• 21.12.2005, 13:23:32
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Leitl begrüßt EU-Regeln für Regionalbeihilfen: Fördergefälle zum Osten bei 20 Prozent begrenzt

Weiterer Erfolg für österreichische Grenzregionen

Wien (PWK977) - "Das ist innerhalb von einer Woche die zweite gute
Nachricht für die österreichischen Grenzregionen. Nachdem beim
EU-Finanzrahmen für 2007 bis 2013 eine Sonderdotation für die
österreichischen Grenzgebiete erreicht werden konnte, hat Österreich
nun bei den ab 2007 zulässigen Regionalbeihilfen einen weiteren
wichtiger Sieg errungen.", sagte Christoph Leitl, Präsident der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), in einer ersten Reaktion auf die
von der EU-Kommission beschlossene Reform der Brüsseler Regeln für
Regionalbeihilfen.

In dieser heute angenommenen Leitlinien legt die Kommission die
Beurteilungskriterien für eine wettbewerbsrechtskonforme
Unternehmerförderung von Groß-, Mittel- und Kleinbetrieben in
wirtschaftlich benachteiligten Regionen fest. Daraus ergibt sich für
Österreich, dass Gebiete im Ausmaß von insgesamt von 22,5 Prozent der
Gesamtbevölkerung Zugang zu nationalen Regionalfördermitteln erhalten
werden. Die Festlegung der genauen Verteilung auf die einzelnen
Regionen obliegt dabei Österreich.

Im Vergleich zu den Erstentwürfen der Kommission seien in
zentralen Punkten Verbesserungen zugunsten der österreichischen
Grenzregionen erzielt worden, so Leitl erfreut. "Brüssel hat unseren
Bedenken Rechnung getragen und festgelegt, dass das Fördergefälle
zwischen zwei Regionen höchstens 20 Prozentpunkte ausmachen darf. Das
ist ein wichtiger Erfolg für Österreich. Damit und mit den kürzlich
beschlossenen Sondermitteln sollte es gelingen,
wettbewerbsverzerrende Förderunterschiede zwischen benachbarten
Regionen an der österreichischen Grenze zu den neuen EU-Mitgliedern
weitgehend zu unterbinden." In den Erstentwürfen der Kommission war
noch von einem maximalen Fördergefälle von 30 Prozent die Rede.

Auch die in den Leitlinien enthaltenen Vereinfachungen des
Beihilfenregimes und die Bestimmungen zur Vermeidung von
Betriebsverlagerungen allein aus Beihilfengründen seien ein Schritt
in die richtige Richtung. Außerdem sieht Brüssel eine neue Art der
Hilfe für Unternehmensgründungen vor. Damit sollen Betriebsgründungen
unterstützt werden, die sonst nicht in den Genuss einer Beihilfe
kommen würden. Die Beihilfe ist auf die ersten fünf Jahre nach der
Gründung begrenzt.

Leitl abschließend: "Mit dem neuen EU-Rahmen für Regionalbeihilfen
hat Brüssel einen wichtigen Schritt gesetzt, um ein faires
Fördergleichgewicht zwischen alten und neuen EU-Regionen zu
schaffen." (Ne)

Rückfragehinweis:

Wirtschaftskammer Österreich
   EU-Büro
   Sabine Radl
   Tel.: 0032474472594
   http://wko.at/Presse
   
   Abteilung für Rechtspolitik
   Dr. Theo Taurer
   Tel.: (++43) 0590900/4418

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