- 15.02.2006, 17:15:34
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Sozialausschuss: Novelle zum B-SVG mehrheitlich verabschiedet Liste der Berufskrankheiten kommt mit nächster ASVG-Novelle
Wien (PK) – Die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und
Soziales hatten eine breite Themenpalette abzuarbeiten. Zuerst
behandelten die Abgeordneten eine Novelle zum Bauern-
Sozialversicherungsgesetz, die mit der Mehrheit der beiden
Regierungsparteien beschlossen wurde, dann standen Fragen der
Arbeitsinspektion zur Diskussion. Die Sozialdemokraten nahmen die
zwei vorliegenden Berichte der Arbeitsinspektion nicht zur
Kenntnis und begründeten diesen Schritt u.a. damit, dass man
nicht bereit sei, die Berichte im Plenum des Nationalrates zu
debattieren.
VfGH-Erkenntnis macht Änderung des B-SVG erforderlich
Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes macht eine Änderung
des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes erforderlich. Der VfGH
hält es für sachlich nicht gerechtfertigt, dass ein BSVG-
Versicherter nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer
Berufskrankheit keinen Anspruch auf eine Betriebsrente hat, wenn
er bereits eine Pension nach dem ASVG bezieht. Die entsprechende
Bestimmung wird nun korrigiert, wobei das Gesetz künftig für
ASVG- und GSVG-PensionsbezieherInnen sowie in bestimmten anderen
Fällen eine geringere Bemessungsgrundlage für die Betriebsrente
vorsieht. (1280 d.B.)
Abgeordneter Richard Leutner (S) wies auf den "begründeten"
Verdacht hin, dass die Neuregelung verfassungsrechtlich nicht
halten werde. Daher sah er es als unmöglich an, einen solchen
Beschluss mitzutragen. Außerdem vermisste er die Neuordnung der
Berufskrankheiten.
Abgeordneter Karl Öllinger (G) hielt gleichfalls die
vorgeschlagene Regelung für "extrem problematisch" und für
verfassungsrechtlich bedenklich. Auch er bemängelte, dass in der
Novelle die Liste der Berufskrankheiten, die im
Ministerialentwurf noch enthalten war, fehle.
Abgeordneter Walter Tancsits (V) meinte, die Begründung, dass
möglicherweise der Verfassungsgerichtshof eine Vorlage wieder
anders bewerten könnte, würde dazu führen, dass man gar kein
Gesetz mehr beschließen könnte. Ein von ihm eingebrachter
Abänderungsantrag befasste sich mit dem Inkrafttretenstermin
(rückwirkend mit 1.1.2006).
Abgeordnete Anna Höllerer (V) erläuterte die verminderte
Bemessungsgrundlage und unterstrich, dass die Gesetzesänderung im
Interesse der Versicherten läge.
Von einer Reparatur sprach auch F-Abgeordneter Maximilian Walch.
Bundesministerin Maria Rauch-Kallat machte im Zusammenhang mit
der Berufskrankheitenliste darauf aufmerksam, dass diese Liste
noch nicht ganz fertig sei, sie werde mit der nächsten ASVG-
Novelle noch vor dem Sommer kommen. Nun werde sie in Begutachtung
gehen.
Der Verfassungsgerichtshof habe eine Frist bis 31.3.2006 gesetzt.
Mit der Änderung wolle man Menschen kein Geld vorenthalten,
sondern eine gerechte und finanzierbare Lösung schaffen. Der
vorliegende Vorschlag stamme von der Bauernsozialversicherung.
Die Kosten aus dieser Neuregelung werden nicht unerheblich sein,
meinte die Ressortchefin und gab bekannt, dass man bis zum Jahr
2010 mit einem Mehraufwand von 250.000 € und bis zum Jahr 2020
von 600.000 € rechne.
Die Novelle wurde unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages
mit V-F-Mehrheit verabschiedet.
Debatte über Arbeitsunfälle, Prävention und unbezahlte
Arbeitszeit
Unter einem wurden die beiden Berichte des Arbeitsministers über
die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2003 (III-120
d.B.) und 2004 (III-193 d.B.) verhandelt.
2003 haben die Arbeitsinspektorate bei 73.908 Betriebsstätten und
auswärtigen Arbeits-(Bau-)stellen bzw. bei fast 26 % der EDV-
mäßig vorgemerkten Betriebsstätten (229.230) Amtshandlungen
durchgeführt haben. Dabei wurden 48.376 Betriebsstätten und
15.316 Arbeits-(Bau-)stellen überprüft. Von den insgesamt
durchgeführten 178.497 Amtshandlungen waren etwas mehr als zwei
Drittel (120.571) Überprüfungen. Im Rahmen von Inspektionen
wurden 39.500 Betriebsstätten und auswärtigen Arbeits-(Bau-
)stellen stichprobenartig überprüft und bei 77.882 Erhebungen
gezielte Überprüfungen von Teilaspekten des Arbeitnehmerschutzes
(z.B. Arbeitsunfälle, Kinder- und Jugendlichenschutz,
Mutterschutz, Arbeitszeit) durchgeführt. Ferner nahmen die
ArbeitsinspektorInnen an 18.952 behördlichen Verhandlungen (z.B.
gewerberechtliche Genehmigungsverfahren, Bauverhandlungen) teil
und führten abgesehen von schriftlichen Erledigungen, internen
Besprechungen und Ähnlichem 38.974 sonstige Tätigkeiten durch.
Aus dem Bericht 2004 geht hervor, dass die Zahl der tödlichen
Arbeitsunfälle um fast ein Drittel – von 103 im Jahr 2003 – auf
132 zugenommen hat. Entgegen diesem Trend bei den tödlichen
Arbeitsunfällen hat, nach den Daten der AUVA, 2004 die Zahl der
anerkannten Arbeitsunfälle unselbständig Erwerbstätiger (ohne
Wegunfälle) geringfügig (2004: 115.216, 2003: 115.259)
abgenommen.
Mehr als drei Fünftel aller Arbeitsunfälle und fast zwei Drittel
aller tödlichen Unfälle ereigneten sich in folgenden sechs
Wirtschaftszweigen: Bauwesen; Handel; Realitätenwesen;
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen; Metallerzeugung und –
bearbeitung; Verkehr/Nachrichtenübermittlung.
Abgeordneter Richard Leutner (S) sprach davon, dass in einigen
Bereichen die Zahlen "alarmierend" sind, etwa was die Zahlen zu
den Arbeitsunfällen in Österreich betreffe. Studien haben
ergeben, dass 50 % aller Krankheiten auf die Arbeitsbedingungen
zurückzuführen sind. Daraus schloss der Redner, dass bei der
Prävention, für die die gesamte Bundesregierung eine
Verantwortung zu tragen habe, massiver Handlungsbedarf bestehe.
Der Redner hielt eine neue Präventionsinitiative für notwendig
und möchte gern ein nationales Präventionszentrum unter der
Führung der AUVA einrichten. Die Sozialdemokraten werden diese
beiden Berichte nicht zur Kenntnis nehmen, gab er weiters
bekannt; nicht weil die Arbeitsinspektion keine hervorragende
Arbeit leistet, sondern weil die Zahlen zeigen, dass viel zu
wenige Initiativen im Präventionsbereich gegriffen haben.
Abgeordnete Christine Marek (V) sprach die tödlichen
Arbeitsunfälle im Bereich des Handels an.
Abgeordnetem Karl Öllinger (G) ist aufgefallen, dass der
Personalstand in der Arbeitsinspektion 2004 zurückgegangen ist.
Im Zusammenhang mit den Arbeitsunfällen kam Öllinger darauf zu
sprechen, dass man über einen längeren Zeitraum einen Rückgang
bei den Arbeitsunfällen verzeichnen konnte, jetzt aber wieder die
Tendenz steigend sei. Hinsichtlich der Berufskrankheiten merkte
er an, dass es 2004 58 Asbest-Tote gegeben habe. Im Bereich der
berufsbedingten Erkrankungen gehöre die Prävention seiner Ansicht
nach ausgeweitet und die Lücke im Arbeitnehmerschutz bei der
Prävention und bei der Nachsorge von Seiten der
Unfallversicherung geschlossen. Weiters hob er die "teilweise
gigantischen Überschreitungen" von Arbeitszeiten in
Handelsbetrieben hervor und erkundigte sich danach, ob seitens
des Ressorts eine statistische Erfassung von tatsächlich bzw.
unbezahlt geleisteten Arbeitsstunden geplant sei.
Abgeordneter Maximilian Walch (F) meinte, die Betriebsinhaber
seien daran interessiert, dass keine (tödlichen) Unfälle
passieren. Seine Frage an den Minister bezog sich auf
Schwerpunktaktionen in den letzten beiden Jahren.
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) bezog sich in ihrer
Wortmeldung auch auf die massiven Überschreitungen bei den
Arbeitszeiten, vor allem von jugendlichen Arbeitnehmern und von
Frauen im Mutterschutz. Ein weiteres Anliegen von ihr betraf die
Gebärdensprache für gehörlose Arbeitnehmer und eine Werbekampagne
für Betriebe, damit diese wissen, mit welcher Unterstützung sie
rechnen können.
Auf die Zusammenarbeit der Behörden kam S-Abgeordneter Franz
Riepl zu sprechen, der darauf hinwies, dass es im Sommer massive
Probleme mit einer Firma gegeben habe, die asiatische
Arbeitskräfte nach Österreich gebracht und diese zu inakzeptablen
Bedingungen beschäftigt habe. Konkret wollte Riepl wissen, welche
Schwerpunktaktionen geplant seien, um "sklavenähnliche Zustände"
in Österreich zu verhindern. Auch erkundigte er sich danach, ob
so ein Fall gesamtösterreichisch durchleuchtet werde. Im
Zusammenhang mit dem Outlet-Center Parndorf mit seinen 90
Betrieben und 174 Beschäftigten wies Riepl darauf hin, dass es
dort keinen einzigen Jugendlichen und Lehrling gibt.
Abgeordneter Walter Tancsits (V) unterstrich, dass die
stagnierende Zahl der Mitarbeiter in der Arbeitsinspektion nicht
zu Lasten der Tätigkeit der Arbeitsinspektion gegangen sei. Als
notwendig erachtete er es, auch andere Schwerpunkte, vor allem im
Hinblick auf neue Dienstleistungsbereiche zu setzen.
Die Situation von in Ausbildung befindlichen Altenhelferinnen und
von ArbeitnehmerInnen in Alten- und Pflegeheimen sprach G-
Abgeordnete Theresia Haidlmayr an.
Bundesminister Martin Bartenstein sah in der Nichtkenntnisnahme
der Berichte durch die SPÖ einen ungerechtfertigten
Misstrauensbeweis. Nicht nachvollziehen konnte der Ressortleiter
die Aussage Leutners, dass es im Dienstleistungsbereich besonders
viele Verstöße gegeben habe, auch hielt er es für bemerkenswert,
dass laut Leutner 50 % der Erkrankungen auf Arbeit und
Arbeitsbelastung zurückzuführen seien. Den Abgeordneten ersuchte
der Minister, seine Zahlen – Leutner sprach von Zahlen der AK
basierend auf internationalen Daten – vorzulegen. Hinsichtlich
der Prävention denkt Bartenstein an keine zusätzlichen
Strukturen. In Bezug auf die 58 Asbest-Toten meinte der
Ressortleiter, dass seit 1984 der Einsatz von Asbest verboten sei
und Risikoarbeitnehmer untersucht werden. Die Zahl der Asbest-
Toten steige seiner Ansicht nach, da man etwa Karzinome nicht
erkannt habe. Ab heuer stelle bei der AUVA die Entsorgung von
Asbest-Platten im Baubereich einen Schwerpunkt dar; hierbei geht
es vor allem um das Einatmen von Asbest-Partikeln.
Eine gigantische Überschreitung der Arbeitszeit im Handel sah
Bartenstein nicht. Wissenschaftliche Untersuchungen zur
Arbeitszeit seien nicht geplant. Als Aufgabe der Sozialpartner
sah er es an, unbezahlte Mehrstunden aufzuzeigen und abzustellen.
Zudem bekannte sich der Ressortchef dazu, dass "Arbeit, die
geleistet wird, auch bezahlt wird".
Wenn ein Betrieb einen behinderten Arbeitnehmer aufnimmt, dann
müsse es auch entsprechende Einrichtungen für diesen Arbeitnehmer
geben, meinte Bartenstein in Richtung Abgeordneter Haidlmayr.
Wenn keine behindertengerechte Toilette zur Verfügung gestellt
wird, dann müsse das aufgezeigt werden.
Die beiden Berichte, die mit V-F-Mehrheit zur Kenntnis genommen
wurden, wurden im Ausschuss enderledigt. (Forts./Aktuelle
Aussprache)
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