- 09.05.2006, 19:29:46
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Abgeordnete befassen sich mit schulischer Integration von Behinderten Gehrer soll bestehende Integrationsangebote evaluieren
Wien (PK) - Der Unterrichtsausschuss des Nationalrats befasste
sich in seiner heutigen Sitzung auch mit der Frage der
schulischen Integration behinderter Kinder. Die Grundlage dafür
bildeten Entschließungsanträge aller Fraktionen sowie eine
Bürgerinitiative betreffend die rechtliche Absicherung
integrativer Ausbildungsangebote ab der 9. Schulstufe.
Als Ergebnis der Beratungen fasste der Unterrichtsausschuss auf
Initiative der Koalitionsparteien eine an Bildungsministerin
Elisabeth Gehrer gerichtete Entschließung, in der die Ministerin
ersucht wird, den Ist-Stand der schulischen Integration und die
Effizienz der verschiedenen Ausbildungsangebote zu evaluieren.
Zudem soll Gehrer gemeinsam mit Wirtschaftsminister Bartenstein
prüfen, welche weiteren Entwicklungsschritte in der integrativen
Berufsausbildung zielführend wären. Die Anträge der Opposition,
die u.a. auf ein flächendeckendes Integrationsangebot und ein
Recht auf integrativen Unterricht auch nach der 9. Schulstufe
abzielen, wurden vertagt bzw. abgelehnt.
Eingeleitet wurde die Diskussion von Abgeordneter Christine Lapp
(S). Sie wies darauf hin, dass der Themenbereich Bildung im
kürzlich verabschiedeten Behindertengleichstellungsgesetz mit
keinem Wort erwähnt werde. Gerade im Bildungsbereich bräuchten
Eltern aber sehr viel persönliches Engagement, um ihren Kindern
eine entsprechende Integration zu ermöglichen, sagte sie.
Lapp erachtet im Bildungssystem weitere Integrationsschritte für
erforderlich. Ihre Fraktion tritt für das Konzept der "inklusiven
Pädagogik" ein, bei der es, wie Lapp erläuterte, darum gehe,
jeden Menschen mit seinen Stärken und Schwächen anzunehmen. Die
Abgeordnete gab zu bedenken, dass Kinder von Integrationsklassen
anders mit Menschen mit Behinderung umgingen.
Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (V) hielt Abgeordneter Lapp
entgegen, das Konzept der inklusiven Pädagogik würde bedeuten,
dass man keine Sonderschulen und keine Integrationsklassen mehr
hätte, sondern jedes Kind in Regelklassen gehe. Seiner Auffassung
nach ist es nicht möglich, das System von heute auf morgen so
grundlegend umzustellen. Einzelne Punkte des SPÖ-
Entschließungsantrags wie eine bessere Elternberatung und eine
bessere Berücksichtigung des Themas Integration in der
Lehrerfortbildung wurden von Huainigg jedoch befürwortet.
Was die Forderung nach Integrationsklassen über die 9. Schulstufe
hinaus betrifft, hielt Huainigg fest, man müsse zunächst einmal
die Vielzahl von laufenden Schulversuchen evaluieren.
Grundsätzlich gilt es ihm zufolge zu bedenken, dass es im
Pflichtschulbereich insbesondere auch um das Ziel der sozialen
Integration gehe, bei weiterführenden Angeboten aber der Fokus
auf den Erwerb von Teilqualifikationen gelegt werden müsse.
Abgeordneter Dieter Brosz (G) kritisierte, dass behinderte
Schülerinnen und Schüler kein Recht darauf hätten, nach der 9.
Schulstufe eine Integrationsklasse zu besuchen. Mit dem
Entschließungsantrag der Koalition werde diesem Problem nicht
Rechnung getragen, meinte er. Auch das Anliegen der Grünen,
zusätzliche Lehrer für die Nachmittagsbetreuung von Kindern mit
sonderpädagogischem Förderungsbedarf zur Verfügung zu stellen,
werde nicht aufgegriffen.
Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) signalisierte die
Bereitschaft seiner Fraktion zu einem gemeinsamen
Entschließungsantrag zum diskutierten Thema und bedauerte, dass
ein solcher bisher nicht zustande gekommen sei.
Ausschussvorsitzender Werner Amon (V) machte geltend, dass die
Frage zusätzlicher Lehrer für die Nachmittagsbetreuung
behinderter Schüler erst dann diskutiert werden könne, wenn klar
sei, wie viele Betroffene überhaupt für die ab dem nächsten
Schuljahr angebotene Nachmittagsbetreuung angemeldet würden.
Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag der
Koalitionsparteien betreffend Qualitätssicherung und
Weiterentwicklung der schulischen Integration behinderter Kinder
((814/A[E])) mit V-F-Mehrheit angenommen. Der
Entschließungsantrag der SPÖ ((826/A[E])), in dem sich
Abgeordnete Christine Lapp und ihre FraktionskollegInnen für das
Konzept der "inklusiven Pädagogik" an den Schulen und damit für
ein flächendeckendes Integrationsangebot einsetzen, blieb in der
Minderheit. Die Beratungen über die beiden Entschließungsanträge
der Grünen ((772/A[E]) und (528/A[E])) wurden vom Ausschuss
vertagt. Den Grünen geht es darin insbesondere um das Recht auf
Integration in einem gemeinsamen Unterricht auch nach der 9.
Schulstufe und um eine erweiterte Betreuung für Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen der
Nachmittagsbetreuung an Schulen. Schließlich wurde die
Bürgerinitiative betreffend die rechtliche Absicherung
integrativer Ausbildungsangebote für Jugendliche mit Behinderung
ab der 9. Schulstufe einstimmig zur Kenntnis genommen.
Koalition lehnt einheitliche Richtlinien für Schulsponsoring ab
Mit V-F-Mehrheit abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der
SPÖ, in dem Abgeordneter Johann Maier und seine
FraktionskollegInnen mit Hinweis auf die zunehmende kommerzielle
Werbung für Produkte und Dienstleistungen an Schulen einheitliche
Richtlinien für Schulsponsoring fordern. Nach Meinung der SPÖ
hätte eine Bestands- und Inhaltsanalyse aller bisherigen Verträge
vorgenommen und eine Studie "Werbung und Sponsoring in Schulen
und Kindergärten" in Auftrag gegeben werden sollen. Weitere
Forderungen betrafen den Ausbau der Konsumenten- und
Gesundheitserziehung an Schulen, die Initiierung von
Unterrichtsprojekten zum Thema "Jugend, Werbung und Konsum" sowie
verbindliche Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen
und Kindergärten.
Abgeordnete Carina Felzmann (V) begründete die Ablehnung des
Entschließungsantrages damit, dass die Schulen, wie Gespräche
ergeben hätten, mit dem jetzigen System zufrieden seien und
dieses beibehalten wollten. Ihr zufolge wäre es zudem nicht sehr
sinnvoll, den Schulen auf der einen Seite mehr Autonomie
zuzugestehen, auf der anderen Seite aber wieder Regeln
vorzugeben. Die Schulpartner sollten eigenständige Entscheidungen
treffen können, bekräftigte Felzmann.
Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) zeigte sich hingegen über die
Ablehnung des Antrags enttäuscht und wies darauf hin, dass
beispielsweise in den USA Werbung für Coca Cola an Schulen aus
Gesundheitsgründen verboten sei. Es gebe bei den Schulbehörden
zwar Musterverträge für Werbung, räumte er ein, niemand wisse
aber, was in den konkreten Verträge dann drinnen stehe.
Niederwieser plädierte daher weiter für eine Bestandsanalyse.
Sein Fraktionskollege Kurt Gaßner machte darauf aufmerksam, dass
Schulen in wirtschaftlich schwachen Regionen bei der
Sponsorensuche eklatant benachteiligt seien.
SPÖ beantragt Kinderbetreuungs-Grundsatzgesetz
Schließlich vertagte der Unterrichtsausschuss aus Zeitgründen
einhellig einen Gesetzesantrag der SPÖ, dem zufolge in einem
Bundesgesetz Mindestanforderungen für öffentliche Kindergärten
und andere öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen festgelegt
werden sollen. Geht es nach der SPÖ, sollen die Länder u.a. dazu
verpflichtet werden, für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr einen
Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen, der bei Bedarf
mindestens zehn Stunden täglich geöffnet sein muss. Zudem müsste
bei Bedarf auch für die Betreuung von Kindern ab Vollendung des
1. Lebensjahrs, für die Nachmittagsbetreuung von
Volksschulkindern und für die Betreuung während der Schulferien
Vorsorge getroffen werden. (Schluss)
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