• 27.04.2006, 15:53:53
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Geflügelwirtschaft verteidigt Verlängerung der Stallpflicht

Für Gesunderhaltung der Geflügelbestände notwendig

Wien (AIZ) - "Österreich hat die Geflügelpest im Land. Das muss
uns klar sein. Heute wurde in Wien der 50. Schwan mit einer
H5N1-Infektion bestätigt. Es ist uns dank der konsequenten
Vorsorgemaßnahmen des Gesundheitsministeriums und der
verantwortungsvollen Haltung der Geflügelbetriebe bisher gelungen,
eine Einschleppung der Geflügelpest in die heimischen
Nutzgeflügelbestände zu verhindern", stellen die Obmänner Franz
Schrall, Zentrale Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen
Geflügelwirtschaft (ZAG), und Heimo Laßnig von der Österreichischen
Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) in einer gemeinsamen Aussendung
fest. Die heute von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat
verordnete Verlängerung der Stallpflicht bis zum 12.05. wird als
"richtiger erster Schritt des weiteren Maßnahmen-Programms" von
beiden Organisationen begrüßt.

Auf Grund des Auftretens von H5N1-Fällen bei Wildvögeln sei es
notwendig, dass seitens der Veterinärbehörden alle Maßnahmen
ergriffen werden, die ein Übergreifen des Geflügelpestvirus auf
Wirtschaftsgeflügel verhindern. Es wäre unverantwortlich, wenn
Ausbrüche in Geflügelherden in Kauf genommen und in der Folge enormes
Tierleid sowie Schäden riskiert würden, warnen Schrall und Laßnig.

Freilandhennen haben mit Stallpflicht kein Problem

"Bei der Diskussion über die Stallpflicht wird immer wieder die
falsche Behauptung verbreitet, dass die Hennen darunter leiden
würden. Wenn dies so wäre, dann wäre die Bodenhaltung Tierquälerei.
Die Freilandhennen (amtlich registrierte 862.000 Hennen), die wegen
der Stallpflicht nicht in den Auslauf dürfen, haben exakt den
gleichen Stall zur Verfügung, wie die 1,23 Mio. registrierten Hühner,
die täglich Eier aus Bodenhaltung legen", gibt Schrall zu bedenken.

Der Stall einer Freilandherde sei völlig gleich gebaut wie der
Stall einer Bodenhaltungsherde. Die tierschutzrechtlichen
Bestimmungen für die Troglänge, den Scharraum, die Einstreu, die
Nester, die Stallfläche, die Sitzstangen, die Lüftung oder das Licht
seien für beide Haltungsformen ebenso völlig gleich wie die
Vermarktungsnormen für den Stall die gleichen Vorschriften enthalten.
Der Unterschied zur Bodenhaltung sei, dass bei der Freilandhaltung
die Hühner zusätzlich den Zugang zu einer Weide im Ausmaß von 10 m2
pro Tier haben.

Vermarktung von Freilandeiern gesichert

Die Vermarktung von Freilandeiern ist durch die Verlängerung der
Stallpflicht bis 12.05. nicht gefährdet. Österreich hat hier völlig
EU-konform entschieden. Gemäß den geltenden Vermarktungsnormen dürfen
Geflügelbestände nämlich als Folge einer veterinärbehördlichen
Anordnung zum Schutz der vor einer drohenden Infektion im Stall
gehalten und deren Produkte in dieser Zeit trotzdem mit der
Bezeichnung "Eier aus Freilandhaltung" beziehungsweise "Geflügel aus
Freilandhaltung" vermarktet werden. "Ich bin mir sicher, dass genau
jene Konsumenten, die die Freilandhaltung unterstützen, auch in
dieser Phase der Bedrohung unserer Geflügelbestände durch die
Geflügelpest dem Freilandei oder dem Freilandhendl treu bleiben",
betont Obmann Schrall.

"Der Geflügelgesundheitsdienst wird den eingeschlagenen Weg der
Verbesserung der allgemeinen und speziellen Hygieneaspekte, der sich
in den letzten Jahren bei der Salmonellenbekämpfung als erfolgreich
erwiesen hat, fortsetzen. Die QGV arbeitet nach dem Prinzip, durch
konsequentes Herdenmanagement in den Geflügelbetrieben und einem
geregelten Betreuungsverhältnis zwischen Geflügelhalter und Tierarzt,
die Gesundheit der Bestände zu verbessern, die Einschleppung von
möglichen Krankheiten zu verhindern und damit auch die Notwendigkeit
des Antibiotika-Einsatzes zu reduzieren", unterstreicht Laßnig als
Obmann des QGV.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
AIZ - Agrarisches Informationszentrum, Pressedienst
Tel: 01/533-18-43, mailto:[email protected]
http://www.aiz.info
FAX: (01) 535-04-38

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