• 13.01.2006, 17:48:32
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"Presse"-Kommentar: Der Herr der Winde (von Michael Fleischhacker)

Ausgabe vom 14. Jänner 2006

Wien (OTS) - Freizeitsportler Haider surft auf Ortstafeln in den
Wahlkampf. Und keiner stellt die Windmaschine ab.
Die Frage, was den Kärntner Landeshauptmann antreibt, gehört zu
den großen ungelösten Fragen der politischen Psychologie in
Österreich. Allenfalls in Einzelangelegenheiten lässt sich so etwas
wie ein rationaler Kern im politischen Furor des Jörg Haider
ausmachen. Für die aktuelle Auseinandersetzung um die zweisprachigen
Ortstafeln in Kärnten hat diesen Kern der Landessprecher der Grünen,
Rolf Holub, in einem für den leidlich talentierten Freizeitsportler
Haider sehr passenden Bild beschrieben: Haider wolle, so Holub, auf
den Ortstafeln "zum Grundmandat für sein BZÖ surfen".
Das bisschen Wind, das er dazu braucht, macht er selber: Das
Gebläse wird durch Angriffe auf den Verfassungsgerichtshof und dessen
Präsidenten genauso mit Energie versorgt wie durch die kleine, aber
feine Privatvolksbefragung, deren wenig überraschendes Ergebnis
Haider gestern zu seinem Gespräch mit dem Bundeskanzler und den
Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden mitbrachte.
Und der Mann an der Steckdose zögert: Es wäre an Wolfgang Schüssel
und seiner Regierung, wie vom Verfassungsgerichtshof nach dem "ersten
Ortstafelurteil" 2001 gefordert, die aufgehobene Verordnung
verfassungskonform neu zu erlassen und damit die Aufstellung von
zweisprachigen Ortstafeln in allen Gemeinden mit einem
Bevölkerungsanteil von mehr als zehn Prozent zu erzwingen.
Formalrechtlich wäre die Windmaschine dann abgestellt. Schüssel
fürchtet aber wohl nicht zu Unrecht, dass er Haider damit erst recht
die Gelegenheit geben würde, sich zum heldenhaften Verteidiger des
Kärntnertums gegen die heimatvergessene Wiener Zentralregierung
hochzustilisieren. Also setzt der Kanzler auf Zeit, Konsens und
Kompromiss, was wiederum Haider die Möglichkeit gibt, seiner
politischen Lieblingsbeschäftigung nachzugehen: dem Test der
nervlichen Belastbarkeit seines Dompteurs.
Unter der Oberfläche solcher Wahlkampfmanöver, die für den
politischen Spieler Haider durch die exponierte Situation des Landes
während der EU-Präsidentschaft zusätzlichen Reiz gewinnen, verbergen
sich Vorgänge, die einen an der demokratischen Reifes des Landes
zweifeln lassen: Wie selbstverständlich und weithin unhinterfragt da
in Kärnten mit der Möglichkeit spekuliert wird, sich per
Volksbefragung über ein VfGH-Urteil, das sich direkt auf den
Staatsvertrag bezieht, hinwegzusetzen, ist einigermaßen atemberaubend
und zeugt von einer befremdlichen Unkenntnis der Möglichkeiten und
Grenzen rechtsstaatlicher Verfahren. Zugleich offenbart die Idee, die
Mehrheit über die Minderheit abstimmen zu lassen, von einem
erschütternden Verständnis demokratischer Kultur. Wann immer in
Österreich politische Konfliktthemen auftauchen, wird dumpf nach
Volksbefragungen, Volksbegehren oder Volksabstimmungen gegrölt, ohne
sich Gedanken darüber zu machen, was denn das materielle Ergebnis
solcher kollektiver Erregungsmessungen sein könnte.
Wissen die Kärntner Politiker wirklich nicht, dass in
Volksabstimmungen nur über Gesetze entschieden werden kann, die zuvor
vom Nationalrat - im Fall von Verfassungsgesetzen mit
Zweidrittelmehrheit - beschlossen werden müssten? Kann es sein, dass
ein Landeshauptmann nicht weiß, dass das Ergebnis einer
Volksbefragung den Gesetzgeber nicht von seiner Verpflichtung zur
verfassungsgemäßen Legislative entbindet? Will man uns wirklich
einreden, dass das Maximalergebnis eines Volksbegehrens, nämlich die
Behandlung der Materie durch den Nationalrat - etwas, was jede
Parlamentsfraktion ohne jeglichen Aufwand von sich aus
bewerkstelligen kann -, irgendetwas an der gegenwärtigen Situation
ändern würde?
Selbst wenn man ein gewisses Grundverständnis für die taktischen
Rücksichten hat, die der Bundeskanzler mit Blick auf sein labiles
Gegenüber nimmt: Der Spuk muss ein Ende haben. Man mag durchaus
einwenden, dass auch die Vertreter der Slowenenverbände sich in den
Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre nicht immer geschickt
verhalten haben. Man mag den Versuch schätzen, gemeinsam mit der
betroffenen Bevölkerung eine Lösung zu finden, mit der alle leben
können. Ja, man mag auch Zweifel an der inhaltlichen Qualität der
VfGH-Entscheide zur Ortstafelfrage haben. Aber am Ende des Tages wird
man vor allem akzeptieren müssen, dass wir in einem Rechtsstaat
leben.
Und in einem Rechtsstaat regiert das Gesetz, nicht der Herr der
Winde.

Rückfragehinweis:
Die Presse
Chef v. Dienst
Tel.: (01) 514 14-445

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