• 30.06.2006, 14:00:29
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  • OTS0216 OTW0216

Hilfe für Scheidungskinder

Wr. Jugendanwältin fordert Kinderbedürfnisse in den Vordergrund stellen

Wien (OTS) - An die Kinder- und Jugendanwaltschaften wenden sich
fast täglich Eltern(teile) die sich in einer strittigen bis
hochstrittigen Scheidungssituation befinden.
Meist hat der elterliche Konflikt an Schärfe zugenommen,häufig wird
das Bild einer Persönlichkeitsveränderung des ehemaligen Partners
gezeichnet.
In vielen Fällen findet Kommunikation - falls überhaupt - nur mehr
über das Gericht statt.

Nur ist das Gericht wirklich der richtige Ort um Scheidung
konfliktfreier zu gestalten?

Scheidung bzw. Trennung ist in vielen Fällen ein hochemotionales
Geschehen.
Eltern "vergessen" in dieser Situation oft auf die Bedürfnisse ihrer
Kinder.
Anstatt Eltern dabei zu unterstützen wieder ihre eigene
Handlungskompetenz zu erlangen und damit selbst auf das Wohlbefinden
ihrer Kinder acht geben zu können, geht es nur mehr darum wer "RECHT"
hat, so die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits.

Kinder müssen - oftmals mehrmals - zu GutachterInnen die dazu eine
Stellungnahme abgeben sollen, welcher Elternteil der Geeignetere ist.
In vielen Fällen trägt dieses Ansinnen nicht zu einer Entspannung der
Situation, bei sondern kann manchmal Munition für weitere Konflikte
bieten.
Es werden dann zu den Gutachten noch Gegengutachten eingeholt und als
strategisches Mittel im Scheidungskrieg eingesetzt.
Oft unbewusst wird versucht die Liebe des Kindes zum jeweils anderen
Elternteil zu zerstören und diesen aus dem Leben des Kindes zu
elemenieren.
In dieser schwierigen Situation können Eltern(Teile) oftmals die
Bedürfnisse ihrer Kinder kaum bis gar nicht mehr wahrnehmen.

Hier nur zwei Fälle von Kinderrechtsverletzungen in strittigen
Obsorgeverfahren.

Tommy (14 Jahre) lebt bei seinem Vater, Anna (12 Jahre)bei der Mutter
Es herrscht seit drei Jahren Rosenkrieg.
Die Geschwister sprechen aufgrund der Streitigkeiten der Eltern nicht
mehr miteinander, es ist ihnen deutlich anzusehen wie sehr sie unter
der Situation leiden.
Anna :"weißt du ich trau mich gar nicht mehr mit meinem Bruder reden
da er immer die Botschaften des Vaters überbringt". (überbringen
muss)
Seit einiger Zeit weigert sich Anna zum Vater zu gehen, muss ihm
diese Verweigerung aber jedes zweite Wochenende persönlich mitteilen
da sonst die Mutter eine Beugestrafe zu erwarten hätte.Der Vater
lehnt eine Mediation ab.

Karl und Michael sind 5 und 7 Jahre alt.
Die Eltern leben getrennt sind aber noch nicht geschieden.
Die Mutter hat gegen den Vater eine Anzeige wegen gefährlicher
Drohung erstattet, beide Kinder sind als Zeugen gegen den Vater
geladen.

Das derzeitige Prozedere bei Trennung/Scheidung ist in dieser Form
nicht geeignet, die Situation für die betroffenen Kinder zu
erleichtern, im Gegenteil
Daraus ergeben sich folgende Forderungen:

Außergerichtlicher Familienausgleich - im Vorfeld zur richterlichen
Entscheidungsfindung:
Parallel bzw. verpflichtend im Vorfeld zum gerichtlichen Verfahren
sollten Strukturen überlegt werden, die analog zum außergerichtlichen
Tatausgleich in einem geregelten Verfahren mit staatlicher Autorität
und geeigneten Methoden die Selbstverantwortlichkeit der Eltern
unterstützt.

Flächendeckende und bedarfsorientierte Besuchsbegleitung

Verfahrensverkürzungen:
Der Faktor Zeit spielt in der kindlichen Erlebniswelt eine große
Rolle.
Verfahren die aufgrund von Rechtsmitteln, Instanzenzug, diversen
Gutachten oft jahrelang dauern, sind aus der Perspektive des Kindes
sehr nachteilig.
Kinder haben das Bedürfnis nach Sicherheit und verlässlicher
Beziehung.
Entscheidungen sollten nicht erst nach jahrelanger Ungewissheit durch
offene Verfahren feststehen.

Krisenmanagement:Krisenbeirat, Krisenteam.
Wenn sich aufgrund des bisherigen Verlaufs in einem
Pflegschaftsverfahren eine Eskalation abzeichnet, sollte dem Richter
ein Krisenbeirat zur Entscheidung über die weitere Vorgangsweise zu
Verfügung stehen.

Lösungsorientierte Gutachten.
Dem Gericht müssen hoch qualifizierte Sachverständige, in
ausreichender Zahl zu Verfügung stehen, die Eltern dabei unterstützen
eigene Lösungen zu entwickeln.

Denn Kinder haben ein Recht und das Bedürfnis auf:

- Stabile, dauerhafte und verlässliche Beziehungen
- Keine Stressbelastung durch Dauerstreit der Eltern
- Klarheit über ihre Zukunft
- Kindgerechtes Miteinbezogen werden
- Ernst genommen werden in ihren Ängsten und Nöten

Rückfragehinweis:
Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
Frau DSA Monika Pinterits
Tel: (++43-1) 1708

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