- 26.04.2006, 09:57:34
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Doppelvertretung im Fall Bakary J. unzulässig
Rechtsanwaltskammer Wien gibt eine klare Antwort
Wien (OTS) - Die Rechtsanwaltskammer Wien hat auf Meldungen in
Medien unmittelbar reagiert und jene beiden Rechtsanwälte, die an
derselben Kanzleiadresse tätig sind und im Fall Bakary J., einerseits
die drei beschuldigten Polizisten, andererseits das mutmaßliche Opfer
vertreten, zur sofortigen Niederlegung der Mandate aufgefordert.
Aufgrund der konkreten Kanzleistruktur der beiden Rechtsanwälte ist
offensichtlich, dass nicht ausreichend Sorge dafür getragen werden
kann, die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht zu wahren sowie den
Anschein der Doppelvertretung zu vermeiden.
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien, Dr. Harald Bisanz,
betont, dass anwaltliche Verschwiegenheit und die Vermeidung jedes
Anscheins einer Interessenkollision zum Grundverständnis des
rechtsanwaltlichen Berufsbildes gehören.
Rückfragehinweis:
Rechtsanwaltskammer Wien
Präsident Dr. Harald BISANZ
Tel.: 01/505 23 22-0
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