• 21.03.2006, 15:17:35
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Silhavy zu Sozialausschuss: Sozialministerin muss Farbe bekennen!

Tagesordnung und Aktuelle Aussprache mit brisanten Themen im Sozialausschuss

Wien (SK) - "Im heutigen Sozialausschuss wird nicht nur eine
Tagesordnung mit spannenden Themen (Pensionen, Heizkostenzuschuss,
Regierungsinserate), diskutiert, Ministerin Haubner muss in einer
aktuellen Aussprache zu einigen sehr brisanten Themen Stellung
beziehen und Farbe bekennen. Auf die Antworten der Ministerin kann
man gespannt sein", betonte die SPÖ-Sozialsprecherin und Vorsitzende
des Sozialausschusses, Heidrun Silhavy. ****

Zwl: Kritik an Regelung für Schwerarbeiterpension

Die von der Regierung geplante und bereits seit längerem diskutierte
Neuregelung schließt viele Versicherte, die schwer gearbeitet haben,
von vorgesehenen Leistungen und anderen pensionswirksamen
Begünstigungen in Verbindung mit Schwerarbeit aus, kritisierte
Silhavy.

Davon betroffen sind vor allem Frauen und Personen, die eine
Invaliditätspension in Anspruch nehmen müssen, sowie jene
Versicherte, die zwar früher lange Zeit Schwerarbeit geleistet haben,
jedoch nicht in den letzten 20 Jahren vor dem Stichtag, sondern zum
Beispiel am Anfang ihrer Berufslaufbahn. Eine Auswertungen der
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse zeigte deutlich, dass eine
beträchtliche Anzahl von Bauarbeitern zwischen dem 55. und 60.
Lebensjahr oft deutlich mehr als 10 Schwerarbeitsjahre vorweisen
können, aber eben nicht in den letzten 20 Jahren. Und dies obwohl die
Pensionsversicherungsanstalten diese Schwerarbeitszeiten vielfach
anerkennen würden. "Diese Menschen von den ihnen zustehenden
Begünstigungen auszuschließen ist nicht nur unmenschlich, sondern aus
unserer Sicht auch verfassungsrechtlich bedenklich", betonte die
SPÖ-Sozialsprecherin.

Zwl: Witwen/Witwerpension: Neuregelung nicht im Sinne des VfGH

Die in der Regierungsvorlage vorgeschlagene Regelung zur Berechung
der Witwen/Witwerpension führt zu keinem zufrieden stellenden
Ergebnis im Sinne des Verfassungsgerichtshofs. "Bei einer Umsetzung
dieser Vorschläge wird es weiterhin zu einer steigenden Anzahl
sozialer Härtefälle kommen", betonte Silhavy.

Der Verfassungsgerichtshof stellte in seiner Entscheidung die
Notwendigkeit der Sicherung des zuletzt erworbenen Lebensstandards
fest. Dies kann jedoch nur dann garantiert werden, wenn als Basis für
die Berechnung das aktive Einkommen herangezogen wird. Die Regierung
sieht im Falle von Krankheit und Arbeitslosigkeit nur das verminderte
Einkommen (sprich Arbeitslosengeld, Notstandhilfe etc.) als
Basisbezug vor. Auch die Verlängerung des Beobachtungszeitraums von
zwei auf vier Jahre ist aus Sicht der SPÖ zu kurzgegriffen. Der
Lebensstandard kann damit jedenfalls in keiner Weise als gesichert
bezeichnet werden, so Silhavy.

Gespannt ist die SPÖ-Sozialausschussvorsitzende auch auf die
Antworten der Sozialministerin anlässlich der aktuellen Aussprache im
Ausschuss. Die SPÖ-Abgeordneten werden Fragen zum Heizkostenzuschuss,
Werbeausgaben des Ministeriums und Jugendschutz sowie zum
Männerbericht und anderen Themen an die Ministerin stellen. (Schluss)
wf/mm

Rückfragehinweis:
Pressedienst der SPÖ
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at

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