- 12.07.2006, 13:52:34
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Ende des Kompetenzdschungels durch neues Bilanzbuchhaltungsgesetz
Mitterlehner: Einstimmiger Beschluss bringt Klarheit für kleine und mittlere Unternehmen - Bock: Bedürfnisse der Kunden stehen im Vordergrund
Wien (PWK474) - Einstimmig hat der Nationalrat heute, Mittwoch,
das neue Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) beschlossen. Die neue
Regelung vereinigt die bisher getrennten Berufe des selbstständigen
und des gewerblichen Buchhalters. Die Abgrenzung zum Steuerberater
bleibt aufrecht, doch wird die Zusammenarbeit zwischen den beiden
Gruppen wesentlich erleichtert. Ziel der neuen Regelung ist es, einen
einheitlichen, qualifizierten Bilanzbuchhaltungsberuf zu schaffen,
der vor allem Österreichs kleine und mittlere Unternehmen umfassend
und ihren Bedürfnissen entsprechend unterstützen kann.
Von einem erfolgreichen Durchbruch, sowohl für die Unternehmen als
Kunden, als auch für den Berufsstand spricht der stellvertretende
Generalsekretär der Wirtschaftskammer, Reinhold Mitterlehner: "Der
große Vorteil liegt darin, dass 300.000 kleine und mittlere
Unternehmen ab jetzt wesentliche Buchhaltungsdienstleistungen
einfacher aus einer Hand beziehen können." Bilanzbuchhalter dürfen
beispielsweise ihre Kunden bei der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger
Abgaben in erster Instanz auch vertreten.
Durch das neue Gesetz sind Bilanzbuchhalter zur uneingeschränkten
Geschäftsbuchhaltung, Lohnverrechnung, Kostenrechnung sowie zu
einschlägigen Beratungen berechtigt. Die Erstellung von Bilanzen ist
bis zu einem Umsatz von rund 360.000 Euro möglich. "Diese und weitere
praxisgerechten Flexibilisierungen bringen Unternehmen die
Möglichkeit, die Buchführung durch qualifizierte Spezialisten
ausführen zu lassen; für die Bilanzbuchhalter bedeuten sie eine
substanzielle Erweiterung ihrer Berufsrechte", unterstreicht
Mitterlehner. Durch einheitliche Qualitätskriterien und eine
Haftpflichtversicherung ist das Vermögen der Kunden geschützt.
Erfreut zeigte sich Mitterlehner über den Konsens zwischen den
Parlamentsparteien: "Die einhellige Zustimmung zeigt, dass diese
Neuregelung ein guter, ausgewogener und zukunftorientierter
Kompromiss ist, der alle Seiten zufrieden stellt."
Aus der Branche kommt ebenfalls Zustimmung. Friedrich Bock, Obmann
des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie
(UBIT) in der WKÖ: "Seit der Wiedereinführung des Berufes des
Gewerblichen Buchhalters im Jahre 1999 wurden fast 3.000 gewerbliche
Buchhaltungsunternehmen gegründet. Diese Erfolgsstory erhält durch
das Bilanzbuchhaltungsgesetz einen zusätzlichen Impuls im Interesse
moderner Unternehmerinnen und Unternehmer. Die Rechte der neuen
Bilanzbuchhalter orientieren sich an den Bedürfnissen der Kunden."
Unter anderem werden durch die neuen Regelungen
Gesellschaftsgründungen (z.B. durch Bilanzbuchhalter und
Steuerberater) erleichtert, Teilberufe sind weiterhin möglich.
Neben den Buchführungs-, Abrechnungs- und Bilanzierungsrechten
stehen den Bilanzbuchhaltern auch zusätzliche Vertretungsrechte,
sowie das Recht auf Akteneinsicht auf elektronischem Weg bei den
Abgabenbehörden des Bundes zu. Eine Übergangsregelung sichert die
Rechte bestehender gewerblicher und selbstständiger Buchhalter und
ermöglicht den Umstieg zum Bilanzbuchhalter. Ausbildung und
Information werden durch die Wirtschaftskammerorganisation und die
Kammer der Wirtschaftstreuhänder unterstützt. (hp)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen Mag. Rene Tritscher Tel.: (++43) 0590 900-3173 Fax: (++43) 0590 900-228 mailto:[email protected] http://wko.at/telekom
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