• 21.12.2005, 11:50:05
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Schennach: Einspruch bei Feinstaubgesetz Gebot der Stunde

Europarechtswidrig und verfassungsrechtlich bedenklicher Einigriff in die Länder

Wien (OTS) - Im Zentrum der heutigen Sitzung des Bundesrates steht
neben der Vertagung von zehn Gesetzesmaterien ins neue Jahr auch der
Einspruch gegen das Umweltrechtsanpassungsgesetz das u.a. die
wachsende Feinstaubproblematik regeln soll. "Der schlampige,
widersprüchliche und rechtlich bedenkliche Novellierungsvorschlag
bekommt heute zu Recht den Einspruch der Mehrheit der Bundesländer",
erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundesrat, Stefan
Schennach.

Einerseits ist das darin beinhaltete Emissionsschutzgesetz-Luft
europarechtswidrig, denn es beinhaltet keine vorbeugenden
Aktionspläne. Zum Zweiten weist die Regierungsvorlage gravierende
Mängel auf, wie sie auch bei den neuerlich eingeholten Stellungnahmen
der Bundesländer durch die Fraktionsvorsitzenden Konecny und
Schennach im Namen der Länder Oberösterreich, Burgenland, Wien und
Steiermark sichtbar wurden. "Zum einen wird ein sachlich
unzuständiger Minister mit Entscheidungen betraut und zum anderen
liegt ein verfassungsrechtlich bedenklicher Eingriff in die
Vollzugshoheit der Länder vor", so Schennach. "Entgegen aller
ursprünglichen Intentionen wird die Palette der möglichen Maßnahmen
zur Bekämpfung der Feinstaubbelastung nicht erweitert sondern
eingeschränkt. Deshalb ist der Anspruch mehr als begründet und der
Nationalrat wäre gut beraten, diese Chance zu nützen und endlich ein
wirkungsvolles Emissionsschutzgesetz-Luft angesichts der wachsenden
Problematik der Feinstaubbelastungen, insbesondere gegenüber Kindern,
SeniorInnen und Kranken, vorzulegen", so Schennach.

Rückfragehinweis:
Die Grünen, Tel.: +43-1 40110-6697, presse@gruene.at

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