- 27.01.2006, 10:36:56
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Herabsetzung Strafmündigkeit
Rechtsanwälte gegen Anlassgesetzgebung
Wien (OTS) - Gegen eine Herabsetzung der Strafmündigkeit wendet
sich auch die Wiener Rechtsanwaltskammer. Präsident Dr. Harald
Bisanz: "Der Einsatz des Strafrechts gegen Kinder - und 13jährige
sind Kinder, mögen sie im Einzelfall auch körperlich voll entwickelt
sein - ist ganz sicher nicht das richtige Mittel, um mit dem Problem
umzugehen. Im Vordergrund müssen ganz eindeutig psychosoziale
Maßnahmen stehen. Und dort, wo es sich um organisierte
Bandendiebstähle handelt, müsste mit den Herkunftsländern kooperiert
werden. Zuerst von Erwachsenen benutzt und dann von Erwachsenen
bestraft werden, kann nicht der Weg sein, Kindern eine chancenreiche
Zukunft zu sichern."
Der Wink nach dem Strafrichter bei Kindern ist eine
Bankrotterklärung der Gesellschaft gegenüber ihrer kommenden
Generation. Weder spezial-, noch generalpräventive Wirkungen sind bei
Kindern zu erreichen. Ganz im Gegenteil, man öffnet der
Kriminalisierung im Kindesalter Tür und Tor und baut damit oft
unüberwindliche Hürden für die Zukunft dieser Menschen. Die
Rechtsanwälte erwarten sich daher, dass diesen Kindern, die von
Erwachsenen verführt und missbraucht werden, alle nötige Hilfe
gegeben wird, und sprechen sich klar gegen eine Anlassgesetzgebung
aus.
Wo es Probleme gibt, dürfen diese nicht ignoriert werden. Der Ruf
nach dem Einsperren sei aber zu billig und zeuge nicht von der
Fähigkeit der Politik, sich mit gesellschaftlichen Problemen
konstruktiv auseinanderzusetzen. Ob es gerade vor dem Hintergrund
dieser Problematik richtig gewesen sei, das Wiener Jugendgericht zu
schließen - so Bisanz weiter - dürfe abermals hinterfragt werden.
Rückfragehinweis:
Dr. Elisabeth Rech
Tel.: 513 10 82
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