• 13.01.2006, 09:48:57
  • /
  • OTS0042 OTW0042

ARBÖ: Heuer erstmals kostenloser Ersatz von Gratisvignette möglich

Erweitertes Service für Pkw-Zulassungsbesitzer mit Körperbehinderung

Wien (OTS) - "Ab heuer ist es erstmals möglich, dass
körperbehinderte Pkw-Zulassungsbesitzer ihre Gratisvignette kostenlos
ersetzt erhalten, wenn sie etwa das Auto unter dem Jahr wechseln",
teilt der ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl mit. Die Ära der
mintgrünen Vignette geht am 31. Jänner 2006 unwiderruflich zu Ende.
Man muss sich rechtzeitig die goldgelbe Jahresvignette beschaffen und
aufkleben.

Für Menschen mit Körperbehinderung ist Autofahren kein Luxus,
sondern in vielen Fällen die einzige Möglichkeit, am
gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. ARBÖ-Behindertenberater Roland
Hirtl: "Bereits seit dem Jahr 1996 können körperbehinderte
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern eine Gratisvignette erhalten. Oder
die Kosten für bereits gekaufte Mautvignette rückerstattet bekommen."

"Ganz wichtig zur Erlangung einer Gratisvignette ist der Besitz
eines Behindertenpasses", betont der ARBÖ-Behindertenberater. "Der
Behindertenausweis nach § 29b allein genügt dafür nicht. Für den
Erhalt einer kostenlosen Ersatzvignette ist es wichtig, den
Vignettenabschnitt aufzubewahren."

Insgesamt müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein, um eine die
Gratisvignette zu erhalten:
* Besitz eines Behindertenpasses, aus dem hervorgeht, dass eine
dauernde starke Gehbehinderung oder die Unzumutbarkeit der Benützung
öffentlicher Verkehrsmittel besteht (etwa infolge Blindheit oder
dauernder Gesundheitsschädigung). Dieser muss beim Bundessozialamt
(Landesstelle) beantragt werden.
* Der Antrag auf eine Gratisvignette wird beim Bundessozialamt
(Landesstelle) gestellt, wo die Antragsteller den Hauptwohnsitz
haben.
* Das Fahrzeug muss auf den Autobesitzer mit Körperbehinderung
zugelassen sein und darf das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3,5 t
nicht überschreiten.

Zwei Möglichkeiten gibt es: Entweder die Gratisvignette direkt bei
der ASFINAG Maut Service GmbH, Kundendienst, Alpenstraße 94, 5020
Salzburg, anfordern oder - weil es jetzt wahrscheinlich schon zu spät
dafür ist - sie bei einer der Vignettenverkaufsstellen kaufen und
sich den Kaufpreis von der ASFINAG rückerstatten lassen. Alle
Vignetten-Arten sind erhältlich in den 100 ARBÖ-Dienststellen (also
in allen 94 Prüfstellen, in allen vier Fahrsicherheitszentren in
Wien-Aspern, Salzburg-Strasswalchen, Steiermark-Ludersdorf sowie
Kärnten-Arnoldstein, in der ARBÖ-Tankstelle in Villach und im
Generalsekretariat in 1150 Wien, Mariahilfer Straße 180).

Voraussetzungen für die Anforderung einer Gratis-Ersatzvignette:

* Die abgekratzte Vignette samt Vignettenabschnitt an die ASFINAG
Maut Service GmbH, Kundendienst, Alpenstraße 94, 5020 Salzburg,
übermitteln.

Voraussetzungen für die Kostenrückerstattung sind:

* Kopie des Eintragungsvermerkes im Behindertenpass
* Kopie des Zulassungsscheines des Inhabers / der Inhaberin des
Behindertenpasses
* Originalbestätigung des Bundessozialamtes, dass die rechtzeitige
Übersendung der Jahresvignette nicht mehr erfolgen konnte
* unterer Vignettenabschnitt (Allonge)

ARBÖ-Behindertenberater steht mit Rat und Tat zur Seite

ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl ist telefonisch unter 01/891
21 / 218 oder 0699 / 189 12 218 erreichbar, persönlich jeden
Donnerstag zwischen 13 bis 17 Uhr beim ARBÖ, Mariahilfer Straße 180,
1150 Wien.

Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Sieglinde Rernböck
Tel.: (++43-1) 89121-244
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel