• 13.02.2006, 19:18:22
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  • OTS0258 OTW0258

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu dem Abkommen zwischen Tschad und Sudan

Wien (OTS) - Die Europäische Union begrüßt das Abkommen, das der
Präsident des Tschad und der Präsident des Sudan am 8. Februar 2006
auf der Gipfelkonferenz in Tripolis unterzeichnet haben, die unter
dem Vorsitz des Präsidenten der Afrikanischen Union, Denis Sassou
N'guesso, und des libyschen Staatsoberhaupts Muammar al-Gaddafi
stattfand.

Nach den Spannungen infolge des Angriffs auf die Stadt Adre durch
tschadische Rebellen am 18. Dezember 2005 wertet die Europäische
Union dieses Abkommen als einen wichtigen Schritt in Richtung
Wiederherstellung eines Klimas des Vertrauens und der Zusammenarbeit
zwischen den beiden Ländern. Die Europäische Union ruft beide
Parteien auf, das Abkommen einzuhalten und insbesondere ihre
Verpflichtung zu erfüllen, keinen gegen die jeweils andere Partei
rebellierenden Gruppen in ihrem Hoheitsgebiet Aufnahme zu gewähren.

Die Europäische Union begrüßt ferner die Erklärung von Tripolis
zur Lage zwischen Tschad und Sudan als Ausdruck der Bereitschaft der
Länder in der Region, sich weiterhin mit dieser Angelegenheit zu
befassen und die Durchführung des Abkommens zu unterstützen.

Die Europäische Union hofft, dass das Abkommen dazu beiträgt, dass
bei den laufenden Gesprächen von Abuja Fortschritte im Hinblick auf
eine baldige Lösung des Konflikts in Darfur erzielt werden.

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer
Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und
Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien,
Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem
Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island,
Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau
schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Rückfragehinweis:

Außenministerium 
   Presseabteilung
   Tel.: ++43 (0) 50 1150-3262, 4549, 4550
   Fax: ++43 (0) 50 1159-213 
   mailto:abti3@bmaa.gv.at 
   http://www.aussenministerium.at

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