- 19.05.2006, 09:28:08
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Wiener Fiaker: Pferdehaltung ist gesetzwidrig
VGT: "Veterinäramtschef kennt offenbar das Bundestierschutzgesetz nicht!"
Wien (OTS) - Der Verein Gegen Tierfabriken VGT hat eine
Untersuchung über die Haltung der Fiakerpferde in Wien veröffentlicht
und dabei heftige Kritik geübt. Die wesentlichen Punkte (siehe
http://www.vgt.at/filme/fotos/recherchen/20060515Fiaker/index.php):
- 57% der Pferde stehen gesetzwidrig in Anbindehaltung ohne Auslauf
- 43% der Betriebe haben offensichtlich mangelhaft betreute Pferde
mit Fellabschürfungen, Verletzungen oder keiner Einstreu
- 43% der Ställe haben gesetzwidrig zu wenig Licht
Laut APA-Aussendung ließ der Chef des Wiener Veterinäramtes,
Walter Reisp, dazu verlauten, dass ein täglicher Auslauf bei
Anbindehaltung erst ab 2010 vorgeschrieben sei. VGT-Obmann DDr.
Martin Balluch kommentiert: "Dass der Chef des Wiener Veterinäramtes,
zuständig für die Kontrolle der Fiaker-Stallungen, das
Bundestierschutzgesetz nicht kennt, erklärt, warum die Fiakerpferde
einfach weiterhin ungestraft gesetzwidrig gehalten werden dürfen.
Vielleicht sollte sich Herr Reisp die Anlage 1 der 1.
Tierhaltungsverordnung des Bundestierschutzgesetzes wenigstens einmal
durchlesen. Dort steht in Punkt 3, dass die Anbindehaltung bis 2010
nur unter der Bedingung weitergeführt werden darf, dass die Tiere
täglich freien Auslauf haben, worunter das Ziehen einer Kutsche nicht
fällt. Noch einmal deutlich: 57% der Fiakerpferde stehen gesetzwidrig
in Anbindehaltung ohne freien Auslauf! Und zwar heute schon, und
nicht erst ab 2010. Wenn das laut Veterinäramtschef Reisp
"unbedenklich" ist, und trotz seiner Kontrolle weiter praktiziert
werden darf, dann ignoriert Herr Reisp vorsätzlich die Gesetze."
Laut APA meint Herr Reisp auch, dass die Fiakerpferde offenbar
nicht überarbeitet wären, weil sie nach 23 Uhr nicht mehr arbeiten
müssten und mindestens 8 Stunden Ruhepause hätten. DDr. Balluch dazu:
"8 Stunden Ruhepause bedeutet einen 16 Stunden Arbeitstag! Menschen
wurde das nur im schwärzesten Kapitel der Geschichte des
laissez-faire Kapitalismus zugemutet. Tatsächlich sieht das Gesetz
eine maximale Arbeitszeit von 14 Stunden vor, was aber schlimm genug
ist. Vor allem, wenn die Tiere danach den Rest der Zeit in 57% der
Fälle in Anbindehaltung ohne Auslauf, und in 43% der Fälle sogar noch
im Dunkeln stehen müssen. Kein Wunder, dass bei fast einem Drittel
der Betriebe Pferde mit Verletzungen oder Fellabschürfungen gefunden
wurden. Ein Skandal, dass der Veterinäramtsdirektor so etwas als
"unbedenklich" bezeichnet."
Rückfragehinweis:
Mag. Elisabeth Sablik, Mobil: 0676/780 44 59
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