- 21.03.2006, 10:42:13
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Maier zu illegalem Glücksspiel: Massiver Handlungsbedarf in Österreich!
Verdachtsvorwürfen des Finanzministeriums muss nachgegangen werden!
Wien (SK) - Nicht nur aufgrund der aktuellen Ereignisse in
Niederösterreich, sondern auch aufgrund der Erkenntnisse und
Erhebungsergebnisse der Finanzverwaltung (Steuer- und
Zollkoordination) müsse in Österreich den Fragen nach Art und Umfang
von illegalem Glücksspiel in den einzelnen Bundesländern nachgegangen
werden, betonte SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier. Man müsse
davon ausgehen, dass immer neue Formen der Umgehung des
Glückspielgesetzes auftauchen und die technischen Manipulationen an
den Spielautomaten "weiterentwickelt" werden. ****
Zur niederösterreichischen Diskussion bemerkte Maier, dass auch
beim Lokalaugenschein in Wiener Neustadt am 6. März 2006 begründete
Verdachtsmomente für das Finanzministerium dahingehend auftauchten,
dass mit diesen Automaten (Glücksspielgeräten) ein Eingriff in das
Glücksspielmonopol ermöglicht werde. Nach Ansicht des
Finanzministeriums werden die hierbei normierten Einsatz- und
Gewinngrenzen offenkundig überschritten, was dem Glücksspielgesetz
widerspreche. Aus dem Gutachten des daraufhin beauftragten
Sachverständigen ergibt sich allerdings folgende Feststellung dazu:
"Die mittels VNT durchgeführten Ausspielungen sind bei einem
Höchsteinsatz von Euro 0,50 pro Spiel und einem Höchstgewinn von Euro
20 pro Spiel (...) vom Glücksspielmonopol ausgenommen" (Quelle APA
17.03.06). Diese Feststellung entspricht dem Gesetzestext. Nur, diese
Feststellungen beziehen sich nicht auf die Verdachtsgründe des
Finanzministeriums, so Maier.
Noch deutlicher drückte es das Finanzministerium aus. "Am 15.
Dezember 2005 wurden im Rahmen eines Aktionstages "Illegales
Glücksspiel 2005" an insgesamt 22 Einsatzorten 37
Glücksspielautomaten gemäß dem Finanzstrafgesetz als Beweismittel
beschlagnahmt, da der dringende Verdacht eines Finanzvergehens
vorlag. Sämtliche Automaten waren darüber hinaus auch illegale
Spielautomaten im Sinne des Glücksspielgesetzes, und wurden in
weiterer Folge der Verwaltungsstrafbehörde übergeben. Daneben wurden
auch Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das
Sozialbetrugsgesetz festgestellt. Mit Pfändungs- und
Sicherstellungsmaßnahmen wurde teilweise gleich vor Ort der
Abgabenanspruch des Bundes gesichert". Diese Ausführungen, so der
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher, können in ihrer Deutlichkeit kaum
überboten werden.
Anzunehmen ist, dass es derartige Automaten und Verstöße auch in
anderen Bundesländern gibt. Auch dazu sind die Ausführungen des
Finanzministeriums eindeutig, da es nunmehr mit der Änderung des
Glücksspielgesetzes die Möglichkeit bekommen hat, die Einhaltung der
bundesgesetzlichen Bestimmungen des so genannten Kleinen
Glücksspieles zu überprüfen: "Bei sämtlichen Kontrollen und
Überprüfungen im Rahmen des Aktionstages und der vorgelagerten
Überprüfungshandlungen konnte bisher kein einziger (!) Automat
beobachtet und festgestellt werden, der sich nur auf das kleine
Glücksspiel (Einsatz unter 0,50 und Gewinn max. 20,-) beschränken
würde. Sämtliche vorgefundenen Geräte waren immer mit einem deutlich
höheren Einsatz- und Gewinnlimit ausgestattet und stellten damit
einen Eingriff in das Glücksspielmonopol dar."
Es muss daher im Interesse des Bundes und der Länder liegen, in
einem Verfahren klarzulegen, ob damit Eingriffe oder Verstöße gegen
das Glücksspielgesetz vorliegen und auf welche Art und Weise diese
illegalen Praktiken mit allem Nachdruck unterbunden werden können.
Andererseits sind aus ordnungspolitischen Gründen die bestehenden
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Menschen vor
Vermögensschädigung insbesondere von Minderjährigen zu hinterfragen
und auf Landes- wie Bundesebene in Anbetracht der neuen technischen
Entwicklung die glücksspielrechtlichen Bestimmungen schärfer und
klarer zu formulieren, schloss Maier. (Schluss) ../mp
Rückfragehinweis:
Pressedienst der SPÖ
Tel.: 01/53427-275
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