- 24.01.2006, 17:07:32
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EU-Agrarministerrat: Fischer Boel für Zucker-Quotenkürzung
Produktion muss wegen Überschüssen um 10 bis 15% zurückgehen
Wien (AIZ) - Beim EU-Agrarministerrat in Brüssel schloss sich
EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel gestern der deutschen
Initiative zur befristeten Begrenzung der Zuckerproduktionsmenge in
diesem Jahr an. Noch im Jänner will sie im Amtsblatt der EU ihre
Absicht veröffentlichen, damit die Rübenerzeuger für die anstehende
Aussaat Bescheid wissen. Einen Prozentsatz wollte Fischer Boel
gestern noch nicht festlegen, im Gespräch waren jedoch 10%. Weiters
stand beim Rat - neben dem von allen Seiten befürworteten
Biomasse-Aktionsplan und den Entwicklungen im Rahmen der
Welthandelsorganisation (WTO) - auch die Vogelgrippe im Mittelpunkt.
Ob Maßnahmen wie das Aufstallungsverbot, das in einigen Staaten
ausgeweitet wurde, tatsächlich notwendig seien und auch in Österreich
wieder eingeführt werden müssten, hänge vor allem von der weiteren
Entwicklung der Seuchenherde ab, sagte dazu der amtierende
Vorsitzende des EU-Agrarministerrates, Landwirtschaftsminister Josef
Pröll. Außerdem würden eine gezielte Ausweitung der
Kennzeichnungspflicht und Kontrollen für potenziell gefährliche
Importe geprüft, betonte Pröll.
Kürzungen der Zuckerquoten unumgänglich
Die Lage im Zuckersektor gestaltet sich noch etwas dramatischer
als zunächst gedacht. Fällt die Rübenernte in diesem Jahr so gut wie
in den Vorjahren aus, ist mit Überschüssen von 3 bis 4 Mio. t am Ende
des Wirtschaftsjahres zu rechnen. Die im November 2005 beschlossene
Reform der Marktordnung hilft zunächst nicht. Da auch im zweiten Jahr
der Reform eine hohe Ausstiegsprämie gezahlt werden soll, wird im
kommenden Wirtschaftsjahr noch nicht mit einem Rückgang der
Produktion gerechnet. Die Exporte von Zucker aus der EU werden aber
durch das verlorene WTO-Panel schon ab kommenden Mai drastisch
eingeschränkt. Hinzu kommen Interventionsbestände von 1,5 Mio. t in
der EU-25. Es führt also kein Weg an Kürzungen vorbei, das war allen
Ministern am Montag im Rat klar.
Auch Österreich für lineare Kürzung über alle Mitgliedstaaten hinweg
Deutschland, das den Punkt auf die Tagesordnung gesetzt hatte,
Frankreich, Österreich, Belgien, die Niederlande, Dänemark und
Schweden sprachen sich deshalb für eine befristete, lineare
Quotenkürzung über alle Mitgliedstaaten hinweg aus. Zahlreiche ost-
und südeuropäische Länder verweigerten dagegen eine solche Lösung.
Polen, Italien, Spanien und andere Mitgliedstaaten machten die
wettbewerbsfähigen Produzentenländer in der EU für die Überschüsse
verantwortlich. Diese sollten folglich auch weniger Rüben anbauen,
wurde argumentiert. Ungarn, Irland, Finnland, Lettland und Litauen
forderten eine einseitige Kürzung der B-Quoten, weil es für diese
keine Absatzmöglichkeiten mehr gebe.
Verwaltungsausschuss für Zucker Ende Februar dürfte entscheiden
Trotz der Diskussion im Ministerrat ist nicht anzunehmen, dass am
Schluss eine länderspezifische Lösung herauskommt. Allenfalls könnte
die Kommission den Kürzungssatz mit 10% etwas niedriger halten als
die aufgestellten Bilanzen ergeben, um die Gegner der linearen
Quotenkürzungen nicht allzu sehr vor den Kopf zu stoßen. Die
Entscheidung soll Ende Februar im Verwaltungsausschuss für Zucker
fallen. Dort kann ein Vorschlag der Kommission von den
Mitgliedstaaten nur mit einer qualifizierten Mehrheit zurückgewiesen
werden. Diese zeichnete sich nach der Aussprache im Rat aber bei
weitem nicht ab. Vor der Entscheidung über die Quotenkürzung soll auf
dem EU-Agrarministerrat am 20.02. auch die Reform der Marktordnung
mit der Verabschiedung der Rechtstexte formell unter Dach und Fach
gebracht werden. Erst damit wird die juristische Grundlage
geschaffen, mit der die Kommission kurzfristige Quotenanpassungen
vornehmen kann. Zudem entfällt nach der Reform die Unterscheidung
zwischen A und B-Quoten. Sollte die Reform mit dem
Restrukturierungsfonds so greifen wie geplant, dürfte den in der
Zuckerproduktion verbleibenden Mitgliedstaaten in der Folge eine
lineare Quotenkürzung erspart bleiben.
Weitere Maßnahmen zum Schutz gegen die Vogelgrippe
Im Kampf gegen die Vogelgrippe wollen die beiden großen
EU-Mitgliedstaaten Deutschland und Frankreich der EU-Kommission
zusätzliche Veterinäre zur Verfügung stellen. Dies gaben sie am Rat
bekannt. Ein deutsch-französisches mobiles Einsatzteam soll die
Kontrollen vor Ort verbessern. Man wisse zu wenig über die Situation
in Afrika, wo die Zugvögel überwintern. Einen konkreten Verdacht auf
dortige Vogelgrippe-Fälle gebe es nicht, sagte Pröll. Bisher habe es
aber in den meisten afrikanischen Ländern keine effektiven Kontrollen
gegeben. Mit Ergebnissen der nun von der EU-Kommission eingesetzten
Monitoring-Gruppe sei bereits in den nächsten Wochen zu rechnen, so
Pröll.
Zudem forderten Deutschland und Frankreich, dass alle in die EU
Einreisenden eine Erklärung abgeben müssen, nach der sie keine
Geflügelprodukte mit sich führen. Das verhindere zwar nicht immer
illegale Einfuhren, verstärke aber den Druck auf die Reisenden,
erklärte Lindemann. Sollten sie etwas dabei haben, könne ihnen im
Falle von vorherigen Erklärungen Vorsätzlichkeit vorgeworfen werden.
Bisher müsse man hingegen von Fahrlässigkeit ausgehen. Die
deutsch-französische Initiative zum Schutz gegen die Vogelgrippe
wurde im Ministerrat von den anderen Mitgliedstaaten verhalten
aufgenommen. Die meisten sehen die Seuchenbekämpfung bei der
EU-Kommission in guten Händen und lehnen nationale Alleingänge ab.
Pröll: Entwicklung der Seuchenherde überwachen
Auch die Freilandhaltung von Geflügel könnte mit Beginn der
Zugvogelsaison in der gesamten EU und damit auch in Österreich wieder
verboten werden. Man werde sich dabei an die Ergebnisse der
Risikoanalyse und an die Vorgaben der Veterinärmediziner halten,
betonte Pröll.
(Schluss) mö/leith
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