
erwartet. Allerdings dürfte sich die Arbeitslosenquote nur leicht
verringern. Eine Ursache liegt im Anstieg des Arbeitskräfteangebots
(Migration und Einbürgerungen, Anhebung des
Frühpensionsantrittsalters).

Der negative Finanzierungssaldo des Staates dürfte sich 2006
gegenüber dem Vorjahreswert (2005: -1,5%) etwas erhöhen. Dabei kommen
in erster Linie Mindereinnahmen aus den veranlagten direkten Steuern
(infolge der Steuerreform 2004/2005) sowie Mehrausgaben durch die
Verabschiedung von Maßnahmenpaketen im Jahr 2005 zur Erhöhung der
Beschäftigung und Forschung ("Lehrlingsoffensive": Subventionen für
Ausbildungsplätze, Lehrlingsaufnahmen bei den Gebietskörperschaften;
"regionale Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive 2005/2006":
Investitionszuschüsse der Gebietskörperschaften und geförderte
Bankendarlehen für arbeitsmarktrelevante Projekte;
"Beschäftigungsförderungsgesetz 2006": Aufstockung der Mittel des
Arbeitsmarktservice für Qualifizierungsmaßnahmen, Kombilohnmodell für
Jugendliche und ältere Arbeitskräfte im Niedriglohnbereich
"F&E-Offensive III") zum Tragen.

Der Staatsschuldenausschuss empfiehlt ergänzend zu den
Empfehlungen vom Dezember 2005 und unter den zuvor skizzierten
Rahmenbedingungen für 2006 Folgendes:

Die mittelfristige Zielsetzung eines ausgeglichenen
   gesamtstaatlichen Budgetsaldos über den Konjunkturzyklus
   weiter zu verfolgen. Die Umsetzung der Reformvorhaben zur
   Effizienzsteigerung und verstärkten Wirkungsorientierung des
   Staates in Kombination mit einer günstigeren
   Wirtschaftsentwicklung sollten für eine mittelfristige
   Rückführung des gesamtstaatlichen Budgetdefizits genützt
   werden.

   Eine Evaluierung des Österreichischen Stabilitätspaktes im
   Hinblick auf Einhaltung seiner Ziele und Anreizmechanismen
   zur Zielerreichung. So steht erstens eine Entscheidung des
   österreichischen Koordinationskomitees über die
   Zielerreichung des Stabilitätspaktes 2001 für die Jahre 2001
   bis 2004 noch aus. Zweitens signalisieren die jüngsten
   Ergebnisse über die Haushaltsentwicklung, dass die Erreichung
   der Zielvorgaben gemäß dem aktuellen Stabilitätspakt 2005
   über die Periode 2005 bis 2008 insbesondere für die
   Bundesländer erhöhter Anstrengungen bedarf. Dazu wären
   Anreizmechanismen zur Einhaltung, die die politische
   Verantwortung stärker als bisher in den Vordergrund stellen,
   zusätzlich überlegenswert. Der Österreichische
   Stabilitätspakt ist ein essentielles Instrument zur
   Koordinierung der Budgetpolitik in Österreich und sollte
   nicht infrage gestellt werden, da eine gemeinsame
   Finanzverantwortung aller Gebietskörperschaften zur Erfüllung
   der EU-Vorgaben besteht.  Der Österreichische Stabilitätspakt
   soll in seiner Umsetzung den Bestimmungen des ESVG 95
   entsprechen.

   Die ausstehende parlamentarische Behandlung zur Umsetzung der
   politisch akkordierten Haushaltsrechtsreform, die eine
   mehrjährige Budgetplanung mit Ausgabengrenzen sowie eine
   leistungs- und wirkungsorientierte Budgetsteuerung vorsieht,
   in der kommenden Legislaturperiode sofort einzuleiten und
   rasch abzuschließen. Aus der Sicht des
   Staatsschuldenausschusses handelt es sich dabei um ein
   wichtiges Instrumentarium zur Budgetsteuerung, das zur
   Verbesserung der Qualität und langfristigen Tragfähigkeit der
   öffentlichen Finanzen beitragen kann. Der
   Staatsschuldenausschuss plädiert für weitere
   Akkordierungsgespräche mit den Ländern und Gemeinden, um
   zumindest harmonisierte leistungs- und wirkungsorientierte
   mittelfristige Budgetsteuerungsstandards in Anlehnung an die
   Haushaltsrechtsreform des Bundes für alle
   Gebietskörperschaften zu erreichen.

   Die noch offenen Reformvorhaben im Rahmen der
   Verwaltungsreform (Harmonisierung der Dienstrechte und
   Pensionssysteme, Gerichtsorganisation, Schulorganisation,
   Gesundheitswesen und Abbau von Parallelstrukturen) durch
   Fortsetzung des Dialogs und Konkretisierungen voranzutreiben.
   Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der
   öffentlichen Verwaltung sind insofern zu begrüßen, da sie den
   strukturellen Budgetsaldo nachhaltig verbessern. Es sind alle
   gebietskörperschaftlichen Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden)
   gefordert, den Reformprozess mitzugestalten und zu
   unterstützen sowie eine maximale Zurückhaltung bei
   kostentreibenden Normsetzungen anzustreben.

   Die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und nachhaltigen
   Reduktion der Kostendynamik im Gesundheitswesen zügig
   voranzutreiben und detaillierte regionale Strukturpläne auf
   Basis des Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) bis
   Jahresende auszuarbeiten. Der durch den ÖSG eingeleitete
   Paradigmenwechsel einer akkordierten, alle Bereiche
   umfassenden Bedarfsplanung im Gesundheitswesen sollte
   spürbare Synergieeffekte nach sich ziehen und dazu beitragen,
   die Kostendynamik zu bremsen.

   In der nächsten Legislaturperiode dem Projekt "Staatsreform"
   mit dem Ziel der finanziellen und kompetenzrechtlichen
   Entflechtung der gebietskörperschaftlichen Ebenen in
   Österreich sehr hohe Priorität einzuräumen. In diesem
   Zusammenhang sollte auch die Frage der Stärkung der
   Steuerhoheit der Länder und Gemeinden untersucht werden. Das
   gegenwärtig hohe Volumen an staatlichen Transferleistungen
   löst kaum Anreize zur Kosteneffizienz bzw. zur
   Nichtausschöpfung der verfügbaren Mittel aus und reduziert
   durch (teilweise) Zweckwidmungen den ausgabenseitigen
   Gestaltungsspielraum der Länder und Gemeinden. Ferner hängt
   das Aufkommen der zweckgewidmeten Transfers häufig von
   Parametern ab, die in keinem Zusammenhang mit den
   Ausgabenentwicklungen des jeweiligen Aufgabenbereiches
   stehen.

   Weiterentwicklung von Ansätzen zur Erhöhung der Transparenz
   und Vergleichbarkeit der Gebarung des öffentlichen Sektors
   auf allen gebietskörperschaftlichen Ebenen (harmonisiertes
   Berichtswesen: Ausgliederungsbericht, Förderungsberichte auch
   der Bundesländer etc.). Hiefür ist eine Vereinheitlichung des
   Haushaltsrechts und diesbezüglicher Kontierungsrichtlinien
   auf allen staatlichen Ebenen zunächst erforderlich, um die
   horizontale und vertikale Vergleichbarkeit der
   Haushaltsgebarung zu gewährleisten. Insbesondere die
   gegenwärtigen Informationen über die intergovernmentalen
   Transfers reichen nicht aus, um finanzwirtschaftliche
   Wirkungen adäquat abschätzen zu können.

Rückfragehinweis:
Dr. Günther Chaloupek, Vizepräsident des Staatsschuldenausschusses
Tel. Nr.: (+43 +1) 50165 DW 2225 sowie
Büro des Staatsschuldenausschusses, Oesterreichische Nationalbank,
Tel. Nr.: (+43 +1) 40420 DW 7471

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ONB

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